Pflegegrad beantragen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2021-03-01

letzte Änderung:

2022-02-21

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, brauchen Sie einen Pflegegrad. Wie Sie einen solchen Pflegegrad beantragen können und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Pflegegrad

Wie stelle ich meinen Pflegeantrag?

Sie müssen Ihren Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragen. In den meisten Fällen können Sie dies über Ihre Krankenkasse tun: Senden Sie Ihren Antrag an Ihre Krankenkasse und weisen Sie darauf hin, diesen an die Pflegekasse weiterzuleiten.

Grundsätzlich können Sie den Antrag formlos einreichen – zum Beispiel per Mail, Telefon, Brief oder Fax. Der Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ oder ein Betreff wie „Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ sollten bereits ausreichen.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, den Antrag schriftlich per Fax oder Mail einzureichen. So können Sie nämlich nachweisen, dass Sie den Antrag tatsächlich gestellt haben. Das ist bei einem Antrag per Telefon nicht der Fall.

Wer kann den Antrag stellen?

Den Antrag können Sie als Pflegebedürftiger selbst stellen. Wer dazu nicht mehr in der Lage ist, kann die Antragstellung auch von seinem Bevollmächtigten oder Betreuer übernehmen lassen – fügen Sie dann eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises zur Antragstellung hinzu.

Für die Antragstellung gibt es nur eine Voraussetzung: In den letzten 10 Jahren müssen Sie mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Pflegekasse oder in die private Pflegeversicherung eingezahlt haben. Bei pflegebedürftigen Kindern muss das mindestens ein Elternteil getan haben.

Übrigens: Vor 2016 mussten Betroffene eine Pflegestufe beantragen. Heute gibt es statt Pflegestufen die sogenannten Pflegegrade – bei der Antragstellung hat sich aber nichts geändert.

Was für ein Formular muss ich ausfüllen?

Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse, erhalten Sie ein Formular für die Beantragung der Pflegeleistungen. Dort müssen Sie persönliche Daten eingeben und festlegen, welche Leistungen Sie genau beantragen wollen. Letzteres ist vor allem davon abhängig, ob Sie Pflege zu Hause durch Angehörige oder in einem ambulanten Pflegedienst einer stationären Einrichtung wünschen. Sie können auch eine Kombination wählen.

Wo bekomme ich Hilfe zum Ausfüllen des Antrags?

Viele Menschen können ihren Pflegegrad schwer einschätzen – oder wissen nicht, was sie beim Formular für die Beantragung der Pflegeleistung eintragen sollen. Hilfe bekommen Betroffene in einem solchen Fall bei ihrer Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen.

Tatsächlich müssen Pflegekassen innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung einen Ansprechpartner nennen, der Ihnen beim Ausfüllen des Formulars hilft. Gesetzlichversicherte können sich außerdem an professionelle Pflegeberatungsstellen wenden; Privatversicherten wird auf der Seite der privaten Krankenversicherungen geholfen.

Wann sollte ich meinen Pflegeantrag stellen?

In vielen Fällen entwickelt sich die Pflegebedürftigkeit schleichend. Die Antragstellung ist empfehlenswert, sobald sich erste Anzeichen für Hilfe im Alltag erkennen lassen.

Grundsätzlich gilt: Stellen Sie den Antrag lieber zu früh als zu spät. Wenn Sie zu lange warten, verzichten Sie möglicherweise auf viel Geld – nachträglich können Sie das Pflegegeld nämlich nicht beantragen. Leistungen erhalten Sie erst ab dem Monat der Antragstellung. Entscheidend ist also nicht der Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern das Datum der Antragstellung.

Wichtig: Pflegebedürftig sind Sie nicht erst, wenn Sie überhaupt nichts mehr selbst übernehmen können. Viel mehr geht es darum, ob körperliche oder geistige Einschränkungen Ihnen den Alltag erschweren.

Was passiert nach der Antragstellung?

Nach der Antragstellung steht ein Termin bei einem offiziellen Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder von MEDICPROOF an – entweder mit Ihnen selbst oder Ihrem Bevollmächtigten oder rechtlichem Betreuer. Bei diesem Termin  überprüft der Gutachter Ihren geistigen und körperlichen Zustand, den die Krankenkasse als Grundlage für die Beurteilung Ihres Pflegegrades nimmt.

Nach dem Gutachten bekommen Sie den Bescheid Ihrer Pflegekasse und erfahren, was für einen Pflegegrad Sie erhalten haben. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie mit Ihrem Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

Welche Leistungen erhalte ich am Ende?

Das hängt von der Höhe Ihres Pflegegrads ab. Beim Pflegegrad 1 bekommen Sie beispielsweise nur einen kleinen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat; bei Pflegegrad 2 erhalten Sie bereits mehr Leistungen und Mittel; und die höchsten Beträge erhalten Sie bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Bei häuslicher Pflege können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten und bei Pflege im Pflegeheim erhalten Sie Zuschüsse für die stationäre Pflege. Außerdem gibt es Mittel für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege und für Pflegehilfsmittel.

JETZT PATIENTENVERFÜGUNG ERSTELLEN

keine Kosten, keine Vertragsbindung