Transmortale Vorsorgevollmacht: Das sollten Sie wissen

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2021-10-11

letzte Änderung:

2023-07-02

Normalerweise erlischt Ihre Vollmacht mit Ihrem Tod. Wer das nicht möchte, kann sich eine sogenannte transmortale Vollmacht erstellen. Wann das sinnvoll ist und was Sie beim Erstellen Ihrer transmortalen Vollmacht beachten sollten, erklären wir Ihnen im Folgenden.

transmortale Vorsorgevollmacht

Vor allem wichtig für das Erbe

Wussten Sie, dass Erben bei einem Erbfall nicht sofort über den Nachlass verfügen können? Erben müssen zunächst einen Erbschein beantragen – ansonsten dürfen sie das vererbte Vermögen nicht verwalten. Das Problem dabei ist, dass die Beantragung des Erbscheins meist mehrere Wochen dauert. So sind Erben nach dem Tod des Erblassers mehrere Wochen die Hände gebunden. Sie können sich erst um den Nachlass kümmern, wenn der Erbschein vorliegt.

Genau deshalb kann eine transmortale Vorsorgevollmacht sinnvoll sein. Mit einer solchen Vollmacht kann ein Bevollmächtigter in Ihrem Sinne über den Nachlass verfügen und das Erbe verwalten. Das kann sinnvoll sein, damit sich Ihr Bevollmächtigter um wichtige Vermögensfragen kümmern kann – zum Beispiel die Kündigung von Verträgen oder Ihrer Wohnung.

Was kann der Bevollmächtigte regeln?

Der Bevollmächtigte Ihrer transmortalen Vollmacht kann sich um dieselben Bereiche wie in einer gewöhnlichen Vollmacht kümmern. Er kann zum Beispiel Vermögensfragen klären, Bankgeschäfte in Ihrem Namen ausführen oder sich um die Planung der Trauerfeier kümmern.

In Ihrer Vollmacht können Sie genau festlegen, was Ihr Bevollmächtigter tun darf und was nicht. Wenn Sie Ihrem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertrauen, können Sie die Rechte und Pflichten Ihres Bevollmächtigten auch unbeschränkt lassen. Das sollten Sie sich jedoch gut überlegen, weil sich so das Risiko eines Missbrauchs erhöht.

Wie erstelle ich eine transmortale Vorsorgevollmacht?

Die Erstellung einer transmortalen Vollmacht ist einfach: Sie müssen in Ihrer Vorsorgevollmacht lediglich festhalten, dass Ihre Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll. Eine notarielle Beglaubigung ist dafür nicht nötig. Sinnvoll ist der Gang zum Notar nur, wenn Ihr Bevollmächtigter sich auch um Immobilienangelegenheiten kümmern soll.

Wichtig: Die transmortale Vorsorgevollmacht ist so lange gültig, bis Erben die Vollmacht widerrufen.

Was sollte ich außerdem beachten?

  • Wie bei der gewöhnlichen Vorsorgevollmacht gibt es auch bei einer transmortalen Vorsorgevollmacht ein Missbrauchsrisiko. So könnte der Bevollmächtigte zum Beispiel ohne dem Wissen der Erben auf das vererbte Vermögen zugreifen.

  • Wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe ist, verliert die Vollmacht mit dem Erbfall ihre Gültigkeit. Der Bevollmächtigte kann nämlich nicht gleichzeitig Vollmachtgeber und -nehmer sein.

  • Der Bevollmächtigte muss kein Erbe sein. Deshalb kann der Bevollmächtigte mit einer entsprechenden Vollmacht zum Beispiel über das Konto des Erblassers verfügen, selbst wenn ihm kein Vermögen zusteht. Soll der Bevollmächtigte ebenfalls erben, müssen Sie dies in Ihrem Testament oder Erbvertrag festlegen.

Tipp: Mehr Informationen zur Vorsorgevollmacht (und anderen Vorsorgedokumenten wie die Patientenverfügung) finden Sie in unserem Ratgeber zur Vorsorge.

Was ist der Unterschied zur postmortalen Vollmacht?

  • Die transmortale Vollmacht gilt zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und nach seinem Tod.

  • Die postmortale Vollmacht gilt ausschließlich nach dem Tod des Vollmachtgebers.

Wie können Erben sich vor Missbrauch schützen?

Erben können die Vorsorgevollmacht direkt nach Eintritt des Erbfalls widerrufen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Bevollmächtigte Zugriff auf das Vermögen des Erblassers hat. Weil das Widerrufen der Vollmacht aufgrund der Wartezeit des Erbscheins aber etwas dauern kann, akzeptieren viele Banken auch das Testament als Nachweis. Ansonsten könnte das Konto des Verstorbenen bereits leergeräumt sein, bevor der Erbschein vorliegt.

Sollte der Bevollmächtigte bereits Vermögen entwendet und auf sein eigenes Konto eingezahlt haben, wird meist das Gericht eingeschaltet. Dann muss der Bevollmächtige nachweisen, dass das entwendete Vermögen eine Schenkung war bzw. im Sinne des Vollmachtgebers verwendet wurde oder es zurückzahlen.

Schlusswort

Eine transmortale Vorsorgevollmacht gilt auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Sie ist besonders sinnvoll, damit Erben im Falle des Erblassers ohne Wartezeit über den Nachlass verfügen können – denn die Beantragung des Erbscheins dauert meistens mehrere Woche. Überlegen Sie sich deshalb genau, ob Ihre Vorsorgevollmacht auch nach Ihrem Tod gelten soll und vermerken Sie es in Ihrer Vollmacht.