So ändern und widerrufen Sie Ihre Patientenverfügung

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2021-01-18

letzte Änderung:

2022-02-21

Fast die Hälfte aller Deutschen hat mittlerweile eine Patientenverfügung. Nur die wenigsten Menschen aktualisieren ihre Patientenverfügung jedoch regelmäßig, obwohl das in vielen Fällen sinnvoll sein kann. Im Folgenden erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Patientenverfügung ändern und wie ein Widerruf des Vorsorgedokuments gelingt.

Patientenverfügung ändern und widerrufen

Wann kann eine Änderung sinnvoll sein?

Eine Patientenverfügung sollte immer Ihren aktuellen Wünschen, Vorstellungen und Lebenssituation entsprechen. Die können sich im Laufe der Zeit natürlich ändern, zum Beispiel aus folgenden Gründen:

  • Ihre Meinung zu bestimmten Behandlungen oder Therapiemethoden ändert sich – zum Beispiel, weil medizinische Innovationen neue Heilmethoden ermöglichen.

  • Sie erleben eine Erkrankung oder Behandlung im Bekanntenkreis und möchten Ihre Patientenverfügung daraufhin anpassen.

  • Ob schwere Erkrankung, Umzug in ein Pflegeheim, Scheidung oder Tod des Ehepartners: Ihre Lebensumstände können sich ändern und damit auch die festgelegten Wünsche in Ihrer Patientenverfügung.

  • Sie haben eine chronische Krankheit und es treten neue Komplikationen oder Begleiterkrankungen auf, die Sie in Ihrer Patientenverfügung berücksichtigen möchten.

  • Ihre persönlichen Werte oder Ansichten über ein "lebenswertes Leben" haben sich geändert.

Tipp: Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob eine Patientenverfügung immer noch mit Ihren aktuellen Wünschen und Vorstellungen übereinstimmt. Lesen Sie Ihre Patientenverfügung zum Beispiel einmal pro Jahr durch und überprüfen Sie, ob sich Ihre Wünsche oder Vorstellungen mittlerweile geändert haben.

Wie ändere ich meine Patientenverfügung?

Für das Erstellen einer Patientenverfügung gibt es strenge Vorgaben – und wer die Vorgaben missachtet, hat am Ende kein gültiges Dokument in den Händen. Das Ändern Ihrer Patientenverfügung gelingt dagegen ziemlich einfach: Sie können die Änderungen einfach selbst handschriftlich übernehmen oder bestimmte Passagen aus dem Text streichen und die Änderungen einfach mit Datum und Unterschrift versehen. Eine Begründung ist nicht nötig.

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung online bei Patientenverfuegung.digital hinterlegt haben, loggen Sie sich einfach in Ihren Account ein und ändern die Patientenverfügung nach Ihren Wünschen. Denken Sie daran, dass Sie alle Ihre Exemplare aktualisieren – zum Beispiel auch die Patientenverfügung, die bei Ihrem Hausarzt oder bei Freunden liegt.

Tipp: Wenn Sie bei Ihrer Patientenverfügung in Papierform viel ändern, ist eine neue Patientenverfügung häufig sinnvoller. Ansonsten verlieren Ärzte und Betreuer bei zu vielen Änderungen schnell die Übersicht – und können nicht mehr klar erkennen, was der Verfasser tatsächlich möchte.

Wie gelingt ein Widerruf?

Ein Widerruf einer Patientenverfügung ist ebenfalls schnell und einfach möglich: Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos und entweder schriftlich oder verbal widerrufen. Wir empfehlen die Patientenverfügung immer schriftlich zu widerrufen. So wird ausgeschlossen, dass Menschen an ihre Patientenverfügung gebunden bleiben, obwohl sie ihre Meinung bereits geändert haben.

Beachten Sie dabei folgende Punkte:

  • Wenn es keine Anhaltspunkte für eine Meinungsänderung gibt, gehen Betreuer und Ärzte grundsätzlich davon aus, dass die Patientenverfügung weiterhin gültig ist.

  • Sie können Ihre Patientenverfügung selbst in akuten Behandlungssituationen noch widerrufen (ein Kopfnicken oder -schütteln ist ausreichend). Sie müssen jedoch weiterhin einwilligungsfähig sein.

  • Das Widerrufen gelingt durch eine Vernichtung der Patientenverfügung. Denken Sie auch hier an alle Ihre Exemplare, zum Beispiel beim Hausarzt oder Angehörigen.

Tipp: Mehr Informationen zur Patientenverfügung und genereller Vorsorge gibt es in unserem großen Vorsorge-Ratgeber.

Muss ich meine Patientenverfügung wegen Corona ändern?

Viele Menschen fragen sich aufgrund des Coronaviruses, ob sie ihre Patientenverfügung ändern sollten. Eine Änderung wegen COVID-19 ist nicht nötig. Die Patientenverfügung berücksichtig bereits alle relevanten Aspekte die auch für Coronavirus gelten.

Tipp: In unserem Artikel „Coronavirus: So gelingt die Gesundheitsvorsorge für COVID-19“ erfahren Sie mehr Informationen zur Patientenverfügung in Zeiten des Coronaviruses.

Schlusswort

Ob geänderte Wertvorstellungen, neue Lebensumstände oder eine miterlebte schwere Erkrankung im Bekanntenkreis: Eine Änderung der Patientenverfügung kann aus vielen Gründen wichtig sein. Achten Sie darauf, dass Ihre Patientenverfügung immer zu Ihren aktuellen Wünschen und Vorstellungen passt, damit Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite sind. Sowohl die Änderung als auch ein Widerruf der Patientenverfügung gelingt schnell, einfach und formlos.

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