Vorsorgevollmacht – 8 wichtige Fragen und 8 häufige Fehler

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2018-12-12

letzte Änderung:

2023-07-10

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Bei diesen 3 Vorsorgedokumenten kommt man schnell durcheinander. Hier sind die 8 wichtigsten Fragen und Antworten zur Vorsorgevollmacht.

I. 8 wichtige Fragen

1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen bestimmen, die Sie in bestimmten Bereichen Ihres Lebens vertreten. So kann Ihr Stellvertreter zum Beispiel bei Vermögensangelegenheiten, Wohnungsfragen oder gesundheitlichen Fragen für Sie Entscheidungen treffen – das ist besonders sinnvoll, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind und nicht mehr selbstständig Entscheidungen treffen können.

Wichtig: Informieren Sie Ihren Stellvertreter unbedingt im Vornherein über die Bevollmächtigung – und klären Sie ab, ob die Person überhaupt dazu bereit ist, diese große Verantwortung zu übernehmen. Theoretisch kann Ihr Stellvertreter die Vollmacht selbst nach Ihrer Geschäftsunfähigkeit noch widerrufen.

2. Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Ohne Vorsorgevollmacht setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie ein. Das kann Ihr Partner oder Kinder sein – Angehörige sind jedoch nicht automatisch zur Vertretung berechtigt! Deshalb kann das Gericht auch eine völlig fremde Person als Betreuer bestimmen. Diese Person trifft dann Entscheidungen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind – zum Beispiel nach einer Erkrankung oder einem Unfall.

Tipp: Sie möchten dem Gericht eine Person vorschlagen? Oder dem Gericht mitteilen, welche Person Sie auf keinen Fall vertreten darf? Das können Sie vorab mit einer Betreuungsverfügung tun!

3. Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Grund 1: Die Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Vorsorgedokumente.

Neben der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht das häufigste Vorsorgedokument in Deutschland. Und das mit guten Grund! Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie nämlich wichtige Entscheidungen über Ihr Leben an eine Vertrauensperson abgegeben, wenn Sie dazu geistig und/oder körperlich nicht mehr in der Lage sind (Stichwort: Geschäftsfähigkeit). Das ist besonders wichtig, weil viele Menschen bei der Vorsorge einem großen Irrtum erliegen.

Mehr dazu im nächsten Punkt.

Grund 2: Angehörige sind nicht automatisch vertretungsbefugt.

Ob Ehepartner, Kinder oder Eltern: Wenn Sie geschäftsunfähig sind, dürfen Angehörige nicht automatisch Entscheidungen für Sie treffen (oder Sie vor Gericht vertreten). Stattdessen wählt das Betreuungsgericht einen Betreuer – das kann ein Angehöriger sein, in vielen Fällen ist es jedoch ein Berufsbetreuer. Dann entscheidet eine völlig fremde Person über Ihr Leben und Ihren Tod. Wer das auf jeden Fall vermeiden möchte, muss eine Vorsorgevollmacht erstellen. Einen anderen Weg zur sicheren Vermeidung des Berufsbetreuers gibt es nicht!

Tipp: Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert, sobald man volljährig ist. Mit der Volljährigkeit endet die gesetzliche Vertretungsbefugnis der Eltern und damit auch die automatische Vertretungsberechtigung.

Grund 3: Die Vorsorgevollmacht ist eine wichtige Ergänzung zur Patientenverfügung.

In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre medizinischen und pflegerischen Wünsche für verschiedenste Unfallszenarien und Krankheitsbilder fest. Doch was passiert, wenn eine Situation eintrifft, die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht beschrieben haben? Schließlich kann selbst die umfassendste Patientenverfügung unmöglich alle Szenarien abdecken.

In einem solchen Fall wird Ihr Betreuer eingeschaltet, der gemeinsam mit den behandelnden Ärzten nach Ihrem mutmaßlichen Willen über die weitere Behandlung entscheidet. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass dieser Betreuer eine Vertrauensperson ist, der Sie und Ihre Wünsche tatsächlich kennt.

Grund 4: Sie können die Handlungsbereiche Ihrer Vorsorgevollmacht genau festlegen.

Was darf Ihr Betreuer für Sie entscheiden und was nicht? Ob Bankgeschäfte, Verwaltung von Verträgen oder gesundheitliche Belange: In Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie exakt festlegen, in welchen Bereichen Ihre Vorsorgevollmacht gültig ist. Sie können sogar verschiedene Vertrauenspersonen für verschiedene Bereiche bestimmen! Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie Personen haben, die in einem bestimmten Bereich über eine besondere Expertise verfügen.

Tipp: Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit ändern, solange Sie geistig gesund sind. So können Sie zum Beispiel die Vertretungsbereiche ändern, die Vorsorgevollmacht widerrufen oder eine neue Vorsorgevollmacht mit einer anderen Vertrauensperson aufsetzen.

