Was Sie über Patientenverfügungen im Ausland wissen müssen

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-08-12

letzte Änderung:

2020-05-30

Eine wirksame Patientenverfügung bietet Menschen Selbstbestimmung unter jeden Umständen. Doch gilt eine Patientenverfügung auch im Ausland? Wir klären Auswanderer und Reisende auf.

Patientenverfügung im Ausland

Keine Verbindlichkeit im Ausland

Patientenverfügungen basieren auf nationalen Gesetzen. Deshalb sind die Vorsorgedokumente im Ausland grundsätzlich nicht rechtlich bindend – egal ob EU- oder Nicht-EU-Ausland. Das bedeutet: Während sich deutsche Ärzte an die Anweisungen in der Verfügung per Gesetz halten müssen, ist das im Ausland nicht der Fall. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, warum eine Patientenverfügung für Auswanderer und Reisende trotzdem sinnvoll sein kann!

Patientenverfügungen sind dennoch sinnvoll

So kann der ausländische Arzt sich zumindest an Ihren Wünschen orientieren – sofern diese Wünsche mit den nationalen Gesetzen vereinbar sind. Im Ausland lebende Deutsche sollten sich jedoch nicht darauf verlassen, dass Ärzte die Patientenverfügung auch tatsächlich umsetzen.

Tipp: Lassen Sie Ihre Patientenverfügung beglaubigt in der Landessprache der neuen Heimat bzw. des Reiselandes übersetzen. So verlieren Ärzte im Ernstfall keine Zeit und können Ihre Patientenverfügung schneller verstehen.

Die Patientenverfügung in anderen Ländern

Auswanderer und im Ausland lebende Personen sollten sich mit den nationalen Gegebenheiten beschäftigen. In vielen Ländern können Sie eine Patientenverfügung oder ähnliche Vorsorgedokumente vor Ort verfassen. Zum Beispiel:

  • In Großbritannien können Sie gemäß dem „Mental Capacity Act“ entweder eine allgemeine Willenserklärung verfassen, die als Richtlinie für Ärzte dient – oder eine erweiterte Verfügung, die für Ärzte verpflichtend ist. Eine Registrierung der Verfügung ist notwendig.

  • In Österreich können Sie eine „beachtliche Willenserklärung“ verfassen, an die sich Ärzte nicht halten müssen. Oder Sie verfassen eine verbindliche Patientenverfügung – dafür müssen Sie sich ärztlich beraten lassen und die Verfügung gemeinsam mit einem Juristen verfassen. Die österreichische Patientenverfügung ist außerdem nur 8 Jahre gültig.

  • In den Niederlanden können Sie Ihre verbindliche Patientenverfügung inkl. Wünsche zur aktiven Sterbehilfe verfassen.

  • In der Schweiz können Sie eine verbindliche Patientenverfügung je nach Gesundheitszustand mit der Hilfe verschiedener Organisationen verfassen. Zum Beispiel gibt es spezielle Verfügungen der Krebsliga, von Parkinson Schweiz oder von Pro Mente Sana.

  • In Belgien können Sie eine ähnliche Patientenverfügung wie in Deutschland verfassen. Außerdem können Sie entscheiden, in welchen Situationen Sie aktive Sterbehilfe wünschen. Aktive Sterbehilfe ist jedoch nur möglich, wenn eine unheilbare Krankheit durch einen Arzt festgestellt wird. Außerdem müssen zwei Zeugen Ihre Wünsche zur aktiven Sterbehilfe bestätigen.

  • In Italien gibt es die Patientenverfügung bzw. das „Testament biologico“ erst seit Dezember 2017. Das Dokument funktioniert ähnlich wie in Deutschland.

  • In Spanien können Sie Behandlungswünsche am Lebensende bestimmen und festlegen, welche Person Ihren Willen vertritt und durchsetzt.

  • In Norwegen und Schweden gibt es keine Möglichkeit zur Patientenverfügung. Sie können Ihre Behandlungs- und Pflegewünsche aber natürlich trotzdem aufschreiben.

  • In Dänemark bietet sich das sogenannte „Lebenstestament“ an. Hier können Sie für Ärzte entweder verbindlich festlegen, dass Sie in einer unvermeidbar tödlichen Behandlungssituation keine leberverlängernden Maßnahmen wünschen. Oder Sie wünschen keine lebensverlängernde Behandlung, weil Sie sich nach der Behandlung nicht mehr selbst um sich kümmern können. Dann entscheidet der Arzt, wann das der Fall.

  • In Thailand gibt es eine Patientenverfügung, die von einem thailändischen Anwalt erstellt und beglaubigt sein muss. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Dokuments ist ein ärztliches Attest, dass der Vollmachtgeber die Patientenverfügung im Vollbesitz seiner Kräfte verfasst hat.

Wichtig: Informieren Sie sich neben den gesetzlichen Vorgaben für eine Patientenverfügung auch über die medizinischen Möglichkeiten im jeweiligen Land. Ausländische Ärzte haben nicht immer dieselben technischen Möglichkeiten wie deutsche Mediziner! Das sollten Sie in der Patientenverfügung berücksichtigen. Vermeiden Sie außerdem allgemein formulierte Vorlagen und Muster zum Ausdrucken.

Wenn keine Patientenverfügung möglich ist

In einigen Ländern gibt es weder Patientenverfügung noch ähnliche Vorsorgedokumente. Das ist vor allem in wirtschaftlich schwächeren Ländern außerhalb der EU der Fall. Hier sollten Sie daran denken, dass medizinische Entscheidungen nicht immer aus ethischen Grundlagen getroffen werden. Ob private oder staatliche Krankenhäuser: Nicht selten werden Europäer entgegen ihren Wünschen am Leben gehalten, damit die Krankenversicherung weiterhin Geld bezahlt.

Tipp: Überprüfen Sie im Ausland auch, welche anderen Vorsorgedokumente möglich sind – zum Beispiel eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Wie sind solche Dokumente geregelt? Welche gesetzlichen Kontrollen unterliegen die Betreuer? Gibt es für unterschiedliche Lebensbereiche vielleicht unterschiedliche Betreuer?

Zusammenfassung

Eine deutsche Patientenverfügung ist im Ausland nicht gültig – kann Ärzten aber dennoch wichtige Anhaltspunkte liefern. Wer dauerhaft im Ausland lebt, sollte sich mit den örtlichen Möglichkeiten befassen: Viele Länder bieten eine Patientenverfügung oder ähnliche Vorsorgedokumente an. Denken Sie neben den gesetzlichen Vorgaben außerdem an die medizinischen Möglichkeiten. Nicht alle Länder verfügen über modernste Behandlungs- und Pflegemethoden wie wohlhabende Länder in der EU.

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