Testament, Erbrecht & das Ausland

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2022-08-01

letzte Änderung:

2023-01-09

Ob Erblasser im Ausland, Ausländer in Deutschland oder Vermögen im Ausland als Deutsche/r: Lesen Sie jetzt, was Sie bei Ihrem Testament mit Auslandsbezug beachten müssen, um Rechtsstreitigkeiten im In- und Ausland zu vermeiden.

Fall 1: Umzug ins Ausland

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger ein Testament verfasst, richtet sich die Wirksamkeit des Testaments gewöhnlicherweise nach deutschem Erbrecht – auch bei einem Umzug ins Ausland. Das ist im sogenannten Haager Testamentsabkommen geregelt. Demnach ist eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbschein) gültig, solange sie „dem innerstaatlichen Recht des Ortes entspreche, an dem der Erblasser letztwillig verfügt habe“.

Fall 2: Vermögenswerte im Ausland

Gilt das in Deutschland erstellte Testament auch für Vermögenswerte im EU-Ausland? Ja – denn gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung (Artikel 4) richtet sich das Recht des Nachlasses nach dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers vor seinem Tod. Das bedeutet: Wenn ein deutscher Erblasser Vermögenswerte im EU-Ausland hat und vor seinem Tod in Deutschland lebt, kann er mit seinem Testament in Deutschland den gesamten Nachlass regeln.

Komplizierter wird es bei Ländern, in denen unterschiedliche Rechtsordnungen gelten. Das ist besonders häufig im außereuropäischen Ausland der Fall (vor allem bei Immobilien). Viele Staaten erkennen ein deutsches Testament für das dort vorhandene Vermögen nicht an.

Tipp: Deshalb kann ein gesondertes Testament für das im Ausland befindliche Vermögen empfehlenswert sein. So verhindert man Zweifel an der Wirksamkeit des Testaments im Ausland – und stellt sicher, dass der Inhalt des Testaments durch eine korrekte Nutzung der Landessprache korrekt verstanden wird. Wichtig ist, dass die beiden Testamente sich nicht widersprechen.

Fall 3: Ausländisches Testament in Deutschland

Ein im vorherigen Wohnort wirksam errichtetes Testament, ist im Normalfall auch in Deutschland gültig. Wichtig ist, dass man die Erbschaft bei einem ausländischen Testament nach ausländischem Erbrecht nachweisen kann. In der EU ist dafür das Europäische Nachlasszeugnis die beste Wahl. Ansonsten kann ein Fremdrechtserbschein helfen.

Achtung! Kompliziert wird es, wenn das Testament in einer Fremdsprache verfasst ist, die fremde Rechtsbegriffe verwendet.

5 häufige Fragen zum Erbrecht & Ausland

1. Was ist bei einem gemeinschaftlichen Testament zu beachten?

Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt auch für gemeinschaftliche Testamente. Wenn Sie beispielsweise ein Ehegattentestament verfassen (zum Beispiel „Berliner Testament“), ist das problemlos im Ausland gültig,…

…es gibt aber einen Haken: Gemeinschaftliche Testamente sind nicht in allen europäischen Ländern anerkannt. Wenn Sie zum Beispiel nach Italien oder Frankreich ziehen, wäre Ihr Ehegattentestament zwar weiterhin wirksam – aber ohne Bindungswirkung. Wenn möglich sollten Sie in einem solchen Fall lieber einen Erbvertrag erstellen, da dieser leichter anerkannt wird und in allen EU-Ländern garantiert Bindungswirkung hat.

2. Wird ausländisches Vermögen nach Todesfall besteuert?

Ja, Deutschland besteuert auch Vermögen im Ausland – sofern der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte oder die deutsche Staatsangehörigkeit hatte und nicht länger als fünf Jahre im Ausland gelebt hat (und der Erbe dieselben Voraussetzungen erfüllt).

3. Was passiert bei Erbfällen außerhalb der EU?

Bei Erbfällen außerhalb der EU Erbrechtsverordnung gilt die Rechtsordnung der beteiligten Staaten. Dabei unterscheidet man zwischen Staatsangehörigkeits- oder dem Wohnsitzprinzip

3. Welche Länder regeln Erbfälle nach Staatsangehörigkeit?

Folgende Länder wenden das Staatsangehörigkeitsprinzip bei einem Erbfall an:

  • Afghanistan
  • Albanien
  • Bolivien
  • Irak
  • Iran
  • Marokko
  • Syrien
  • Thailand
  • Tunesien
  • Türkei

4. Welche Länder regeln Erbfälle nach Wohnsitz?

In folgenden Ländern ist der letzte Wohnsitz des Erblassers entscheidend (Wohnsitzprinzip):

  • Argentinien
  • Brasilien
  • Dänemark
  • Island
  • Israel
  • Norwegen
  • Russische Föderation
  • Schweiz

Was ist eine Nachlassspaltung?

Eine Nachlassspaltung bedeutet, dass bei einem Erbfall verschiedene Rechtsordnungen gelten. So wäre bei einer Nachlassspaltung ein in Deutschland erstelltes Testament beispielsweise nicht vollumfänglich wirksam.

5. In welchen Ländern ist eine Nachlassspaltung möglich?

Ein ausländisches Erbe eines deutschen Staatsbürgers unterliegt normalerweise dem deutschen Erbrecht. Es gibt jedoch Länder, in denen bei vererbten Immobilien das landeseigene Erbrecht gilt und es demnach zur Nachlassspaltung kommt:

  • Australien
  • Argentinien
  • Finnland
  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Irland
  • Kanada
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Südafrika
  • Thailand
  • Türkei
  • USA

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