Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie bei Krankheit oder Unfall bei Rechtsgeschäften vertreten kann. So können Sie Ihre Bevollmächtigten Entscheidungen in Ihrem Namen treffen lassen, wenn Sie dazu wegen „Geschäftsunfähigkeit“ selbst nicht mehr in der Lage sind.
Die Vorsorgevollmacht gehört neben der Patientenverfügung zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten. Ohne Vorsorgevollmacht wird vom Gericht ein Betreuer für Sie eingesetzt. Beachten Sie, dass Partner, Kinder oder andere Angehörige nicht automatisch zur Vertretung berechtigt sind! Das Betreuungsgericht kann unter Umständen auch eine völlig fremde Person als Betreuer bestimmen.
Tipp: Mehr Infos zur Vorsorgevollmacht gibt es in unserem Artikel "Die 8 wichtigsten Fragen zur Vorsorgevollmacht"!
Ein Muster oder eine Vorlage aus Schreibwarenläden oder kostenlos aus dem Internet sind schnell und einfach angekreuzt. Oft bieten diese Mustervordrucke jedoch Raum für folgenschwere Missverständnisse.
Vorlagen und Formulare dieser Art bringen immer die Gefahr mit sich, dass wichtige Bereiche nicht geregelt bzw. übersehen werden, da diese die von den Vorgaben im Muster nicht erfasst sind. Soll die Vollmacht z.B. nur bei Entscheidungsunfähigkeit gelten oder über den Tod hinaus? Sind Schenkungen oder Insichgeschäfte erlaubt? Wann und von wem kann die Vollmacht widerrufen werden? Wie und von wem werden die Bevollmächtigten kontrolliert? Das sind nur einige wichtige Fragen, die in solchen Formularen oft übersehen werden.
Nicht zuletzt ist die Gefahr der Manipulation sehr hoch, wenn man einfach auf einem schon unterschriebenen Blatt Papier zusätzliche Kreuzchen setzen kann, bei denen niemand später sagen kann, wann sie gesetzt wurden.
Wichtig: Neben der eigentlichen Vorsorgevollmacht sollten Sie immer auch eine Innenverhältnisregelung sowie ggf. eine Kontrollvollmacht erstellen. Beide Dokumente können Sie mit unserem Service generieren.
Während die Vorsorgevollmacht festhält, wie die Bevollmächtigten Sie rechtswirksam nach Außen (z.B. gegenüber Banken, Behörden usw.) vertreten können, bestimmt die Innenverhältnisregelung, was die Bevollmächtigten tun dürfen. In dieser Vereinbarung können alle notwendigen Regelungen zum Gebrauch der Vollmacht festgelegt werden. Die Bevollmächtigten müssen sich daran halten. Wir empfehlen unbedingt immer auch das Innenverhältnis schriftlich zu regeln.
Tipp: Eine öffentliche Beglaubigung oder eine Beurkundung durch einen Notar brauchen Sie für Ihre Vorsorgevollmacht nur, wenn Ihre Vollmacht Immobilien- oder Kreditangelegenheiten umfasst.
Eine Vorsorgevollmacht kann folgende Bereiche umfassen:
Sobald Sie Ihren Vordruck für die Vorsorgevollmacht erstellt haben, sollte der Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht ebenfalls unterschreiben. Anschließend bewahren Sie das Dokument gut auf – Ämter und Behörden verlangen häufig das Original!
Übrigens: Wir empfehlen die Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung zu kombinieren und die Ärzte von Ihrer Schweigepflicht zu entbinden. So gehen Sie auf Nummer sicher!
Ob Vorlagen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung: Grundsätzlich sollten Sie für Ihre Vorsorge nicht auf Vorlagen und Muster zurückgreifen. Wie bei Vorlagen zur Vorsorgevollmacht sollten auch die Muster und PDFs zum Ausdrucken anderer Vorsorgedokumente nur als Orientierung dienen. Wirksame Vorsorge gelingt ausschließlich mit individuellen Vorsorgedokumenten. Von der Patientenverfügung bis zur Sorgerechtsverfügung!
Übrigens: Neben einer Vorsorgevollmacht empfehlen wir zusätzlich auch stets eine Betreuungsverfügung zu erstellen, da eine Vorsorgevollmacht nicht immer eine gerichtlich angeordnete Betreuung verhindern kann.
Bei Patientenverfügung.digital können Sie sich Ihre maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht ohne Fachwissen verfassen lassen. Dafür beantworten Sie lediglich unseren Fragenkatalog – und unsere Software erstellt Ihnen dank intelligentem Assistenten ein maßgeschneidertes Vorsorgedokument. Dieses können Sie weiter nach Ihren Wünschen anpassen, direkt herunterladen, ausdrucken und bei uns online hinterlegen.
Neben der Vorsorgevollmacht können Sie bei uns auch eine Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung und ein Testament erstellen. Da wir unseren Service in enger Zusammenarbeit mit Ärzten und Anwälten entwickelt haben, sind unsere Vorsorgedokumente garantiert wirksam.