Unterschied Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht: Das sollten Sie wissen

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2022-10-17

letzte Änderung:

2023-01-10

Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten gehören zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten in Deutschland – werden jedoch häufig verwechselt. Damit Ihnen das nicht passiert, erklären wir Ihnen im Folgenden die Unterschiede beider Dokumente. Danach können Sie leicht entscheiden, ob eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht die richtige Wahl für Sie ist.

Die Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie einen Betreuer, der bei Geschäftsunfähigkeit bestimmte Aufgaben für Sie übernimmt. Folgende Aufgabenbereiche sind dabei möglich:

- Postangelegenheiten
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögensverwaltung
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung in persönlichen Angelegenheiten

Was ist das Besondere an einer Betreuungsverfügung?

  • Ihre Entscheidung für Ihren gewünschten Betreuer ist NICHT rechtsverbindlich. Das Amtsgericht muss Ihren Betreuer erst bestätigen – und kann einen anderen Betreuer einsetzen, wenn es Zweifel am von Ihnen gewählten Betreuer gibt. Verstehen Sie Ihre Betreuerwahl eher wie eine Empfehlung für das Gericht, um deren Erfüllung sich das Gericht bemüht.

  • Der Betreuer Ihrer Betreuungsverfügung ist zur regelmäßigen Rechenschaft verpflichtet und wird vom Gericht bei der Ausübung seiner Tätigkeit kontrolliert. Alle wichtigen Entscheidungen kann der Betreuer nur in Absprache mit dem Betreuungsgericht treffen.

  • Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht können Sie eine Betreuungsverfügung auch verfassen, wenn sie nur noch teilweise geschäftsfähig oder komplett geschäftsunfähig sind.

> Für wen eignet sich eine Betreuungsverfügung? Eine Betreuungsverfügung ist eine gute Wahl für Menschen, die ihrer Vertrauensperson nicht 100% vertrauen. Außerdem ist die Betreuungsverfügung das einzige Vorsorgedokument, das Sie auch bei (teilweiser) geschäftsunfähig verfassen können.

Außerdem wichtig zu wissen:

  • Sie können Ihre Betreuungsverfügung per Hand oder PC erstellen. Es gibt keine Formvorschriften. Am Ende Unterschrift, Ort und Datum auf das Papier setzen und schon sind sie fertig.

  • Kosten entstehen für den Betroffenen nur durch die Gebühren für das Betreuungsverfahren. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Reinvermögen des Betreuten. Wenn ein Betroffener nicht über ausreichende Mittel verfügt, übernimmt der Staat die Gebühren.

2. Vorsorgevollmacht

Bei einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie ebenfalls einen Betreuer, der Sie vor Gericht vertreten und Aufgaben in Ihrem Namen übernehmen kann. Dabei sind dieselben Bereiche wie bei einer Betreuungsverfügung möglich.

Was ist die Besonderheit der Vorsorgevollmacht?

  • Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung gibt es hier kein gerichtliches Betreuungsverfahren. Ihre Vertrauensperson kann sofort rechtskräftig in Ihrem Namen handeln. Sie können aber festlegen, dass Ihre Vorsorgevollmacht erst bei eigener Geschäftsunfähigkeit eingesetzt werden darf.

  • Sie können mehrere Betreuer für verschieden Aufgabenbereiche ernennen.

  • Eine Vorsorgevollmacht können Sie nur bei Geschäftsfähigkeit erstellen.

> Für wen eignet sich eine Vorsorgevollmacht? Eine Vorsorgevollmacht eignet sich für Menschen, die Ihrer Vertrauensperson uneingeschränkt vertrauen. Bedenken Sie, dass das Missbrauchsrisiko bei einer Vorsorgevollmacht viel höher ist, weil der Betreuer nicht vom Gericht kontrolliert wird.

Außerdem wichtig zu wissen:

  • Sie können Ihre Vorsorgevollmacht am PC oder per Hand verfassen. Sobald Sie das Dokument mit Ort und Datum unterschreiben, ist die Vorsorgevollmacht gültig. Eine notarielle Beglaubigung brauchen Sie nur, wenn Ihre Vollmacht auch für Darlehen oder Grundstücksgeschäfte gelten soll.

  • Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung kann Ihre Vorsorgevollmacht auch über den Tod hinaus gültig bleiben.

Welches Dokument ist die richtige Wahl für Sie?

Die entscheidende Frage bei der Wahl zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung ist: Soll Ihre Vertrauensperson komplett eigenständig für Sie Entscheidungen treffen? Dann ist eine Vorsorgevollmacht die richtige Wahl. Oder soll Ihre Vertrauensperson gerichtlich bestätigt und kontrolliert werden? Dann muss es eine Betreuungsverfügung sein.

Unser Tipp: Bei einem vertrauensvollen Verhältnis zum gewünschten Betreuer ist eine Vorsorgevollmacht die beste Wahl. Ansonsten muss Ihr Betreuer bei jeder Entscheidung Rücksprache mit dem Betreuungsgericht halten, das Ihre Wünsche nicht kennt. Mehr zur Wahl Ihres Betreuer erfahren Sie in unserem Artikel: "Wie Sie die richtige Vertrauensperson für Ihre Vorsorgevollmacht wählen".

Und nicht vergessen: Wenn Sie keine Vertrauensperson haben, können Sie sich an einen Betreuungsverein oder Berufsbetreuer wenden und diesen im Vorfeld kennenlernen.