Erbe ausschlagen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2020-03-02

letzte Änderung:

2023-01-09

Lohnt sich Ihre Erbschaft tatsächlich? In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Erbausschlagung die bessere Wahl ist – und worauf Sie dabei achten müssen.

Erbe ausschlagen

Warum sollten Sie ein Erbe ausschlagen?

Wenn ein Schuldner stirbt, hinterlässt er seine Verbindlichkeiten. Deshalb sollten Sie auf Nummer sicher gehen und bei jeder Erbschaft prüfen, ob Schulden bestehen – und ob diese Schulden die Erbmasse übersteigen.

Denken Sie nicht nur an Schulden, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen. Teure Sanierungsauflagen für ein Haus könnten beispielsweise ebenfalls ein Grund für eine Erbausschlagung sein. Oder hohe laufende Kosten bei unverkäuflichen Immobilien, mögliche Rechtsstreitigkeiten mit unabsehbaren Folgekosten oder ein Vermächtnis, das geringer als der reguläre Erbanteil nach gesetzlicher Erbfolge wäre.

Tipp: Mehr Informationen zum Erbe mit Schulden gibt es in unserem Artikel: "Erbe mit Schulden: Das sollten Sie unbedingt wissen".

Wie prüfen Sie den Nachlass?

Ein Blick in die letzte Post des Erblassers kann als erster Indikator dienen. Wenn die Post voller Rechnungen, Mahnungen und Pfändungsbeschlüsse ist, kann das auf Schulden im Erbe hinweisen. Anschließend sollten Sie Unterlagen des Verstorbenen prüfen – und sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auflisten. Prüfen Sie nicht nur Konten und Depots, sondern auch Schliessfächer und Schmuck- und Kunstgegenstände. Denken Sie außerdem an Rechnungen und Gebührenforderungen von Versicherungen und Ämtern.

Wichtig: Eine Prüfung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten kann schwierig sein, weil Banken & Co. gerne einen Erbschein verlangen. Diesen sollten Sie jedoch auf keinen Fall beantragen – nach der Beantragung eines Erbscheins treten Sie das Erbe nämlich verbindlich an. Ein Widerruf ist dann nicht möglich.

Was können Sie stattdessen tun? Am besten ist es, wenn der Erblasser Sie mit einer Bankvollmacht oder einer Vorsorgevollmacht als Kontobevollmächtigten ernannt hat. Wenn das nicht der Fall ist, reicht eine Sterbeurkunde mit Familienstammbuch in den meisten Fällen aus. Banken haben kein Recht, auf einen Erbschein zu bestehen!

Was ist bei Immobilien zu beachten?

Die Übernahme von Immobilien bringt meist Verbindlichkeiten mit sich. Der Immobilienerhalt oder Reparaturen werden bei fast allen Gebäuden zum dauerhaften Kostenfaktor. Das sollten Sie bedenken – und überprüfen, ob es Hypotheken auf die Grundstücke oder Immobilien gibt.

Besonders hoch sind die Kosten, wenn Sie eine Immobilie mit hohem Sanierungsaufwand annehmen. Das ist häufig bei Altbauimmobilien der Fall, die einen hohen und dauernden Erhaltungsaufwand erfordern. Wenn überdies Zentralheizungen ausgetauscht werden müssen, der Putz bröckelt oder löchrige Dächer repariert werden müssen, wird es schnell richtig teuer. Sollten alle Folgekosten den Vermögens- oder Ertragswert und die eigene Finanzkraft übersteigen, ist ein Verkauf der Immobilie meist die beste Wahl.

Bis wann können Sie ein Erbe ausschlagen?

Sie haben sechs Wochen Zeit. In diesem Zeitraum sollten Sie die Vermögensverhältnisse des Erblassers prüfen und eine Entscheidung treffen. Wenn Sie das Erbe nach diesen sechs Wochen nicht ausschlagen, geschieht die Erbannahme automatisch. Sie können das Erbe auch zunächst annehmen und Ihr Privatvermögen mit einer Nachlassverwaltung bzw. einer Haftung vor Gläubigern schützen.

Übrigens: Sollten Sie oder der Verstorbene zuletzt im Ausland gelebt haben, haben Sie für Ihre Entscheidungsfindung sechs Monate Zeit.

Wo / wie schlagen Sie das Erbe aus?

Sie können eine Erbschaft nicht telefonisch oder per Post ausschlagen. Sie müssen persönlich am örtlichen Nachlassgericht (meist das Amtsgericht) am Wohnsitz des Verstorbenen erscheinen und sich mit gültigen Ausweisdokumenten (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren. Oder Sie beauftragen einen Notar, der sich um die Ausschlagung kümmert. Dann müssen Sie jedoch mit höheren Kosten rechnen.

Was kostet die Erbausschlagung?

Die amtlichen Gebühren für eine Erbausschlagung sind in den meisten Fällen kaum der Rede der Wert – und liegen Stand 2020 bei 30 Euro. Bei einer Ablehnung eines Erbes von höherem Wert berechnen sich die Verfahrenskosten jedoch nach Wert des Nachlasses (§103 Abs. 1 GNotKG).

Ist eine Erbausschlagung endgültig?

Grundsätzlich können Sie Ihre Erbausschlagung nicht widerrufen. Das ist nur in Sonderfällen möglich – Zum Beispiel, wenn wichtige Details und Informationen erst nach der Erbausschlagung zugänglich wurden. Dann können Sie die Ausschlagung innerhalb von sechs Wochen anfechten.

Übrigens: Ein Anfechten der Erbausschlagung ist auch möglich, wenn Sie das Erbe unter Druck, Bedrohung oder aufgrund von Täuschung abgelehnt haben. Dafür brauchen Sie jedoch handfeste Beweise!

Trage ich die Beerdigungskosten trotz Erbausschlagung?

Die Beerdigungskosten fallen normalerweise als Kostenteil der Erbschaft an. Nach § 1968 BGB ist man zur Kostenübernahme der Bestattung verpflichtet, wenn man das Erbe annimmt. Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, werden alle direkten Angehörige anteilig zur Kostenübernahme der Bestattung herangezogen.

Wichtig: Wenn der Verstorbene die Bestattungsvorsorge bereits zu Lebzeiten geregelt hat – zum Beispiel durch eine Sterbegeldversicherung – werden die Bestattungskosten zu einem großen Teil oder komplett übernommen.

JETZT PATIENTENVERFÜGUNG ERSTELLEN

keine Kosten, keine Vertragsbindung