Grund 5: Die Vorsorgevollmacht ist einfach zu erstellen

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht formlos und schriftlich aufsetzen. Sie müssen nicht zum Anwalt gehen und sich auch keine notarielle Beglaubigung holen - letzteres ist nur bei bestimmten Bereichen der Vermögensverwaltung notwendig (zum Beispiel wenn Ihr Bevollmächtigter Geschäfte mit Grundstücken tätigen soll).

Besonders einfach ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung.digital. Mit unserem digitalen Assistenten müssen Sie nur verschiedene Fragen beantworten und erhalten anschließend eine maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht, die Sie auch direkt online hinterlegen können. In rund 30 Minuten sind Sie fertig!

Tipp: Überlegen Sie vor dem Verfassen Ihrer Vorsorgevollmacht, wer eine geeignete Vertrauensperson ist. Dieser Person sollten Sie uneingeschränkt vertrauen können. Sprechen Sie dann mit der Person und klären Sie vorab, ob sie die Aufgaben eines Bevollmächtigten übernehmen möchte.

3. Was ist der Unterschied zur Generalvollmacht?

Die Generalvollmacht ist kein klassisches Vorsorgedokument. Es handelt sich um eine allgemeine Bevollmächtigung für verschiedene Lebensbereiche – damit Ihre Vertrauensperson jedoch Entscheidungen bei gesundheitlichen Fragen oder medizinischen Behandlungen für Sie treffen darf, ist eine Vorsorgevollmacht notwendig. Die Vorsorgevollmacht ist demnach viel spezifischer als die Generalvollmacht.

Wichtig: Da es keinen Schutz vor einer missbräuchlichen Verwendung gibt, ist die Vorsorgevollmacht nicht ohne Risiko. So kann Ihr Stellvertreter die Vollmacht theoretisch sofort einsetzen und in Ihrem Namen handeln. Mit der Betreuungsverfügung gibt es jedoch eine sichere Alternative – hier darf der Stellvertreter erst nach einem Gerichtsbeschluss Entscheidungen für Sie treffen.

4. Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht regelt die Patientenverfügung, welche Behandlungen und ärztliche Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen. Sie entscheiden also selbst, was bei Handlungsunfähigkeit mit Ihnen passiert. Mit einer Vorsorgevollmacht ist das nicht möglich! Sie übertragen Ihre Verantwortung dann lediglich auf einen Vertreter, der für Sie entscheiden muss – besonders für Angehörige kann das eine extreme Last sein.

5. Warum brauche ich eine Patientenverfügung trotz Vorsorgevollmacht?

Eine Patientenverfügung ist das wichtigste Vorsorgedokument in Deutschland. Sie können Ihren Willen als Patient genau festlegen und garantieren, dass Sie auch Selbstbestimmung haben, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Ärzte und Gerichte berücksichtigen Ihre Patientenverfügung immer als erstes – erst danach werden Bevollmächtigte oder Betreuer zurate gezogen.

Tipp: Denken Sie außerdem daran, dass der Bevollmächtigte in Ihrer Nähe wohnen sollte und im Ernstfall schnell Entscheidungen für Sie treffen muss.

6. Wie erstelle ich eine gültige Vorsorgevollmacht?

Ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht: Laut den neuesten BGH-Urteilen müssen beide Vorsorgedokumente konkret formuliert sein und sollten möglichst wenig. Interpretationsspielraum bieten. Ist das nicht der Fall, wird sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung unwirksam. Wenn Sie mehr zu diesen Gerichtsurteilen erfahren möchten, empfehlen wir unseren Artikel: BGH-Urteil: Deshalb muss Ihre Patientenverfügung präzise formuliert sein.

7. Ist eine notarielle Beglaubigung notwendig?

Für eine gewöhnliche Vorsorgevollmacht ist keine Beglaubigung notwendig. Wenn Sie jedoch rechtliche Dinge oder juristische Fragen in der Vorsorgevollmacht regeln – oder gar Entscheidungsbefugnisse über Vermögen, Grundstücksangelegenheiten oder Wirtschaftsunternehmen – dann ist der Gang zum Notar zwingend notwendig. Auch im Zweifel sollten Sie Ihre Vorsorgevollmacht lieber beglaubigen lassen!

Übrigens:  Per Gesetz kann der Bevollmächtigte niemals in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte mit sich selber tätigen – zum Beispiel Geld von Ihrem Konto auf sein eigenes Konto überweisen. Diese Regel nennt sich Verbot des Selbstkontrahierens.

II. 8 häufige Fehler

Fehler 1: Sie verwenden ein Musterschreiben

Standardtexte sind im Ernstfall selten wirksam. Außerdem können Sie in einer Vorsorgevollmacht exakt festlegen, in welchen Bereichen Ihr Bevollmächtigter Sie vertreten darf und in welchen nicht. Mit einem Musterschreiben entfällt diese Möglichkeit häufig. Eventuell berechtigen Sie Ihre Vertrauensperson dann in Bereichen, in denen Sie gar keine Vertretung wünschen.

