Ja, die Patientenverfügung ist auch in Österreich gültig. In der generierten Patientenverfügung wird explizit auf PatVG exkl. Abschnitt 2. §§ 4 – 7 verwiesen und das Dokument wurde auch vom Gerichtssachverständigen Dr. med. Wilhelm Margula aus Wien überprüft.
Bitte beachten Sie, dass in Österreich zwischen einer "verbindlichen Patientenverfügung" und einer "beachtlichen Patientenverfügung" unterschieden wird.
Eine "verbindliche Patientenverfügung" muss bei einem Notar, Rechtsanwalt oder einem rechtskundigen Mitarbeiter einer Patientenanwaltschaft persönlich errichtet werden und ist somit auch mit entsprechenden Kosten verbunden. Hält sich der Arzt nicht an die Verfügung, erfüllt er einen Straftatbestand. Eine "verbindliche Patientenverfügung" ist nur acht Jahre lang gültig. Nach Ablauf des Zeitraums oder wenn sich die Ansichten ändern, muss das Prozedere komplett neu durchlaufen werden.
Eine "beachtliche Patientenverfügung" muss ebenfalls grundsätzlich vom Arzt befolgt werden, lässt ihm aber einen gewissen Behandlungsspielraum offen. Wenn man in seiner Patientenverfügung statt nur einer "groben Richtung" jedoch medizinisch präzise Formulierungen wählt, kann dieser Spielraum deutlich einschränkt werden. Eine "beachtliche Patientenverfügung" muss nicht notariell beglaubigt und auch nicht regelmäßig erneuert werden, auch wenn wir empfehlen das Dokument regelmäßig zu überprüfen und mit einer Unterschrift zu bekräftigen.
Bei dem von uns generierten Dokument handelt es sich um eine "beachtliche Patientenverfügung", die den Ärzten eine wertvolle Entscheidungshilfe bietet und auch von ihnen befolgt werden muss. Das Selbstbestimmungsrecht ist eines der höchsten Patientenrechte und entsprechend auch strafrechtlich abgesichert.
Wenn Sie jedoch ganz sicher gehen und eine "verbindliche Patientenverfügung" erstellen wollen, empfehlen wir zusätzlich vorher eine entsprechend medizinisch präzise Patientenverfügung zu erstellen und sich ggf. auch von einem Arzt beraten zu lassen, da eine Patientenverfügung in erster Linie ein medizinisches Dokument ist. Rechtsanwälte sind keine Ärzte und haben bei der Erstellung eines solchen Dokumentes einen anderen Fokus.
Ja, die Patientenverfügung ist gemäß Art. 370 ff. ZGB auch in der Schweiz gültig. In der generierten Patientenverfügung wird explizit darauf verwiesen.
Mit der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer generieren wir einen Benutzeraccount für Sie. Dies ermöglicht uns einen besseren Service für Sie bereitzustellen. Folgende Funktionen wären ohne einen Benutzeraccount z.B. sonst nicht möglich:
Unsere Software erlaubt momentan ausschließlich eine(n) Benutzer(in) pro Benutzerkonto. Es ist zur Zeit nicht möglich Dokumente für unterschiedliche Personen unter der selben E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer zu erstellen. Wenn Sie Vorsorgedokumente für Ihre(n) Partner(in) oder einen anderen Angehörigen erstellen möchten, müssen Sie dafür ein eigenes Benutzerkonto mit einer anderen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer anlegen.
Eine Übertragung der Daten zwischen zwei Benutzerkonten ist zur Zeit nicht möglich und auch nicht vorgesehen
Den Signalaufkleber können Sie herunterladen, sobald Sie Ihre Patientenverfügung hinterlegt haben.
Ihre Patientenverfügung können Sie hinterlegen indem Sie im Navigationsmenu auf "Patientenverfügung" klicken und dann den Tab "Hinterlegen" auswählen. Scannen Sie Ihre ausgedruckte und unterschriebene Patientenverfügung ein und laden Sie diese als eine PDF-Datei hoch. Sobald Sie die Verfügung erfolgreich hochgeladen haben, erscheint eine Vorschau von Ihrem Dokument sowie der Button "Signalaufkleber anzeigen".
