Berliner Testament Vorlage: Das sollten Sie beachten

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2023-09-30

letzte Änderung:

2023-10-04

Sie suchen eine Berliner Testament Vorlage? Dann sind Sie hier richtig. Außerdem erfahren Sie, was Sie bei Ihrer Vorlage und dem Berliner Testament unbedingt beachten sollten.

Berliner Testament

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Berliner Testament ermöglicht es Ehepartnern, ihre Vermögensnachfolge gemeinsam zu regeln und den überlebenden Partner abzusichern. Der länger lebende Ehepartner wird zunächst Alleinerbe. Andere Erben kommen erst nach dessen Tod zum Zug.

  • Bei der Verwendung einer Vorlage für das Berliner Testament sollten Sie diese sorgfältig prüfen und individuell anpassen. So können Sie sicherstellen, dass die Vorlage ihren persönlichen Wünschen entspricht und alle rechtlichen Vorgaben erfüllt.

  • Ein Testament sollte immer handschriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und inhaltlich klar sein. Ein notariell beurkundetes Testament kann zusätzliche Rechtssicherheit bieten.

Warum Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine beliebte Testamentform. Sie ermöglicht es Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern, ihre Vermögensnachfolge gemeinschaftlich und in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln. Das stellt sicher, dass der länger lebende Partner zunächst alleiniger Erbe wird. Erst nach dessen Tod werden die gemeinsamen Nachkommen oder andere festgelegte Erben begünstigt.

Das Berliner Testament dient vor allem der Absicherung des überlebenden Partners.

Berliner Testament Vorlage oder selber schreiben?

Wie bei jedem Testament können Sie auch ein Berliner Testament eigenständig aufsetzen. Eine Vorlage ist trotzdem sinnvoll, damit Sie Fallstricke vermeiden und Ihr Berliner Testament rechtlich wirksam ist.

Berliner Testament Vorlage – ein Musterbeispiel

Berliner Testament

Wir, [Vorname, Nachname des Ehemannes] und [Vorname, Nachname der Ehefrau], beide wohnhaft in [vollständige Adresse], setzen hiermit gemeinschaftlich unser Testament wie folgt:

Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerben:

Sollte einer von uns versterben, so wird der überlebende Ehegatte zum alleinigen Erben des gesamten Nachlasses des verstorbenen Ehegatten eingesetzt.

Schlussbestimmung für den Todesfall beider Ehegatten:

Für den Fall, dass beide Ehegatten gleichzeitig oder der länger lebende Ehegatte nach dem ersten verstorbenen Ehegatten stirbt, setzen wir [Name und Adresse des Schlusserben oder der Schlusserben, z.B. "unsere Kinder"] als Schlusserben ein.

Bindungswirkung:

Wir sind uns darüber im Klaren, dass dieses Testament eine Bindungswirkung für den überlebenden Ehegatten hat. Nach dem Tod des ersten Ehegatten kann dieses Testament nur mit Zustimmung der Schlusserben geändert werden.

Ersatzerbenregelung:

Für den Fall, dass ein von uns bestimmter Erbe vor oder nach uns versterben sollte, setzen wir [Name und Adresse des Ersatzerben oder der Ersatzerben] als Ersatzerben ein.

Dieses Testament wurde von uns eigenhändig und ohne fremde Hilfe verfasst und unterschrieben.

Ort, Datum

Unterschrift [Name des Ehemannes] Unterschrift [Name der Ehefrau]

Woher weiß ich, dass meine Vorlage wirksam ist?

Ob Berliner Testament oder Einzeltestament: Die Wirksamkeit eines Testaments hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige Aspekte, die Sie prüfen sollten:

  • Formale Anforderungen:
    Ein Testament muss in Deutschland in der Regel handschriftlich und eigenhändig verfasst und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Selbst wenn Sie eine Vorlage für Ihr Berliner Testament nutzen, sollten Sie den gesamten Text des Testaments von Hand schreiben und am Ende mit Vor- und Nachnamen unterschreiben. Maschinell erstellte oder computergedruckte Texte sind nicht zulässig.

