Fehler 1: Kein Testament erstellen
Jap, auch diesen Fehler gibt es. Tatsächlich haben nur ein Viertel der volljährigen Deutschen ein Testament – obwohl das Dokument so wichtig ist. Ohne Testament kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Erben, in schlimmsten Fällen brechen Familien auseinander. Das ist übrigens auch bei kleineren Erbvermögen der Fall: Die meisten Erbstreitigkeiten drehen sich um persönliche Gegenstände mit einem hohen ideellen Wert.
Übrigens: Warum so wenig Deutsche ein Testament haben, kann nur vermutet werden. Vielleicht liegt es daran, dass der Tod noch immer ein Tabuthema für viele Deutsche ist.
Fehler 2: Das Testament zu spät erstellen
Erstellen Sie Ihr Testament lieber früher als später. Selbst junge Erwachsene besitzen häufig Gegenstände, die nach dem Tod zu Streit unter den Erben führen können. Wer sein Testament zu spät erstellt, riskiert Streitigkeiten und macht es sich etwas schwieriger: Viele Menschen sind im hohen Alter nicht mehr testierfähig und brauchen für die Testamenterstellung dann ein ärztliches Attest.
Fehler 3: Keinen Testamentsvollstrecker bestimmen
Wer ein Testament erstellt, braucht nicht zwingend einen Testamentsvollstrecker. In vielen Fällen ist ein Vollstrecker aber sinnvoll, um das Risiko von Streitigkeiten so gering wie möglich zu halten. Vor allem bei einer komplizierten Nachlassverteilung mit mehreren Erben.
Fehler 4: Formfehler im Testament
Ein Testament ist schnell erstellt? Ja, aber Formfehler sind mindestens genauso schnell im Testament und können große Wirkung haben. Beispielsweise muss ein Testament immer handschriftlich verfasst sein. Es muss das vollständige Datum (Tag, Monat, Jahr) enthalten und den Ort, an dem das Testament verfasst wurde. Natürlich darf auch die Unterschrift samt Vor- und Familiennamen nicht fehlen.
Fehler 5: Unklare Formulierungen im Testament
Ihr Testament muss eindeutig verfasst sein. Unklare Formulierungen, Widersprüche oder zu viel Interpretationsspielraum im Testament sind wunderbare Voraussetzungen für heftige Erbstreitigkeiten. Dann kann in vielen Fällen nur noch ein Richter helfen.
Fehler 6: „Vorerbe“ und „Nacherbe“ falsch verwenden
Sie möchten, dass Ihr Ehepartner nach Ihrem Tod uneingeschränkt über das Erbe verfügen kann? Und Ihre Kinder sollen erst nach dem Ableben Ihres Ehepartners erben? Dann müssen Eheleute sich im Ehegattentestament gegenseitig als Alleinerben bestimmen und die Kinder als Schlusserben einsetzen. Viele Ehepartner begehen hier einen Fehler und bestimmen sich stattdessen als „Vorerben“ und die Kinder als „Nacherben“. Dann kann der „Vorerbe“ nur in Zustimmung der Kinder über das Erbe verfügen.
Fehler 7: Fehlender Hinweis im Ehegattentestament
Wer ein Berliner Testament verfasst, sollte folgende Frage mit seinem Partner klären: Darf der überlebende Ehepartner die Schlusserben ändern? Dieser Hinweis fehlt in vielen Ehegattentestaments, kann unter Umständen aber sehr wichtig werden.
Fehler 8: Nicht an Kinder aus erster Ehe denken
Folgende Situation: Ein Ehegatte hat ein Kind aus erster Ehe und hat zu diesem Kind keinen Kontakt. Verstirbt der Ehegatte und berücksichtigt in seinem Testament nicht sein Kind aus erster Ehe, wird das Kind automatisch zum Miterben.
Fehler 9: Erneute Heirat nicht bedenken
Nach dem Tod beider Ehepartner sollen meist gemeinsam die Kinder erben. Was viele Paare jedoch vergessen: Sollte der verwitwete Ehepartner erneut heiraten, so wird auch der neue Ehegatte gesetzlicher Erbe und ist pflichtteilsberechtigt. Wenn der neue Ehepartner im Testament nicht berücksichtigt ist, kann dieser das Testament anfechten.
Fehler 10: Keine Ersatzerben bestimmen
Ersatzerben können sehr wichtig werden. Stellen Sie sich vor, Sie setzen jemanden als Alleinerben ein – und dieser jemand verstirbt plötzlich. Oder wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Alleinerben einen Unfall haben und tödlich verunglücken? Was passiert dann mit Ihrem Erben?
Ohne Ersatzerben greift die gesetzliche Erbfolge. Vielleicht erbt dann eine Person, der Sie eigentlich gar nichts vererben wollten. Deshalb sollten Sie in Ihrem Testament unbedingt an Ersatzerben denken.
Fehler 11: Keine Freibeträge ausschöpfen
Laut dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz haben Ehepartner in Deutschland einen Freibetrag von 500.000 Euro. Für Abkömmlinge des Erblassers liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro. Wer bereits zu Lebzeiten Schenkungen vornimmt und sein Testament geschickt gestaltet, kann diese Freibeträge optimal ausnutzen und viele Steuern sparen.
Fehler 12: Testament zu Hause aufbewahren
Viele Testamente verschwinden. Das geht schließlich ganz einfach, wenn ein Erbe das Testament findet und vom Testament nicht begeistert ist. Bewahren Sie Ihr Testament deshalb am besten außerhalb der eigenen vier Wände auf. Dafür eignet sich zum Beispiel das Nachlassgericht – dort kostet sie eine Hinterlegung 75 Euro. Sie können Ihr Testament auch bei Ihrem Anwalt oder einem Notar hinterlegen.