Wenn Sie auf den Button "Signalaufkleber anzeigen" klicken, wird der Signalaufkleber mit Ihrem individuellen Code angezeigt. Diesen können Sie herunterladen und ausdrucken.
Um Ihr Benutzerkonto zu löschen, rufen Sie Ihr Benutzerprofil auf und scrollen Sie ganz nach unten. Drücken Sie dann den roten Button "Benutzerkonto löschen". Den Löschauftrag müssen Sie mit der Eingabe Ihres Passwortes bestätigen. Anschließend werden Ihre gesamten Daten unwiderruflich gelöscht.
Ja, die Erstellung und Hinterlegung der Patientenverfügung ist bei uns komplett kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie mit unserem Service zufrieden sind, würden wir uns jedoch über eine Unterstützung mit einem freiwilligen Betrag Ihrer Wahl sehr freuen.
Wir sind der Meinung, dass Vorsorge wie z. B. eine Patientenverfügung für jeden - unabhängig vom Einkommen und Vermögen - einfach und verständlich zugänglich sein sollte. Dabei ist uns besonders wichtig, dass sich jeder unseren Service leisten kann. Daher bieten wir die Generierung und Hinterlegung Ihrer individuellen Patientenverfügung komplett kostenlos an.
Bei uns erhalten Sie einen Signalaufkleber mit einem individuellen Code, den Sie auf Ihre Gesundheitskarte kleben können. So haben Sie Ihre Patientenverfügung immer dabei. Dies kann eine bessere Alternative zu einem Organspendeausweis darstellen. Die Zahl der Organspender in Deutschland nimmt seit 2010 jedes Jahr ab. Viele Patienten bezahlen diesen Rückgang an Spendenbereitschaft mit dem Tod. Daher ist es uns wichtig, diesen Dienst jedem kostenfrei zugänglich zu machen.
Wir verkaufen keine Daten an andere Unternehmen, erhalten keine Provisionen von Versicherungen und verschicken auch keine Werbung. Um uns finanzieren zu können, bieten wir neben unserem kostenlosen Angebot auch den kostenpflichtigen Premium-Tarif "Dokumentenmappe“ an. Mit diesem Tarif können Sie die Erstellung einer umfassenden Vorsorgevollmacht inkl. einer Innenverhältnisregelung und Kontrollbevollmächtigung sowie von weiteren wichtigen Vorsorgedokumenten vornehmen
Mit dem Abonnement eines kostenpflichtigen Premium-Tarifs honorieren Sie unsere Arbeit und helfen uns auch in Zukunft diesen Service weiterzuentwickeln. Weitere ausführliche Information können Sie auch auf unserer Webseite unter "Kosten".
In unserem Premium-Tarif "Dokumentenmappe“ können Sie nicht nur alle wichtigen Dokumente wie z.B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Testament erstellen und hinterlegen, sondern auch jederzeit und beliebig oft an gewünschter Stelle ändern. Sollte sich Ihre Lebenssituation oder Ihr persönlicher Wunsch ändern, können Sie die Dokumente umgehend anpassen. Darüber hinaus erinnern wir Sie in regelmäßigen Abständen, Ihre zu überprüfen. In Zusammenarbeit mit unseren Experten überwachen wir die Gesetzeslage und informieren Sie bei wichtigen Rechtsänderungen.
Die einmalige Erstellung aller Vorsorgedokumente kostet bei einem Rechtsanwalt oder Notar ca. 500 Euro pro Person. D.h. Sie müssten bei uns mehr als 20 Jahre Abonnent sein, um die gleichen Kosten zu verursachen, die Sie für eine einmalige Erstellung der Dokumente zahlen würden. Mit jeder Änderung Ihrer Dokumente profitieren Sie zusätzlich von unserem Service, da Sie diese kostenlos vornehmen können.