  • Inhaltliche Klarheit:
    Das Testament sollte eindeutig formuliert sein. Unklare Formulierungen können nach Ihrem Tod zu Interpretationsschwierigkeiten und Streitigkeiten unter den Erben führen.

  • Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen:
    Einige Bestimmungen im Testament können durch gesetzliche Regelungen beschränkt sein (zum Beispiel beim Pflichtteil).
    Es ist wichtig sicherzustellen, dass das Testament nicht im Widerspruch zu diesen Regelungen steht.

  • Notarielle Beurkundung
    Während ein handschriftlich verfasstes Testament gültig ist, bietet ein notariell beurkundetes Testament zusätzliche Rechtssicherheit. Der Notar prüft den Inhalt des Testaments auf Rechtswirksamkeit und stellt sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

  • Beratung durch einen Fachmann
    Wenn Sie unsicher sind, ob die Vorlage in Ihrer spezifischen Situation wirksam ist, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen. Ein Fachmann kann Sie auf mögliche Fallstricke hinweisen und sicherstellen, dass Ihr Testament Ihren Wünschen entspricht und rechtlich einwandfrei ist.

4 weitere Fragen

1. Welche Nachteile hat das Berliner Testament?

Das Berliner Testament biete viele Vorteile. Es gibt aber auch einige Nachteile, die Sie in Betracht ziehen sollten.

  • Durch das Berliner Testament werden die gemeinsamen Kinder enterbt, da sie erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben. Dies kann zu Konflikten und Enttäuschung in der Familie führen.

  • Der überlebende Ehepartner ist an die Verfügungen des ersten verstorbenen Ehepartners gebunden und kann das gemeinsame Vermögen nicht frei verwalten oder verschenken.

  • Je nach Vermögenssituation kann das Berliner Testament zu steuerlichen Nachteilen führen. Vor allem wenn der Nachlassvermögenswert die Freibeträge übersteigt.

  • Das Berliner Testament berücksichtigt nur den Ehepartner und die gemeinsamen Kinder. Andere Verwandte oder Personen werden nicht berücksichtigt.

  • Das Berliner Testament ist in der Regel unwiderruflich. Änderungen können nur mit Zustimmung beider Ehepartner vorgenommen werden, was nach dem Tod eines Partners nicht mehr möglich ist.

2. Gilt ein Berliner Testament nach Scheidung?

Nach einer Scheidung wird das Berliner Testament aller Regel nach unwirksam. Ein gemeinsames Testament bleibt nach einer Scheidung nur gültig, wenn beide Ehepartner dies beim Verfassen des Testaments so festgelegt haben.

3. Kann ich ein Berliner Testament ändern?

Grundsätzlich können Sie ein Testament immer ändern. Beim Berliner Testament gibt es aber Besonderheiten:

  • Wenn beide Ehepartner noch leben, kann das gemeinschaftliche Testament nur mit Zustimmung beider Parteien geändert werden.

  • Wenn einer der Ehepartner verstirbt, entfaltet das Berliner Testament seine Bindungswirkung. Dann ist der überlebende Ehepartner an die im Testament getroffenen Verfügungen gebunden und kann diese nur unter bestimmten Voraussetzungen ändern.

4. Was kostet eine Berliner Testament Vorlage?

Die Kosten für ein Berliner Testament können variieren. Wenn Ehepartner ihr Testament mit einer Vorlage selbst verfassen und eigenhändig unterschreiben, fallen keine weiteren Gebühren an. Wenn Sie Ihr Testament notariell beurkunden lassen möchten, entstehen Notarkosten. Diese richten sich nach dem Geschäftswert des Nachlasses und sind in der Kostenordnung für Notare (KostO) festgelegt. Dabei variieren die Kosten vom Umfang des Vermögens und der Komplexität des Testaments.

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