Vorausvermächtnis einfach erklärt

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2023-07-31

letzte Änderung:

2023-08-13

Vermögensübertragungen sind ein wichtiger Bestandteil des Erbrechts. Wie sie gelingen? Zum Beispiel mit dem Vorausvermächtnis. Hier erfahren Sie alles, was Sie über das Vorausvermächtnis wissen müssen.

Vorausvermächtnis

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ein Vorausvermächtnis ermöglicht es, bestimmte Vermögenswerte zusätzlich zum regulären Erb- oder Pflichtteil an bestimmte Personen zu vererben.

  • Die Anordnung eines Vorausvermächtnisses kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgen. Je nach individueller Situation und Vermögensstruktur.

  • Die Kosten für die Anordnung eines Vorausvermächtnisses variieren von kostenfrei (bei eigenständigem Testament) bis zu mehreren hundert Euro (bei notariellem Erbvertrag).

Vorausvermächtnis: Die Grundlagen

Der Begriff des Vorausvermächtnisses ist in § 2150 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgeschrieben. So erbt der Vorausvermächtnisnehmer neben seinem gesetzlichen oder testamentarischen Erbteil einen weiteren (und zuvor festgelegten) Vermögenswert – ohne dass ein Erbschaftsanspruch bestehen muss. Das kann ein Geldbetrag sein, ein bestimmter Gegenstand oder eine Immobilie.

So erstellen Sie ein Vorausvermächtnis

Sie können auf unterschiedliche Weisen ein Vorausvermächtnis anordnen.

Dabei spielen Ihre persönlichen Vorstellungen, Ihr Vermögen und Ihre gewünschte Erbverteilung eine wichtige Rolle.

Die Optionen sind:

  • Vorausvermächtnis durch Testament

  • Vorausvermächtnis durch Erbvertrag

Wir stellen Ihnen die Besonderheiten im Folgenden vor.

  • Vorausvermächtnis durch Testament: In einem Testament kann der Erblasser einzelnen Erben bestimmte Vermögenswerte als Vorausvermächtnis zuweisen. Beachten Sie: Das Testament muss eigenhändig verfasst und unterschrieben sein. Ein Notar ist nicht unbedingt erforderlich, kann aber bei komplexen Vermögensverhältnissen hilfreich sein.

  • Vorausvermächtnis durch Erbvertrag: Ein Erbvertrag bietet mehr Sicherheit als ein eigenhändig verfasstes Testament – da es notariell beurkundet und von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden muss. So kann der Erblasser sicherstellen, dass seine Wünsche genau so umgesetzt werden, wie er es sich vorgestellt hat.

Was kostet ein Vorausvermächtnis?

  • Ein Testament kann eigenständig ohne zusätzliche Kosten verfasst werden. Sollte ein Notar hinzugezogen werden, können Kosten zwischen 100 und 300 Euro anfallen. Je nach Komplexität des Testaments.

  • Bei einem Erbvertrag fallen höhere Kosten an. Hier können Sie mit Kosten zwischen 300 bis 600 Euro rechnen. Diese Investition kann sich jedoch lohnen, um Rechtsstreitigkeiten nach dem Todesfall zu vermeiden.

Was ist mit dem Pflichtteil?

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Vorausvermächtnis automatisch auf den Pflichtteil angerechnet wird. Dies ist nicht der Fall. Ein Vorausvermächtnis ist zusätzlich zum Pflichtteil. Es stellt eine zusätzliche Leistung dar, die unabhängig von der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge gewährt wird.

Welche Ansprüche gibt es?

Bei einem testamentarischen Vorausvermächtnis hat der Erbe schon vor Aufteilung des Nachlasses Anspruch auf seinen Vorvermächtnisgegenstand. Wird das Erbe anschließend aufgeteilt, hat der Erbe des Vorvermächtnisses uneingeschränkten Anspruch auf seinen ihm zustehenden Teil des Nachlasses.

Wie unterscheiden sich Vermächtnis und Vorausvermächtnis?

