Die 6 wichtigsten Vorsorgedokumente für Singles, Paare und Familien

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-03-06

letzte Änderung:

2023-01-10

Sie möchten sich bestmöglich für den Ernstfall absichern? Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testament: In unserem Artikel stellen wir Ihnen die 6 wichtigsten Vorsorgedokumente vor – und verraten, welche Vorsorge für Singles, Paare und Familien besonders wichtig ist.

Vorsorgedokumente für Singles, Paare und Familien

Die wichtigsten Vorsorgedokumente

1. Die Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist das wichtigste Vorsorgedokument in Deutschland. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung, mit der Sie Ihre Wünsche bezüglich Behandlungs- und Pflegemethoden im Vornherein festlegen können. Sobald Sie nicht mehr geschäftsfähig sind, greift das Dokument. Sie können die Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder ändern – ansonsten erlischt die Wirksamkeit der Patientenverfügung nach Ihrem Tod.

2. Die Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht vor allem eine rechtliche und finanzielle Vorsorge. Sie können einen oder mehrere Bevollmächtigte ernennen, die Ihre Angelegenheiten in bestimmten Bereichen übernehmen – und zum Beispiel Verträge kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Häufig greift eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus. So kann Ihr Bevollmächtigter auch nach Ihrem Ableben letzte Dinge für Sie regeln – zum Beispiel die Abwicklung des Erbes.

3. Die Betreuungsverfügung

Im Gegensatz zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung nicht rechtlich bindend. Mit dem Dokument schlagen Sie dem Betreuungsgericht lediglich einen Betreuer vor, der Sie im Krankheits- oder Pflegefall vertreten kann. Wenn das Gericht Ihrem Vorschlag zustimmt, werden die Handlungen des Betreuers vom Gericht kontrolliert. Bei der Vorsorgevollmacht unterliegt der Bevollmächtigte keinerlei Kontrolle.

4. Die Sorgerechtsverfügung

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie das Sorgerecht für minderjährige Kinder im Todesfall auf eine andere Person übertragen. Das ist wichtig – denn falls beide Elternteile sterben, bekommen Familienangehörige, Taufpaten oder gute Freunde nicht automatisch das Sorgerecht. Stattdessen wägt das Gericht die verschiedenen Möglichkeiten ab und entscheidet über die Vormundschaft. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie dem vorbeugen.

5. Bestattungsvorsorge

Weiterhin sollte Sie auch Vorsorge für die Bestattung treffen. Mit der Bestattungsverfügung können Sie nicht nur Ihre Wünsche bezüglich Ihrer Bestattung festlegen, sondern auch den finanziellen Teil regeln. Zum Beispiel können Sie ein Treuhandkonto zwischen Ihnen und dem Bestatter einrichten oder sich um die Sterbegeldversicherung kümmern.

6. Testament

Das Testament regelt Ihr Vermächtnis. Wenn kein Testament vorliegt, entscheidet die gesetzliche Erbfolge über die Verteilung Ihres Vermögens. Überprüfen Sie deshalb, wer vom Gesetzgeber als Ihr Erbe vorgesehen ist. Das können Sie anschließend so lassen oder nach Ihren Wünschen ändern. Sie können zum Beispiel bestimmte Personen von Ihrem Erbe ausschließen, neue Personen hinzufügen, oder einen Testamentsvollstrecker bestimmen.

Vorsorge für Ihre Lebenssituation

Mit den 6 genannten Vorsorgedokumenten machen Sie wenig falsch – vor allem eine Patientenverfügung ist grundsätzlich für jeden Menschen ratsam. Dennoch unterscheidet sich die richtige Vorsorge je nach Lebenssituation.

Vorsorge für Familien

Bei der Geburt eines Kindes, denken die wenigsten schon an Vorsorge. Ob verheiratete Paare oder Paare ohne Trauschein: Wer minderjährige Kinder hat, braucht eine Sorgerechtsverfügung! Ansonsten bestimmt das Gericht nach Todesfall beider Elternteile eine Person als Vormund. Natürlich sind auch für Familien Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten empfehlenswert.

Tipp: Vorsorgevollmachten sind besonders wichtig für Patchwork-Familien. Vor allem für unverheiratete Partner gibt es keine rechtliche Absicherung seitens des Partners – häufig bestimmt das Gericht stattdessen einen gesetzlichen Betreuer. Auch ein Testament ist wichtig, wenn alle Kinder dasselbe Erbe bekommen sollen.

Vorsorge für Paare

  • Ohne Trauschein
    Liierte Paare ohne Trauschein und ohne Kinder benötigen unbedingt eine Vorsorgevollmacht. Anders als häufig angenommen vertreten Partner sich im Ernstfall nämlich nicht automatisch – ohne entsprechendes Vorsorgedokument bestimmt das Gericht einen gesetzlichen Vertreter. Wenn Sie Ihren Partner als Erbe eintragen möchten, ist außerdem ein Testament sinnvoll.
  • Verheiratete Partner
    Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner ohne Kinder benötigen ebenfalls eine Vorsorgevollmacht – denn auch der Ehepartner vertritt Sie bei Geschäftsfähigkeit nicht automatisch. Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge ändern möchten, sollten Sie ein Testament verfassen.

Vorsorge für Singles

Neben der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht für Alleinstehende besonders wichtig. Während Sie mit einer Patientenverfügung medizinische und pflegerische Maßnahmen festlegen, bekommen Sie mit einer Vorsorgevollmacht zusätzliche Sicherheit – zum Beispiel, wenn Ihre Patientenverfügung Fragen offen lässt. Wenn Sie keine absolute Vertrauensperson haben, empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung. Ohne Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer.

Wichtig: Bei Singles sind die gesetzlichen Erben meist die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen. Wenn Sie andere Wünsche haben, sollten Sie ein Testament verfassen und die gesetzliche Erbfolge ändern.

Vorsorge für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende ist eine ähnliche Vorsorge wie bei Singles sinnvoll. Im Gegensatz zu Alleinstehenden sollten Alleinerziehende jedoch unbedingt eine Sorgerechtsverfügung verfassen – vor allem, wenn der andere Elternteil als Vormund nicht möglich ist. Wenn es neben den Kindern weitere Erben geben soll, ist außerdem ein Testament wichtig.

Zusammenfassung

Ob Paare, Familien, Alleinerziehende oder Alleinstehende: Die beiden wichtigsten Vorsorgedokumente in Deutschland sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Wer minderjährige Kinder hat, sollte außerdem eine Sorgerechtsverfügung erstellen. Grundsätzlich gibt es keinen Grund auf Vorsorgedokumente zu verzichten. Wenn Sie das tun, legen Sie die Entscheidung über Ihr Leben, Ihr Vermächtnis und Ihre Kinder in die Hände eines Gerichts.