Testament oder Erbvertrag? So treffen Sie die richtige Wahl

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2022-03-14

letzte Änderung:

2023-01-09

Wer sein Erbe regeln möchte, kann entweder ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen. Wie sich die beiden Dokumente unterscheiden? Welche Vor- und Nachteile sie bieten? Das und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.

Testament oder Erbvertrag

Warum überhaupt Testament oder Erbvertrag?

Es ist ganz einfach: Wenn Sie kein Testament oder Erbvertrag verfassen, gilt nach Ihrem Tod die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924ff. BGB). Das bedeutet: Es erben die engsten Verwandten. An erster Stelle stehen Kinder und Enkel des Erblassers, dann erben Eltern und Geschwister und zum Schluß kommen Onkel und Tanten.

Das Problem an der gesetzlichen Erbfolge? Gar nichts, sofern Sie mit der Erbreihenfolge übereinstimmen. Häufig entspricht die gesetzliche Erbfolge allerdings nicht den Interessen des Erblassers. Dann ist eine letztwillige Verfügung unbedingt notwendig, um die gesetzliche Erbfolge zu verhindern und  den eigenen Nachlass nach den eigenen Wünschen zu verteilen. Und genau hier kommen Testament oder Erbvertrag ins Spiel.

Was ist ein Testament?

Das Testament ist die bekannteste Form der letztwilligen Verfügung. Dieses Dokument können Sie einfach selbst verfassen und Ihr Erbe so nach Ihrem Willen regeln: Sie können gesetzliche Erben enterben, neue Erben wählen (auch Personen, die nicht mit Ihnen verwand sind) oder über ein Vermächtnis den Nachlass bestimmter Vermögensgegenstände planen. Natürlich können Sie auch genau festlegen, welchen Erbanteil welche Erben bekommen sollen.

Das Wichtigste zum Testament:

  • Ein Testament können Sie formlos verfassen. Es muss selbst geschrieben oder vom Notar erstellt sein. Mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift wird das Testament wirksam.

  • Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen oder ändern. Ein Testament hat zu Lebzeiten keine Bindungswirkung!

  • Ehepaare können ein Testament gemeinsam verfassen („gemeinschaftliches Testament“). Beachten Sie jedoch: Nach dem Tod eines Ehepartners ist der andere Ehepartner an das gemeinsame Testament gebunden. Der überlebende Ehepartner kann das Testament dann nicht mehr ändern.

Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament. Mit einem solchen Vertrag kann der Erblasser einen Erben vertraglich einsetzen und Vermächtnisse oder Auflagen anordnen. Im Gegensatz zum Testament sind bei einem Erbvertrag immer zwei Parteien notwendig.

Das Wichtigste zum Erbvertrag:

  • Einen Erbvertrag können Sie nicht einfach selbst verfassen. Die Erstellung muss in Anwesenheit von beiden Parteien bei einem Notar geschehen. Danach verwahrt der Notar den Erbvertrag für beide Vertragsparteien auf.

  • Ein Erbvertrag hat eine Bindungswirkung (gemäß § 1941 und §§ 2274 ff BGB). Das ist der entscheidende Unterschied zum Testament. Als Erblasser können Sie den Erbvertrag also nicht einfach widerrufen oder ändern. Sowohl zuvor erstellte als auch nachfolgende Testamente werden durch das Verfassen eines Erbvertrags unwirksam.

  • Im Erbvertrag können Sie eine Gegenleistung für die Erbeinsetzung festlegen. So kann zum Beispiel ein Geldbetrag zu Lebzeiten des Erblassers fällig werden, damit der Erblasser dem Vertragspartner nach seinem Tod einen bestimmten Wertgegenstand (zum Beispiel eine Immobilie) vermacht. Nur mit einem Erbvertrag hat der Vertragspartner die Sicherheit, dass der Erblasser seine letztwillige Verfügung nach erfolgter Gegenleistung nicht mehr ändert.

  • Ein Erbvertrag ist im Gegensatz zum Testament nicht kostenlos. Wie teuer die Erstellung eines Erbvertrags beim Notar ist? Das hängt von der Höhe Ihres Reinvermögens (alle Vermögensgegenstände wie Immobilien, Sparguthaben, Gesellschaftsbeteiligungen etc.) zum Zeitpunkt der Beurkundung ab. Bei einem Geschäftswert von 200.000 Euro liegen die Kosten zum Beispiel bei 870 Euro; bei 500.000 Euro bei 1.870 Euro.

Tipp: Bei einem Erbvertrag kann sich der Vertragspartner grundsätzlich über die künftige Erbschaft sicher sein. Allerdings kann der Erblasser über sein Vermögen bis zu seinem Tod natürlich frei verfügen. Theoretisch könnte der Erblasser sein gesamtes Vermögen aufbrauchen.

Testament oder Erbvertrag?

Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung folgende Punkte:

  • Ein Testament ist jederzeit widerrufbar. Deshalb ist ein Testament eine gute Wahl, wenn Sie sich über Ihre Nachlassplanung noch nicht zu 100% sicher sind und noch keine endgültige Entscheidungen treffen möchten. Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt sind problemlos möglich.

  • Ein Testament ist eine gute Wahl für jüngere Menschen. Schließlich können sich die Verhältnisse zu Familie und Freunden im Laufe der Zeit ändern – genauso wie die eigenen Vermögensverhältnisse. Wer sich noch nicht in seinem letzten Lebensabschnitt befindet, entscheidet sich aufgrund der fehlenden Bindungswirkung deshalb meist für ein Testament.

  • Sie möchten eine endgültige Entscheidung über Ihren Nachlass treffen? Dann ist ein Erbvertrag aufgrund seiner bindenden Wirkung eine gute Wahl. Das ist auch der Fall, wenn Sie eine Gegenleistung vom Erbnehmer verlangen möchten.

  • Vor allem Paare ohne Trauschein entscheiden sich für einen Erbvertrag. Ein Ehegattentestament ist nämlich nur für Ehepaare oder Lebenspartnerschaften möglich. Wenn sich unverheiratete Paare gegenseitig als Erbe einsetzen möchten, geht das nur mit einem Erbvertrag.

Schlusswort

Wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht übereinstimmen, brauchen Sie ein Testament oder Erbvertrag. Während das Testament eigenhändig, formlos und kostenlos verfasst werden kann, ist für einen Erbvertrag immer ein Notar notwendig. Der wichtigste Unterschied: Nur das Testament können Sie jederzeit widerrufen oder ändern. Ein Erbvertrag hat eine Bindungswirkung. Es ist eine endgültige Entscheidung und sollte daher gut überlegt sein.

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