Patientenverfügung: Ihr Leitfaden für eine sorgenfreie Vorsorge
Zusammenfassung
Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre medizinischen Wünsche für den Fall festzulegen, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie bewahrt Ihre Selbstbestimmung, entlastet Angehörige und ist rechtlich bindend, wenn sie korrekt erstellt und konkret formuliert ist. Ergänzende Dokumente wie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung sorgen für umfassende Vorsorge und Handlungssicherheit.
Eine Patientenverfügung gehört zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten in Deutschland. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen verständlich, was Sie über Ihre Patientenverfügung wissen sollten.

Was Sie hier erfahren
- Warum eine Patientenverfügung für Sie wertvoll ist
- Wie Sie eine rechtlich wirksame Patientenverfügung erstellen können
- Welche Fehler Sie beim Formulieren vermeiden sollten
- Welche ergänzenden Dokumente für einen vollständigen Schutz sinnvoll sind
- Praktische Tipps und Hilfsmittel für Ihre Vorsorge
I. Grundlagen der Patientenverfügung
1. Was genau ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Dies kann durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung eintreten, wenn Sie nicht mehr ansprechbar oder einwilligungsfähig sind[1][3].
In diesem Dokument können Sie grundlegende Fragen beantworten: Möchten Sie unter allen Umständen am Leben erhalten werden? Wünschen Sie eine Wiederbelebung, auch wenn dadurch bleibende Schäden entstehen könnten? Ziehen Sie in bestimmten Situationen Lebensqualität einer maximalen Lebensverlängerung vor?
Für Ärzt:innen, Pflegekräfte und Angehörige ist Ihre Patientenverfügung rechtlich bindend. Ihre festgelegten Wünsche müssen befolgt werden, sofern die Verfügung gültig ist und mit dem deutschen Recht vereinbar[6]. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 1827 BGB[5][7].
2. Warum ist eine Patientenverfügung so wertvoll?
Sie bewahren Ihre Selbstbestimmung
Eine Patientenverfügung garantiert, dass Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie ihn nicht mehr selbst äußern können. Sie behalten die Kontrolle über medizinische Entscheidungen, die Ihren Körper und Ihr Leben betreffen[3][6].
Sie entlasten Ihre Angehörigen
Ohne eine Patientenverfügung müssen Angehörige und Ärzt:innen versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Dies kann zu belastenden Situationen und Konflikten führen. Mit einer klaren Verfügung nehmen Sie Ihren Liebsten schwierige Entscheidungen ab[5][13].
Sie erhalten die Behandlung, die Sie wünschen
Durch präzise Anweisungen stellen Sie sicher, dass medizinische Maßnahmen nach Ihren persönlichen Werten und Vorstellungen durchgeführt oder unterlassen werden[1][10].
3. Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?
Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen[1][10]. Einwilligungsfähigkeit bedeutet, dass Sie die Art, Bedeutung und Tragweite medizinischer Maßnahmen verstehen und die Folgen Ihrer Entscheidungen einschätzen können.
Es ist nicht erforderlich, dass Sie geschäftsfähig im rechtlichen Sinne sind. Auch Menschen mit leichten kognitiven Einschränkungen können eine Patientenverfügung erstellen, solange sie die grundlegenden Zusammenhänge verstehen[10].
04. Was kann in einer Patientenverfügung geregelt werden?
In Ihrer Patientenverfügung können Sie festlegen[3]:
- Ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
- Welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen
- Ob Sie künstlich ernährt werden möchten
- Ob Sie künstlich beatmet werden möchten
- Ihre Einstellung zu Wiederbelebungsmaßnahmen
- Ob Sie einer Organspende zustimmen
II. Rechtliche Grundlagen
1. Gesetzliche Verankerung
Die Patientenverfügung ist seit 2009 gesetzlich geregelt und wurde 2023 mit dem neuen Betreuungsrecht aktualisiert. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 1827 BGB[5][7][12].
Das Gesetz legt fest:
- Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden
- Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden
- Sie ist für Ärzt:innen und rechtliche Vertreter:innen verbindlich, wenn sie auf die aktuelle Situation zutrifft
- Niemand kann zur Erstellung einer Patientenverfügung verpflichtet werden[5][11]
2. Verbindlichkeit der Patientenverfügung
Ihre Patientenverfügung ist rechtlich bindend, wenn[11][13]:
- Sie zum Zeitpunkt der Erstellung einwilligungsfähig waren
- Die Festlegungen konkret und auf die aktuelle Situation anwendbar sind
- Kein Widerruf vorliegt
- Die Wünsche nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen
Ärzt:innen und Betreuer:innen müssen Ihre Verfügung beachten. Eine Missachtung kann sogar als Körperverletzung strafbar sein[11][13].
