Bei COVID-19 gilt natürlich zunächst: Abstand halten, Hygiene beachten und Maske tragen (die richtige Schutzausrüstung finden Sie z.B. unter https://erste-hilfe-zuhause.de/schutzausruestung/). In diesem Artikel erfahren Sie welche Dokumente Sie außerdem für den Ernstfall vorbereiten sollten.
Das wichtigste Dokument für den Ernstfall
Ob COVID-19, Schlaganfall oder schwerer Unfall: Für die Behandlung eines schwerkranken Patienten im Krankenhaus ist die Patientenverfügung besonders wichtig. So können Ärzte Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich medizinischer Maßnahmen schneller verstehen – selbst wenn Sie sich nicht mehr mitteilen können. Das ist außerdem aus zweierlei Gründen sinnvoll:
- Ärzte haben im stressigen Krankenhausalltag selten Zeit für ausführliche Gespräche mit Patienten.
- Ärzten fehlt häufig das Know-how, um die Wünsche des Patienten sensibel und zielorientiert herauszufinden.
Diese Probleme vergrößern sich in Zeiten, in denen eine Überlastung des Gesundheitssystem durch den Coronavirus sehr wahrscheinlich ist. Eine Patientenverfügung verschafft Abhilfe: Sie können frühzeitig festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen – und behalten selbst bei Einwilligungsunfähigkeit Selbstbestimmung.
Übrigens: Ärzte müssen sich an Ihre Patientenverfügung halten. Eine Missachtung einer wirksamen Patientenverfügung ist strafbar und wird als Körperverletzung geahndet. Lesen Sie hier, was Sie über Ihre Patientenverfügung 2020 wissen müssen.
Achtung vor unwirksamen Patientenverfügungen
Wer für einen stationären Aufenthalt aufgrund von COVID-19 vorsorgen möchte, braucht eine wirksame Patientenverfügung. Das bedeutet: Ihre Patientenverfügung muss eindeutig verfasst sein. Das hat der Bundesgerichtshof bereits 2017 per Urteil festgelegt: "Eine Patientenverfügung ist nur dann ausreichend bestimmt, wenn sich feststellen lässt, in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen."
Das bedeutet zum Beispiel: Verzichten Sie auf allgemeine Formulierungen wie "lebensverlängernde Maßnahmen" oder "künstliche Beatmung". Solche Formulierungen mögen für Sie eindeutig erscheinen, lassen für das Fachpersonal im Krankenhaus jedoch Interpretationsspielraum. Präziser ist es beispielsweise, von maschineller Beatmung zu schreiben. Dann sind nichtinvasive Beatmungsmethoden wie eine Beatmung per Sauerstoffmaske weiterhin möglich.
Übrigens: Eine Studie (2019) der Herforder Intensivmediziner zeigte, wie unzureichend viele Patientenverfügungen sind. Laut der Studie ist nur jede fünfzigste(!) Patientenverfügung wirksam. Zu viele Patientenverfügungen sind zu allgemein formuliert!
Wann ist meine Patientenverfügung für Krankenhäuser wichtig?
Im Falle einer Coronavirus-Erkrankung benötigen Krankenhäuser die Patientenverfügung, sobald ein Patient über seine Behandlung nicht mehr selbst entscheiden kann. Das hängt mit der sogenannten Einwilligungsfähigkeit des Patienten zusammen. Dabei spielen folgende Fragen eine wichtige Rolle:
Kann der Patient die medizinischen Maßnahmen korrekt einschätzen? Weiß er, welche Folgen die Einwilligung oder Ablehnung der Maßnahmen haben kann?
Ist der Patient auf Basis seines Wissens in der Lage, einer Behandlung zuzustimmen oder abzulehnen? Kann er seine Entscheidung verständlich mitteilen?
Wenn eine dieser Fragen mit "Nein" beantwortet wird, ist der Patient nicht einwilligungsfähig. Demnach gibt es zwei Situationen, bei dem eine Patientenverfügung im Krankenhaus besonders wichtig ist:
Akute Notfälle
Der Patient ist nicht mehr einwilligungsfähig. Dann müssen Ärzte in die Patientenverfügung schauen und gemäß des festgelegten Patientenwillens handeln. Ohne Patientenverfügung handeln Ärzte nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten – in der Praxis unterscheidet sich dieser vom tatsächlichen Patientenwillen jedoch häufig.Vorsorglicher Einsatz
Die Patientenverfügung ist auch bei Einwilligungsfähigkeit wichtig – zum Beispiel vor einer riskanten Operation oder bei einem kritischen Gesundheitszustand (was bei COVID-19 möglich ist). Die Patientenverfügung bietet dem Patienten Absicherung für den Fall, dass er seine Einwilligungsfähigkeit im weiteren Verlauf der Behandlung verliert.
Tipp: Denken Sie auch an eine Vorsorgevollmacht. Wenn Sie an COVID-19 erkranken und/oder in Quarantäne müssen, ist es wichtig, dass Angehörige oder Vertrauenspersonen Sie in bestimmten Lebens- und Rechtsbereichen vertreten können. Dies ist nur mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht möglich!
Wie erhalten Ärzte die Patientenverfügung?
Bei einem Notfall muss das Ärzteteam selbstständig nach der Patientenverfügung suchen. Zum einen müssen Sie den Ärzten deshalb frühzeitig mitteilen, dass Sie eine Patientenverfügung besitzen – das gelingt zum Beispiel durch einen entsprechenden Aufkleber auf der Gesundheitskarte oder einer Notiz im Portemonnaie. Zum anderen müssen Sie die Patientenverfügung so verwahren, dass Sie für Ärzte und/oder Vertrauenspersonen leicht zugänglich ist.
Im Optimalfall können die Ärzte selbstständig auf die Patientenverfügung zurückgreifen – ohne die Angehörigen um Hilfe bitten zu müssen. Bei Patientenverfügung.digital können Sie Ihre Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung & mehr) deshalb online verfassen und hinterlegen. Anschließend bekommen Sie einen Aufkleber mit Signalcode für Ihre Gesundheitskarte. Diesen Aufkleber können Ärzte mit einem Smartphone einscannen und Ihre Patientenverfügung so direkt online abrufen.
Jetzt Patientenverfügung erstellen und für den Corona-Notfall vorsorgen
Die Erstellung einer Patientenverfügung bei Patientenverfügung.digital ist kostenlos. Im Gegensatz zu anderen Anbietern möchten wir Vorsorge für jeden anbieten – und finanzieren uns deshalb ausschließlich durch die Spenden zufriedener Nutzer. Ein weiterer Vorteil: Wir erstellen Ihnen Ihre Vorsorgedokumente mit einem digitalen Assistenten. Sie müssen lediglich verschiedene Fragen beantworten und schon erhalten Sie Ihre maßgeschneiderte Patientenverfügung. Probieren Sie es jetzt aus: Patientenverfügung erstellen lassen. Es ist kostenlos!