Gegenüber der Erstellung bei einem Notar oder Rechtsanwalt profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Ihr personenbezogen Daten werden ausschließlich auf unseren Servern in Deutschland verarbeitet und gespeichert. Wir nutzen das Rechenzentrum von Google in Frankfurt am Main, Deutschland. Das Rechenzentrum gehört zu den sicherstersten Rechenzentren auf der Welt und ist nach den wichtigsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards zertifiziert. Dazu gehören ISO 27001, ISO 27017 und ISO 27018 sowie SOC 1, SOC 2, und SOC 3.
Ja! Unser Sicherheitskonzept bietet höchstmöglichen Schutz für Ihre Daten und wird kontinuierlich an den neuesten Stand der Technik angepasst. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Webseite unter dem Navigationspunkt "Sicherheit".
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt DSGVO-konform entsprechend den deutschen Datenverarbeitung- und Sicherheitsbestimmungen. Auf Ihre Daten können Sie selber und einige ausgewählte Mitarbeiter zugreifen. Ein Zugriff unsererseits erfolgt nur im Rahmen von Supportanfragen und der gewünschten Korrektur von Daten. Selbstverständlich werden Ihre Daten dabei vertraulich behandelt.
Nur wenn Sie Ihre Dokumente als PDF-Datei digital hinterlegt haben und auch dann nur wenn dem Abrufer die Kombination aus Nachnamen und Code bekannt ist. Rettungsdiensten, Ärzten und Krankenhäusern können so über den Signalaufkleber auf der Gesundheitskarte die hinterlegten Dokumente abrufen. Bei jedem Abruf wird die IP-Adresse vom Abrufer gespeichert. Missbrauch wird von uns zur Anzeige gebracht.
Nein, nur Sie können Ihre Daten und hinterlegten Dokumente in Ihrem Profilbereich bearbeiten. Auch durch einen Abruf Ihrer Dokumente über den QR-Code ist keine Bearbeitung durch andere möglich.
Sollten Sie Ihre Gesundheitskarte mit QR-Code verloren haben, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice. Dieser sperrt Ihren QR-Code, so dass dieser nicht mehr ausgelesen werden kann. Im Anschluss erhalten Sie einen neuen QR-Code.
Nein, eine fremde Person kann mit Ihrer Patientenverfügung oder auch anderen Vorsorgedokumenten nichts anfangen. Nur ein Arzt kann im Notfall durch Ihre Verfügung so handeln, wie Sie es in der Verfügung niedergeschrieben haben.
Ja, Sie können Ihre Daten selbstständig in Ihrem Benutzerkonto vollständig löschen. Um Ihr Benutzerkonto zu löschen, rufen Sie Ihr Benutzerprofil auf und scrollen Sie ganz nach unten. Drücken Sie dann den roten Button "Benutzerkonto löschen". Den Löschauftrag müssen Sie mit der Eingabe Ihres Passwortes bestätigen. Anschließend werden Ihre gesamten Daten unwiderruflich gelöscht.
Nein! Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Wir werden Ihre Daten niemals ohne Aufforderung mit anderen teilen, insbesondere keine Krankenkassen, Versicherungen, Firmen, Organisationen, Behörden usw. teilen. Wir nutzen Ihre Daten auch niemals für „Nebengeschäfte“ wie Werbezusendungen und obliegen allen gesetzlichen Bestimmungen zum deutschen Datenschutzrecht.
Nein. Wir werden Ihnen niemals unerwünschte Werbung schicken. Wir finanzieren uns durch die optional erhältlichen, kostenpflichtigen "Premium"-Diensten. Weitere ausführliche Information können Sie auch auf unserer Webseite unter "Kosten" nachlesen.
In dem (sehr unwahrscheinlichen) Fall, dass der Betrieb von uns eingestellt wird, werden alle Nutzer rechtzeitig über das Vorhaben via E-Mail informiert. Sie können dann alle Daten und Dokumente in einem definierten Zeitfenster komplett heruntergeladen. Ist das Zeitfenster abgelaufen, löschen wir unwiderruflich sämtliche Daten und Dokumente von Ihnen automatisch.
Oder noch nicht ausreichend beantwortet. Schreiben Sie uns gern! Entweder per E-Mail an info@patientenverfuegung.digital oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir schicken Ihnen so schnell es geht eine Antwort.