3. Verhältnis zu anderen Vorsorgedokumenten
Eine Patientenverfügung sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kombiniert werden[3][6]. Nur so ist sichergestellt, dass jemand Ihren Willen durchsetzen kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
III. Erstellung einer wirksamen Patientenverfügung
1. Formale Anforderungen
Damit Ihre Patientenverfügung rechtlich wirksam ist, müssen Sie folgende Punkte beachten[1][13]:
- Schriftform: Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein
- Unterschrift: Sie muss mit vollständigem Namen und Datum unterschrieben sein
- Einwilligungsfähigkeit: Sie müssen bei der Erstellung einwilligungsfähig sein
- Keine notarielle Beglaubigung nötig: Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber die Beweiskraft erhöhen
2. Inhaltliche Gestaltung
Eine Patientenverfügung sollte möglichst konkret formuliert sein[10][13]:
- Beschreiben Sie medizinische Situationen so genau wie möglich
- Vermeiden Sie allgemeine Floskeln wie “würdevolles Sterben” oder “keine lebensverlängernden Maßnahmen”
- Nennen Sie konkrete Maßnahmen, die Sie wünschen oder ablehnen
- Begründen Sie Ihre Entscheidungen mit persönlichen Wertvorstellungen
3. Hilfe bei der Erstellung
Es ist sinnvoll, sich bei der Erstellung beraten zu lassen[1][6]:
- Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt
- Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle unterstützen
- Nutzen Sie Formulare anerkannter Organisationen wie des Bundesministeriums der Justiz oder der Verbraucherzentrale
- Ziehen Sie bei schwierigen Fragen eine:n Rechtsanwält:in hinzu
4. Aktualisierung und Aufbewahrung
Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden[13]:
- Eine Überprüfung alle 1-2 Jahre ist empfehlenswert
- Nach einschneidenden Lebensereignissen oder bei neuen medizinischen Erkenntnissen sollten Sie Ihre Verfügung anpassen
- Bestätigen Sie die fortdauernde Gültigkeit durch ein aktuelles Datum und Ihre Unterschrift
- Bewahren Sie das Original an einem zugänglichen Ort auf
- Informieren Sie Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort
IV. Ergänzende Vorsorgedokumente
1. Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ergänzt Ihre Patientenverfügung ideal[3][6]:
- Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie entscheiden darf
- Diese Person kann Ihren Willen gegenüber Ärzt:innen und Pflegepersonal vertreten
- Die Vollmacht kann über medizinische Angelegenheiten hinaus auch für finanzielle und rechtliche Fragen gelten
- Sie tritt nur in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind
2. Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen[6][8]:
- Wer im Bedarfsfall vom Gericht als Betreuer:in bestellt werden soll
- Wer auf keinen Fall als Betreuer:in in Frage kommt
- Welche persönlichen Wünsche bei Ihrer Betreuung beachtet werden sollen
- Wie Ihr Vermögen verwaltet werden soll
3. Organspendeausweis
Ein Organspendeausweis kann Ihre Patientenverfügung sinnvoll ergänzen[3]:
- Er klärt, ob Sie nach Ihrem Tod Organe spenden möchten
- Bei widersprüchlichen Aussagen in Patientenverfügung und Organspendeausweis sollten Sie klar regeln, welches Dokument Vorrang hat
V. Häufige Fragen zur Patientenverfügung
1. Kann ich meine Patientenverfügung ändern oder widerrufen?
Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie einwilligungsfähig sind[1][5]. Ein Widerruf ist formlos möglich, also auch mündlich oder durch eindeutiges Verhalten. Aus Beweisgründen ist jedoch eine schriftliche Änderung oder ein schriftlicher Widerruf empfehlenswert[13].
2. Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Ohne Patientenverfügung müssen Ärzt:innen und rechtliche Vertreter:innen versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen zu ermitteln[5]. Dabei werden frühere Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und persönliche Wertvorstellungen berücksichtigt. Dies kann jedoch zu Unsicherheiten und unterschiedlichen Interpretationen führen[13].
3. Gilt meine Patientenverfügung auch im Ausland?
Die rechtliche Wirksamkeit einer deutschen Patientenverfügung im Ausland hängt vom jeweiligen Landesrecht ab. Bei regelmäßigen Auslandsaufenthalten sollten Sie sich über die dortigen Regelungen informieren und gegebenenfalls eine zusätzliche, den lokalen Anforderungen entsprechende Verfügung erstellen.
VI. Praktische Tipps und Hilfsmittel
1. Vordrucke und Formulierungshilfen
Verschiedene Organisationen bieten kostenlose Vordrucke und Formulierungshilfen an[1][6][8]:
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
- Malteser Hilfsdienst
- Verbraucherzentralen
- Deutsche PalliativStiftung mit der VORSORGEN! Mappe
2. Digitale Lösungen
Es gibt mittlerweile auch digitale Möglichkeiten, Ihre Patientenverfügung zu erstellen und zu verwalten:
- Online-Assistenten führen Sie Schritt für Schritt durch den Erstellungsprozess
- Digitale Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte
- Smartphone-Apps zur sicheren Aufbewahrung und schnellen Zugänglichkeit
3. Beratungsangebote
Nutzen Sie professionelle Beratungsangebote[6]:
- Hausärztliche Praxen
- Betreuungsvereine
- Malteser Informationsservice Patientenverfügung
- Hospiz- und Palliativberatungsstellen
- Rechtsberatung der Verbraucherzentralen
Patientenverfügung: Selbstbestimmung sichern
Eine Patientenverfügung ist ein wertvolles Instrument, um Ihre Selbstbestimmung auch in schwierigen Lebenssituationen zu wahren[1][3]. Mit diesem Leitfaden sind Sie gut vorbereitet, um Ihre persönliche Patientenverfügung zu erstellen.
Nehmen Sie sich Zeit für diese Entscheidung und scheuen Sie sich nicht, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen[6]. Es geht um Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen - und um die Sicherheit, dass diese respektiert werden, auch wenn Sie sie einmal nicht mehr selbst äußern können.
Beginnen Sie heute mit Ihrer Vorsorge und verschaffen Sie sich und Ihren Angehörigen Klarheit und Sicherheit für die Zukunft.