  • Vermächtnis: Ein Vermächtnis ist eine Verfügung des Erblassers, bei der eine bestimmte Sache, ein Recht oder ein Vermögenswert einer Person zugewiesen wird, die nicht Teil der Erbengemeinschaft ist. Im Sinne des § 1939 BGB handelt es sich beim Vermächtnis um einen Anspruch, der gegen die Erben gerichtet ist. Der Vermächtnisnehmer tritt also nicht in die Rechtsnachfolge des Erblassers ein, sondern erhält lediglich den vermachten Gegenstand aus dem Nachlass. Erben sind verpflichtet, den Gegenstand an den Vermächtnisnehmer herauszugeben.

  • Vorausvermächtnis: Das Vorausvermächtnis hat einen anderen Zweck. Es dient dazu, einem Erben zusätzlich zu seinem eigentlichen Erbteil einen bestimmten Gegenstand oder Vermögenswert zuzusprechen, der dann außerhalb der regulären Nachlassregelung steht. Dies ist in § 2150 BGB geregelt. Hierbei geht der entsprechende Gegenstand ausschließlich an den Vorausvermächtnisnehmer, unabhängig von seinem Anteil am restlichen Erbe.

Wie unterscheiden sich Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung?

Die Unterscheidung zwischen einer Teilungsanordnung und einem Vorausvermächtnis ist nicht sofort eindeutig. Beide ermöglichen die Zuordnung bestimmter Vermögenswerte an bestimmte Erben. Trotzdem gibt es wichtige Unterscheidungsmerkmale:

  • Teilungsanordnung: Bei einer Teilungsanordnung legt der Erblasser fest, dass ein spezifischer Vermögensgegenstand aus dem Nachlass einem bestimmten Erben zugehen soll. Hierbei handelt es sich um keine zusätzliche Zuwendung – der entsprechende Gegenstand ist Bestandteil des regulären Erbteils des Erben. Eine Teilungsanordnung wird in der Regel eingesetzt, um eine gerechte Aufteilung des Nachlasses zu gewährleisten und Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden.

  • Vorausvermächtnis: Ein Vorausvermächtnis dient der zusätzlichen Begünstigung eines Erben. Der vom Erblasser bestimmte Vermögensgegenstand wird dem Erben zusätzlich zu seinem regulären Erbteil zugesprochen und steht damit außerhalb der normalen Nachlassregelung.

Der entscheidende Unterschied liegt somit in der Intention des Erblassers: Hat der Erblasser die Absicht, einen Erben wirtschaftlich gegenüber seinen Miterben zu begünstigen, liegt in der Regel ein Vorausvermächtnis vor. Oder möchte der Erblasser lediglich eine spezifische Aufteilung des Nachlasses festlegen möchte? Dann ist eine Teilungsanordnung sinnvoll.

Tipp: Man kann Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung auch miteinander verknüpfen. Wenn der Erblasser durch ein Testament eine Teilungsanordnung trifft, kann er so die Verteilung seines Erbes steuern und gleichzeitig bestimmen, dass keine Ausgleichszahlungen zwischen den verschiedenen Miterben erforderlich sind. In diesem Fall wird der zugewiesene Vermögenswert als Vorausvermächtnis betrachtet. Es ist keine Kompensation erforderlich.

Kann ich ein Erbe ausschlagen und das Vorausvermächtnis erhalten?

Ein Erbe hat die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme eine Erklärung abzugeben und das Erbe auszuschlagen. Die Gründe dafür können vielfältig sein: zum Beispiel eine Überschuldung des Nachlasses, eine Privatinsolvenz des Erben oder ein erheblicher Investitionsbedarf in Form einer stark sanierungsbedürftigen Immobilie.

Was passiert mit dem Vorausvermächtnis? Es verfällt beim Ausschlagen des Erbes. Man kann allerdings auch nur das Vermächtnis ablehnen, ohne das gesamte Erbe auszuschlagen. In diesem Fall bleibt dem Erben der ihm zugewiesene Erbteil weiterhin erhalten. In der Praxis bedeutet das: Ein Erbe kann entweder das gesamte Erbe inklusive eines Vorausvermächtnisses ausschlagen oder lediglich das Vorausvermächtnis isoliert ablehnen.

Schlusswort

Wer bestimmte Vermögenswerte an bestimmte Erbe verteilen möchte, kann das mit einem Vorausvermächtnis tun – und zwar ohne dass diese auf den Pflichtteil angerechnet werden. Je nach persönlicher Situation und Vermögensstruktur kann es sinnvoll sein, ein Testament oder einen Erbvertrag zu erstellen.

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