Erbverzichtserklärung: So können Sie auf ein Erbe verzichten

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2022-08-28

letzte Änderung:

2023-01-09

Was ist ein Erbverzichtserklärung? Wann ist sie sinnvoll und wie verfasst man seinen Erbverzicht am besten? In unserem Artikel beantworten wir Ihnen die 7 wichtigsten Fragen zur Erbverzichtserklärung

Erbverzichtserklärung

1. Was ist eine Erbverzichtserklärung?

Bei einer Erbverzichtserklärung verzichtet ein Erbe auf seinen Anteil am Nachlass. In der Regel erhält der verzichtende Erbe dafür eine Abfindung – häufig eine Geldzahlung. Eine Erbverzichtserklärung wird immer zu Lebzeiten mit dem Erblaser vertraglich vereinbart. Außerdem ist eine Beurkundung vom Notar für die Rechtswirksamkeit der Erbverzichtserklärung zwingend nötig.

Wichtig: Ein Erbverzicht funktioniert nur im Einvernehmen. Beide Parteien müssen dem Verzicht zustimmen.

2. Welche Konsequenzen hat ein Erbverzicht?

Mit einer gültigen Erbverzichtserklärung wird der Erbe aus der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Das bedeutet: Der Erbe und seine Nachkommen verlieren sämtliche erbrechtliche Ansprüche – inklusive dem Pflichtteilsanspruch. Außerdem kann der Erbe auch nicht mehr im Testament als Erbe eingesetzt werden. Die anderen Erben bekommen durch den Verzicht mehr von der Erbschaft, weil das Erbe auf weniger Erben verteilt wird.

In ‌§ 2346 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:

(1) Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers können durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten. Der Verzichtende ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er hat kein Pflichtteilsrecht. (2) Der Verzicht kann auf das Pflichtteilsrecht beschränkt werden.

Wichtig: Wenn die Kinder weiterhin erben sollen, kann das in der Erbverzichtserklärung entsprechend vermerkt werden.

3. Wann ist ein Erbverzicht sinnvoll?

Es gibt mehrere Szenarien, in denen ein Erbverzicht sinnvoll sein kann.

Zum Beispiel:

  • Geld wird gebraucht
    Wenn ein Erbe zu Lebzeiten eine große Summe Geld benötigt (zum Beispiel um einen Hausbau zu finanzieren), kann das mit einem Erbverzicht geregelt werden. Dann schenkt der Erblasser dem Erben das Geld und der Erbe verzichtet im Gegenzug auf sein Erbrecht.

  • Streitigkeiten vermeiden
    Mit einer Erbverzichtserklärung können Erblasser das Erbe frühzeitig regeln, um spätere Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft zu vermeiden. Schließlich gibt es durch verzichtende Erben weniger Personen mit Ansprüchen auf den Nachlass, was die Verteilung vereinfacht.

  • Zerschlagung verhindern
    Vor allem bei großen Vermögenswerten wie Immobilien droht bei mehreren Erben eine Zerschlagung – schließlich muss das Vermögen irgendwie aufgeteilt werden. Ein Erbverzicht kann die Zerschlagung verhindern, weil das Vermögen dann auf weniger Erben verteilt werden muss.

  • Unternehmen vererben
    Unternehmen müssen bei mehreren Erben nach einem Erbfall häufig ebenfalls aufgeteilt werden. Im schlimmsten Fall muss man das Unternehmen verkaufen, damit jeder Erbe seinen Anteil erhält. Mit einer Erbverzichtserklärung können bestimmte Erben auf ihre Anteile verzichten und Sie können das Unternehmen an einen ausgewählten Erben übertragen.

  • Angehörige enterben
    Sie möchten einen Angehörigen vollständig von der Erbfolge ausschließen? Dann ist das nur mit einem Erbverzicht möglich – denn mit einem Testament bleiben die Ansprüche auf den Pflichtteil. Mit einer Erbverzichtserklärung entfallen selbst die Pflichtteilsansprüche.

4. Welche Vor- und Nachteile bietet eine Erbverzichtserklärung?

Vorteile:

  • Erblasser können ihr Erbe zu Lebzeiten regeln
  • Erblasser haben mehr Möglichkeiten bei der Erbaufteilung
  • Erben können auf ein ungewolltes Erbe verzichten
  • Erben können eine Abfindung für ihren Verzicht erhalten
  • Erben können langwierige Erbstreitigkeiten entgehen
  • Erben können durch ihren Verzicht Angehörige absichern

Nachteile:

  • Ein Verzicht auf bestimmte Teile des Erbes (zum Beispiel Schulden) ist nicht möglich. Es muss immer auf das gesamte Erbe oder nur auf den Pflichtteil verzichtet werden.

  • Der Erbverzicht kann nur zu Lebzeiten des Erblassers geändert oder angefochten werden.

5. Wie erstelle ich eine Erbverzichtserklärung?

Es gibt keine Form- oder Inhaltsvorschriften.

Trotzdem sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Sie müssen die Erbverzichtserklärung im Rahmen eines Erbverzichtsvertrags mit dem Erblasser vereinbaren.

  • Während sich der verzichtende Erbe von einem Bevollmächtigten vertreten lassen darf, muss der Erblasser bei der Vertragsunterzeichnung auf jeden Fall anwesend sein.

  • Die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift etc.) des Erblassers und des verzichtenden Erben müssen im Erbverzichtsvertrag auf jedem Fall festgehalten werden.

  • Außerdem muss genau definiert sein, auf welche Teile des Nachlasses sich der Verzicht bezieht und ob Gegenleistungen vom Erblasser erbracht werden (zum Beispiel Geldzahlungen als Abfindung).

Wichtig: Nach dem Verfassen des Vertrags, ist eine Beglaubigung der Erbverzichtserklärung beim Notar notwendig. Erst dann wird der Vertrag rechtsgültig.

6. Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Im Rahmen einer Erbverzichtserklärung können Erben lediglich auf ihren gesetzlichen Pflichtteil verzichten. Das bedeutet: Der Erbe wird nicht von der Erbfolge ausgeschlossen. Der Erbe (und seine Abkömmlinge) können dann trotzdem einen Anteil am Nachlass erhalten und im Testament als Erbe eingesetzt werden.

7. Was ist der Unterschied zur Erbausschlagung?

  • Eine Erbausschlagung ist erst nach dem Tod des Erblassers möglich. Mit einer Erbausschlagung verliert der Erbe alle Rechte und Pflichten der Erbschaft (inkl. Pflichtteilsanspruch). Außerdem haftet der Erbe auch nicht mehr für die Schulden des Erblassers.

  • Eine Erbausschlagung ist endgültig und kann im Normalfall nicht widerrufen werden. Außerdem wird der Erbe für eine Ausschlagung nicht entschädigt.

Im Gegensatz dazu wird eine Erbverzichtserklärung immer gemeinsam zwischen dem Erblasser und dem verzichtenden Erben getroffen.

Schlusswort

Wenn es zur individuellen Situation passt, kann eine Erbverzichtserklärung dem Erblasser und Erben viele Vorteile bieten. Denken Sie daran, dass eine Erbverzichtserklärung immer nur im Einvernehmen möglich ist. Wenn Sie als Erblasser oder Erbe an einem Verzicht interessiert sind, sollten Sie das Vorhaben deshalb unbedingt frühzeitig mit der anderen Partei besprechen.

JETZT PATIENTENVERFÜGUNG ERSTELLEN

keine Kosten, keine Vertragsbindung