Vorsorgeregister für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – das sollten Sie wissen

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2023-10-23

letzte Änderung:

2023-11-06

Wo hinterlegen Sie Ihre Vorsorgedokumente? Hier erfahren Sie, warum eine Registrierung beim Vorsorgeregister sinnvoll sein kann und was Sie dabei beachten sollten. Wir beantworten Ihnen alle Fragen!

Vorsorgeregister

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das zentrale Vorsorgeregister dient zur Registrierung wichtiger Vorsorgedokumente. Im Notfall kann das medizinische Personal das Register konsultieren und überprüfen, ob Vorsorgedokumente vorliegen.

  • Eine Online-Registrierung kostet einmalig 20,50 Euro. Es können verschiedene Vorsorgedokumente und Notfallkontakte registriert werden. Die Formulare für die Registrierung sind online verfügbar.

Warum ist das zentrale Vorsorgeregister sinnvoll?

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwere Krankheit: Und schon kann man auf der Intensivstation landen. Woher wissen Ärzte in einem solchen Fall, ob der Patient über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung verfügt? Schließlich lagern diese Dokumente oft an einem sicheren Ort zu Hause oder bei Familienmitgliedern. Das Zentrale Vorsorgeregister (ZRV) bietet genau dafür eine Lösung: Ärzte und behandelndes Personal können beim Register nachfragen und sofort erfahren, ob Vorsorgedokumente vorliegen.

Übrigens: Seit 2004 ist das ZVR für die Registrierung von Vorsorgeanweisungen zuständig. Bis dato haben fast 6 Millionen Bürger ihre Daten hinterlegt.

Wie genau funktioniert das Vorsorgeregister?

Das ZVR wird von der Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag betrieben und dient als offizieller Anlaufpunkt für Vorsorgeanweisungen. Die Registrierung dort kann jeder Bürger selbstständig durchführen. Folgende Dokumente können registriert werden:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsanordnung
  • Ehegattenwiderspruch
  • Kontakte für den Notfall

Im Falle eines medizinischen Notfalls und wenn keine Angehörigen anwesend sind, dürfen Ärzte auf das ZVR zugreifen. Ebenso können Richter eines Betreuungsgerichts jederzeit die Daten einsehen. So kann man schnell ermitteln, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt und die Vertrauensperson informieren. Wichtig dabei: Das zentrale Vorsorgeregister erfasst lediglich, ob ein Vorsorgedokument vorliegt oder nicht. Das Dokument wird NICHT beim zentralen Vorsorgeregister hinterlegt.

Übrigens: In den ersten 6 Monaten des Jahres 2023 haben Gerichte in Deutschland über 52.000 Mal das zentrale Vorsorgeregister konsultiert und geprüft, ob Patienten eine Vorsorgevollmacht oder andere relevante Dokumente hinterlegt haben.

Was kostet die Registrierung?

Für eine Online-Registrierung fallen einmalige Kosten von 20,50 Euro an (bezahlbar per Lastschrift). Für jede zusätzliche angegebene Vertrauensperson werden 3,50 Euro berechnet. Die Formulare können Sie im Internet herunterladen oder telefonisch anfordern unter 0 800/3550500. Eine Registrierung per Post ist 3 Euro teurer.

Wichtig: Das Registrieren ersetzt nicht das Vorhandensein der Dokumente. Einige Bürger senden zudem ihre gesamte Vorsorgemappe an das ZVR – diese wird ungeprüft zurückgesendet.

"Sobald Ihre Daten im Register sind, kann Ihre Vertrauensperson im Notfall schnell ermittelt werden. Die bevollmächtigte Person sollte dann wissen, wo die Originaldokumente zu finden sind."

Wie funktioniert die Registrierung?