Fehler 2: Ihre Vorsorgevollmacht ist nicht unterschrieben

Ihre Vorsorgevollmacht muss unterschrieben sein. Wenn das nicht der Fall ist, wird Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall unwirksam.

Fehler 3: Die falsche Person in der Vorsorgevollmacht

Wählen Sie Ihre Vertrauensperson mit Bedacht. Bedenken Sie vor allem: Es geht um mehr als „nur“ Vertrauen zur Person. Achten Sie zum Beispiel auf folgende Punkte:

  • Ihre Person muss in der Lage sein, schwierige Entscheidungen treffen zu können – zum Beispiel das Abschalten künstlicher Beatmung, wenn das in bestimmten Fällen Ihr Wunsch ist.
  • Ihre Vertrauensperson braucht Fachkompetenz, wenn es um finanzielle oder geschäftliche Bereiche geht.
  • Ihre Vertrauensperson braucht eine Gewerbeerlaubnis, wenn sie Geschäfte des Vollmachtgebers weiterführen soll.

Wählen Sie also eine Vertrauensperson, die emotional und fachlich in der Lage ist, Ihre Entscheidungen durchzusetzen. Und achten Sie bei mehreren Personen auf eine klare Rangfolge bei der Entscheidungsbefugnis. Wenn Sie zwei Vollmachtgeber bestimmen, müssen diese beispielsweise immer zusammen vor Ort und immer der gleichen Meinung sein. Das ist nicht optimal – und lässt sich mit einer klaren Entscheidungsbefugnis verhindern.

Fehler 4: Die Gültigkeit ist nicht festgelegt

Die Vertretungsbefugnis einer Vollmacht endet im Normalfall mit dem Tod des Vollmachtgebers. Sie müssen in Ihrer Vorsorgevollmacht explizit festlegen, dass die Vollmacht auch über den Tod hinaus wirken soll – ansonsten kann Ihre Vertrauensperson nach Ihrem Tod keine Entscheidungen und Handlungen in Ihrem Namen ausführen.

Fehler 5: Beschränkungen im Text

Begrenzen Sie Ihre Vorsorgevollmacht so wenig wie möglich ein. Wenn Ihre Vollmacht zum Beispiel nur bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers gültig sein soll, kann das die Handlungsfähigkeit Ihrer Vertrauensperson enorm einschränken. Dann müsste der Bevollmächtigte bei jeder Entscheidung mit einem aktuellen Testament nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Entscheidung geschäftsunfähig sind.

Fehler 6: Arzt oder Bevollmächtigter?

Per Gesetz ist bei medizinischen Entscheidungen ein einvernehmliches Handeln von Arzt und Bevollmächtigten vorgeschrieben. Doch was passiert, wenn sich Arzt und Bevollmächtigte uneinig sind? Wer hat dann die letzte Entscheidungsgewalt? Das sollten Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht genau festlegen. Vermutlich möchten Sie, dass Ihr Bevollmächtigter bei Uneinigkeit entscheiden darf und nicht der Arzt. Schließlich nützt eine Vollmacht in diesem Bereich wenig, wenn der Arzt sowieso entscheidet.

Fehler 7: Keine aktuellen Daten

Ihre Vorsorgevollmacht muss immer aktuell sein. Stellen Sie sich vor, die Kontaktdaten Ihrer Vertrauensperson hat sich geändert – dann ist es im Notfall kaum möglich, Ihre Vertrauensperson schnell zu erreichen. Außerdem wichtig: Auch Rechtslagen können sich ändern. Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung.digital erstellen, informieren wir Sie über Rechtslagen im Patienten- und Sterberecht immer unverzüglich. So können Sie Ihre Vorsorgedokumente bei Bedarf zeitig anpassen.

Fehler 8: Vorsorgevollmacht nicht korrekt hinterlegen

Ihre Vorsorgevollmacht muss im Ernstfall schnell gefunden werden. Wie können Sie das sicherstellen, selbst wenn Sie bewusstlos sind und keine Auskünfte über Ihre Dokumente geben können? Patientenverfügung.digital löst das über einen Aufkleber mit QR-Code für Ihre Gesundheitskarte. So können Ärzte und Notfallärzte den QR-Code einfach per Smartphone einscannen und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung direkt abrufen.

Schlusswort

Auf eine Vorsorgevollmacht sollte niemand verzichten. Das Dokument ist wichtig, um die eigene Patientenverfügung abzusichern und um wichtige Angelegenheiten von einer Person erledigen zu lassen, die Sie wirklich kennt und der Sie vertrauen. Ohne Vorsorgevollmacht riskieren Sie, dass ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird. Dann entscheidet eine völlig fremde Person über Ihr Leben und/oder Ihren Tod. Das klingt gruselig, oder?