Wenn Selbstbestimmung nicht mehr möglich ist

Daniel Friedmann

erstellt am:

2018-11-01

letzte Änderung:

2023-01-10

Der Gedanke über das Leben eines Menschen zu entscheiden ist wohl für die meisten unvorstellbar, erst recht wenn es sich um eine Person aus dem familiären Umfeld handelt. Eine Person, die man liebt. Um sich auf solche Situationen vorzubereiten, bleibt nur selten genug Zeit. Egal ob Krankheit, Unfall oder ein anderer Schicksalsschlag, schwere Momente wie diese treffen einen Menschen oft ohne Vorwarnung. Tritt ein solcher Fall ein und eine geliebte Person kann auf einmal nicht mehr sprechen, liegt im Koma oder muss künstlich am Leben erhalten werden, geht es plötzlich um ganz praktische Fragen, über die sich wohl die wenigsten vorher Gedanken gemacht haben.

Selbstbestimmung mit einer Patientenverfügung

Wann sollen die Maschinen abgestellt werden weil etwa keine Hoffnung auf Heilung mehr besteht? 2 Wochen? 6 Monate? Wo will die betroffene Person sterben? Im getrauten Heim, im Krankenhaus? Solche essenziellen Fragen bildet die Patientenverfügung ab.

Patientenverfügung – jetzt schon?

Grundsätzlich ist es nie zu früh eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für den Notfall zu hinterlegen. Zwar ist es notwendig sich zur Erstellung viel mit dem Leben und dem Tod auseinanderzusetzen, so können Sie sich jedoch sicher sein, dass ihre Liebsten sich nicht über unangenehme Fragen den Kopf zerbrechen müssen, falls ein unerwarteter Zwischenfall eintritt. Natürlich ist der Inhalt einer Patientenverfügung für einen jungen Menschen eine andere wie für einen alten, kranken Menschen. So werden Sie vielleicht der Ansicht sein, dass sie ab einem bestimmten Lebensabschnitt nicht mehr mit allen Mitteln am Leben erhalten werden wollen.

Glauben Sie nicht, dass Ihre Angehörigen automatisch für Sie entscheiden können, für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder gilt dies nur, falls bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Falls Sie Ihren Angehören beistehen wollen, ermutigen Sie sie deshalb frühzeitig Ihnen eine solche Vollmacht zu erteilen.

Was es alles zu beachten gibt

Für die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es viele Muster, die sogar teilweise kostenlos z.B. als PDF erhältlich sind. Diese Vorlagen und Formulare zum Ausdrucken und Ankreuzen sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Den ungenaue oder allgemeine Formulierungen machen eine Patientenverfügung unwirksam.  Eine solche Verfügung muss nicht handschriftlich erstellt werden und es ist auch nicht notwendig diese vom Notar beglaubigen zu lassen. Unerlässlich ist es dagegen die Patientenverfügung so präzise wie möglich zu halten. Ein Dokument, welches nur ungenau auf die entsprechende Situation passt, kann im Zweifel als ungültig erklärt werden.

Natürlich kann auch eine Beratung beim Hausarzt zu diesem Thema sinnvoll sein. Generell gibt es zu diesem Thema aber sehr gute Ratgeber, denen man folgen kann.

Eine Patientenverfügung ist bindend

Auch wenn Sie ihren Angehörigen vertrauen die richtigen Entscheidungen für Sie zu treffen, gilt die Patientenverfügung auch rechtlich bindend für den Arzt oder das Pflegepersonal. Sollte die Patientenverfügung unklar definiert sein, hat der behandelnde Arzt unter Umständen das Problem das der eingetretene Fall nicht klar erfasst wurde und deshalb nicht richtig handeln kann.

Bewahren Sie das Dokument so auf, dass es schnell gefunden werden kann. Etwa auf dem Schreibtisch. Nur so ist die Einhaltung auch gewährleistet.

Besteht keine Verfügung, werden die Ärzte stets das tun was ihre Aufgabe ist: Leben bewahren. Ihre Aufgabe ist es nicht zu Entscheiden, was das Beste für Sie ist. Sie können in einer solchen Situation nur eine beratende Funktion übernehmen.

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Wurde nie eine Patientenverfügung erteilt, muss die Person mit Vorsorgevollmacht den mutmaßlichen Willen des Patienten anhand von vorherigen Aussagen und Schriftstücken etc. ermitteln. Oftmals ist es jedoch so, das keine der beiden Varianten vorliegt. In diesem Fall muss das Betreuungsgericht erst einen Betreuer bestellen. In der Regel handelt es sich dabei um eine dritte Person, die dem Patienten fremd ist. Für solch eine Person ist es naturgemäß schwierig die richtigen Entscheidungen im Sinne des Patienten zu fällen. Um gar nicht erst in eine solche Situation zu kommen, empfiehlt es sich deshalb rechtzeitig vorzusorgen.

Für den Notfall gewappnet

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken darüber, was Sie im Ernstfall wollen. Reden Sie mit Ihren Angehörigen über Ihr Vorhaben und ermutigen Sie sie dazu, ebenfalls eine Patientenverfügung zu erstellen. Innerhalb kurzer Zeit erstellt, sind die Angehörigen dennoch froh, dass Ihnen im Ernstfall wichtige Entscheidungen abgenommen wurde. Selbst wenn der Wille des betroffenen klar ist, kann es sein, dass Angehörige nicht erreichbar, oder schlicht zu weit weg sind um diese Hilfe leisten zu können. Die Verfügung gibt dann allen Beteiligten Sicherheit.

Eine Vorsorgevollmacht gilt generell bis zum Tode des betroffenen, dennoch ist das kein Grund davor abzuschrecken. Ansichten können sich gravierend ändern und so lässt auch ein ordentliches Formular Änderungen zu. Diese werden dann mit einer Unterschrift besiegelt und gelten fortan.

Jeder zweite Intensivfall in Deutschland besitzt keine ausreichende Verfügung für den eingetretenen  Ernstfall. So kommt zu der eigentlichen Tragödie für die Angehörigen oftmals noch die enorme Stresssituation hinzu, jetzt die wichtigen Entscheidungen treffen zu müssen die einem die Patientenverfügung eigentlich abnehmen könnte.

Jetzt erstellen und diese Sorge ablegen

Eine Patientenverfügung ist schnell erstellen. Das Wissen seinen Willen für den Ernstfall klar definiert zu haben, vermittelt einem selbst ein kleines bisschen Ruhe, sollte doch einmal etwas passieren. Für den unwahrscheinlichen Fall, das dennoch frühzeitig eine Notsituation eintritt bei der andere entscheiden müssen, haben Ihre Angehörigen die Sicherheit und müssen nicht in der Angst leben, vielleicht doch die falsche Wahl getroffen zu haben.

Sorgen Sie für den Ernstfall vor, sollte es dann zu der Situation kommen, dass es Ihnen nicht mehr möglich ist über sich selbst zu bestimmen, können Sie sich dennoch Sicher sein, dass Ihr Wille durchgesetzt wird. Angehörige müssen dann nicht über Ihren letzten Willen mutmaßen und geraten deshalb auch nicht in Streitigkeiten. Im Ernstfall bleibt so auch tatsächlich Zeit, um Abschied zu nehmen.

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