So registrieren Sie Ihre Unterlagen im Vorsorgeregister:

1. Urkundendatum: Tragen Sie das Datum Ihrer Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung an.

2. Details bezüglich des Umfangs Ihrer Vorsorgevollmacht sind optional. Sie können aber helfen, den Umfang Ihrer Befugnisse schneller zu verstehen. Falls Sie diese Details teilen möchten: Übernehmen Sie die relevanten Informationen aus Ihrer Vorsorgevollmacht und markieren Sie die Zuständigkeitsbereiche des Bevollmächtigten. Hierbei steht im Vordergrund: Finanzangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge und das Recht, den Aufenthaltsort zu bestimmen.

3. Sie können auch ankreuzen, dass Sie eine Betreuungsverfügung besitzen. So schlagen Sie dem Gericht eine Person vor und das Gericht wird dann prüfen, ob die vorgeschlagene Person als Betreuer in Frage kommt. Ist dies nicht der Fall, kann das Gericht jemand anderen bestimmen.

4. Sie können auch ankreuzen, ob Sie eine Patientenverfügung haben. Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinische Behandlung Sie möchten oder ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Ihre Vertrauenspersonen sollten wissen, wo diese Verfügung ist und was darin steht. Überprüfen Sie regelmäßig, dass sie immer noch Ihre Wünsche entspricht.

3 abschließende Fragen

1. Ist meine Privatsphäre geschützt?

Ja, Ärzte und Richter dürfen nur im Notfall auf das Vorsorgeregister zugreifen. Zudem stellt das ZVR sicher, dass niemand ohne sein Wissen als Bevollmächtigter oder vorgeschlagener Betreuer eingetragen wird. Jede Person im Formular wird über die Eintragung informiert – und hat das Recht, die Daten löschen zu lassen.

2. Brauche ich eine Vollmacht trotz Notvertretungsrecht?

Seit 2023 können verheiratete Personen oder eingetragene Lebenspartner automatisch für den anderen in gesundheitlichen Belangen entscheiden – ohne dass eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Diese Regelung ist jedoch zeitlich begrenzt. Für maximal sechs Monate können Entscheidungen im Namen des nicht mehr handlungsfähigen Partners getroffen werden. Danach endet dieses sogenannte Notvertretungsrecht automatisch. Eine Vorsorgevollmacht ist deshalb dennoch sinnvoll.

3. Kann ich gegen das Notvertretungsrecht widersprechen?

Einzelpersonen können das dieses Notvertretungsrecht beim Zentralen Vorsorgeregister Widerspruch einlegen. Die Registrierung dieses Widerspruchs kostet einmalig 17 Euro. Im Notfall wird dann geprüft, ob ein solcher Widerspruch vorhanden ist, bevor Entscheidungen getroffen werden.

Vorsorgedokumente sicher hinterlegen mit Patientenverfügung.digital

Das zentrale Vorsorgeregister ist sinnvoll für die Registrierung Ihrer Vorsorgedokumente – doch wie hinterlegen Sie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Co.? Bei Patientenverfügung.digital gelingt das online – und einen Sticker für die Gesundheitskarte mit QR-Code erhalten Sie ebenfalls.

  • Mit dem Sticker für die Gesundheitskarte können Rettungskräfte Ihre Vorsorgedokumente direkt mit dem Smartphone abrufen. Das kann lebensrettend sein – schließlich zählt im Notfall jede Sekunde.

  • Wir archivieren Ihre Vorsorgedokument sicher online. Gemäß DIN ISO 27001 sind Ihre Daten bestens geschützt – dasselbe Schutzniveau, das Sie auch bei Banken finden. Sie können jederzeit die Löschung Ihrer Dokumente und Daten beantragen.

Schlusswort

Das Zentrale Vorsorgeregister ist eine wichtige Regierungsstelle für Vorsorgeangelegenheiten. Sie können Ihre Vorsorgedokumente registrieren, damit Ärzte oder Richter im Notfall schnell wissen, ob Vorsorgedokumente vorliegen. In Kombination mit einem Service wie Patientenverfügung.digital sind Sie bestmöglich geschützt – und können sich sicher sein, dass Dokumente im Ernstfall schnell gefunden werden.

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