Testament hinterlegen: So gelingt eine sichere Hinterlegung

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2022-08-15

letzte Änderung:

2022-08-26

Stellen Sie sich vor, Sie haben das perfekt formulierte Testament für Ihre Wünsche – und am Ende wird Ihr Testament nicht gefunden. Dann war alle die Mühe umsonst. In unserem Artikel verraten wir Ihnen, wie Sie das vermeiden und Ihr Testament sicher verwahren.

Testament hinterlegen

Warum reicht eine Hinterlegung zu Hause häufig nicht aus?

Hier gibt es verschiedene Überlegungen: Vielleicht möchten Sie verhindern, dass Ihre Angehörigen über Ihre Nachlassplanung bereits zu Lebzeiten Bescheid wissen. Dann möchten Sie Ihr Testament sicher verwahren – allerdings auch nicht zu sicher, schließlich müssen Angehörige das Testament nach Ihrem Tod finden können. Ein zu gut verstecktes Testament wird am Ende vielleicht versehentlich entsorgt.

Außerdem wollen Sie sicherstellen, dass das Testament von der richtigen Person gefunden wird. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Eine Person ist ein gesetzlicher Erbe, findet das Testament und liest dort, dass Sie die Person enterbt haben. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Person das Testament trotzdem an die Erben oder dem Nachlassgericht übergibt? Das Risiko eines verfälschten oder unterschlagenen Testaments sollten Sie nicht unterschätzen.

Testament beim Nachlassgericht hinterlegen

Eine häufig bessere Wahl als die Hinterlegung zu Hause ist das Nachlassgericht (bzw. Amtsgericht an Ihrem Wohnort). Dort können Sie das Testament hinterlegen und sichergehen, dass Ihr letzter Wille tatsächlich durchgesetzt wird. Dann wird Ihr Testament beim Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert. Nach Ihrem Tod informiert das Standesamt die Bundesnotarkammer – diese überprüft dann, ob ein Testament hinterlegt ist oder nicht.

Für die Hinterlegung beim Amtsgericht brauchen Sie:

  • Testament
  • Personal­ausweis
  • Geburts­urkunde
  • Adresse des zuständigen Amts­gerichts
  • 93 Euro

So funktioniert die Hinterlegung beim Nachlassgericht:

1. Testament prüfen

Achtung! Das Nachlassgericht hinterlegt Ihr Testament nur. Es überprüft nicht, ob es tatsächlich rechtsgültig ist. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Testament komplett handschriftlich verfasst ist. Es muss außerdem Datum und Unterschrift enthalten. Zudem sollten die Namen der Erben samt Geburtsdatum und aktuellen Anschriften genannt werden.

2. Amtsgericht finden

Das Nachlassgericht befindet sich im Amtsgericht Ihres Wohnortes. Wenn Sie Ihr Amtsgericht nicht kennen, können Sie es unter gerichtsstand.net finden. Auf der Internetseite Ihres Amtsgerichts gibt es das Antragsformular häufig zum Download. Oder Sie füllen den Antrag direkt beim Gericht aus.

3. Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin (falls nötig). Denken Sie an Ihren Ausweis und Ihre Geburtsurkunde. Nach dem Hinterlegen erhalten Sie einen Hinterlegungsschein für Ihr Testament.

Das war es auch schon. Beachten Sie außerdem folgende 3 Punkte:

  • Sie können auch eine andere Person schriftlich beauftragen, das Testament für Sie beim Nachlassgericht zu hinterlegen.

  • Auch nach dem Hinterlegen beim Nachlassgericht können Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Dann fordern Sie Ihr Testament vom Nachlassgericht zurück und hinterlegen ein neues Testament.

  • Auskünfte gibt das zentralen Testamentsregister nur Notaren und Gerichten. Selbst zukünftige Erben können beim Nachlassgericht also keine Auskünfte erhalten.

Öffentliches Testament als Alternative

Über ein öffentliches Testament können Sie die Hinterlegung ebenfalls regeln. In diesem Fall übergeben Sie Ihr Testament in einem Briefumschlag dem Notar. Im Gegensatz zur Hinterlegung beim Nachlassgericht muss das öffentliche Testament nicht handschriftlich verfasst sein – schließlich übergeben Sie das Testament persönlich. Ihr Notar registriert das Testament anschließend beim Zentralen Testamentsregister, das nach Ihrem Ableben das Nachlassgericht informiert.

Eine weitere Alternative: Sie erklären Ihren letzten Willen vor dem Notar in mündlicher Form. Dieser schreibt Ihre Erklärung dann nieder und sie genehmigen den Text am Ende. Der Notar verwahrt Ihr Testament anschließend. Mehr zum Thema in unserem Artikel: Brauche ich ein notarielles Testament?

Schlusswort

Ein Testament ist schnell erstellt. Wichtig ist, dass Sie sich um eine sichere Verwahrung kümmern, sodass Sie Risiken wie unterschlagene Testamente verhindern und das Testament später rechtzeitig gefunden wird. Das gelingt vor allem mit einer Hinterlegung beim Nachlassgericht.

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