Hilfsmittelverzeichnis erklärt: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2022-04-25

letzte Änderung:

2022-04-26

Sie oder ein Angehöriger ist auf Hilfsmittel angewiesen? Dann sollten Sie genau wissen, was es mit dem Hilfsmittelverzeichnis auf sich hat. Unser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.

Hilfsmittelverzeichnis

Was ist das Hilfsmittelverzeichnis?

Wer krank- oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfs- und Pflegehilfsmittel. Das Hilfsmittelverzeichnis (für gesetzlich Versicherte) und der Hilfsmittelkatalog (für Privatversicherte) führen alle Hilfsmittel auf, die von den Kassen (anteilig) übernommen werden. Alle Hilfsmittel dienen der Unterstützung bei Einschränkungen durch Krankheit oder Behinderungen.

Übrigens: Geführt wird das Hilfsmittelverzeichnis vom GKV-Spitzenverband, der das Verzeichnis regelmäßig aktualisiert. Dabei werden nur Hilfsmittel aufgenommen, die bestimmten Eigenschaften und Qualitätskriterien entsprechen (gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung.

Welchen Zweck erfüllt das Hilfsmittelverzeichnis?

Ob Versicherte, Angehörige, Ärzte oder Krankenhäuser: Mit dem Hilfsmittelverzeichnis kann man schnell und einfach überprüfen, welche Hilfsmittel in welcher Höhe von den Krankenversicherungen übernommen werden.

Welche Produkte gibt es im Hilfsverzeichnis?

Der Hilfsmittelkatalog beinhaltet über 37.000 Hilfsmittel. Jedes Produkt hat eine eigene Identifikationsnummer, um die Verwaltung für Fachärzte zu vereinfachen und die Wirksamkeit der jeweiligen Hilfsmittels zu bestätigen.

Die Produkte sind unter anderem in folgende Produktgruppen eingeteilt:

  • Absauggeräte
  • Adaptionshilfen
  • Applikationshilfen
  • Badehilfen
  • Bestrahlungsgeräte
  • Blindenhilfsmittel
  • Elektrostimulationshilfen
  • Gehhilfen
  • Hörgeräte
  • Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
  • Hilfsmittel für die Stomaversorgung
  • Hilfsmittel gegen Dekubitus
  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • Inkontinenzmaterial
  • Kommunikationshilfen
  • Körperersatzstücke
  • Kranken- und Behindertenfahrzeuge
  • Krankenpflegeartikel
  • Lagerungshilfen
  • Messgeräte für Körperzustände und -funktionen
  • Mobilitätshilfen
  • Orthesen
  • Orthopädische Hilfsmittel
  • Sehhilfen
  • Sitzhilfen
  • Sprechhilfen
  • Stehhilfen
  • Therapeutische Bewegungsgeräte
  • Toilettenstühle

Übrigens: Außerdem gibt es digitale Hilfsmittel wie Smartphone-Apps. Diese werden entweder als „Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)“ oder Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bezeichnet. Diese sind gemäß des Digitalen Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) geregelt.

Welche Kosten übernehmen Krankenkassen?

Krankenkassen übernehmen nicht nur Anschaffungs- oder Leihkosten der Hilfsmittel, sondern auch:

  • Reparatur & Ersatz: Die Krankenversicherung beteiligt sich an Reparaturen oder der Ersatzbeschaffung.

  • Technische Überprüfung: Krankenkassen übernehmen auch die regelmäßige technische Überprüfung (bei medizinischen Geräten). Außerdem haben Versicherte Anspruch, im Umgang mit den jeweiligen Hilfsmitteln informiert und geschult zu werden.

  • Betriebskosten: Stromkosten und die Haftpflichtversicherung übernehmen Krankenversicherungen bei bestimmten Hilfsmitteln ebenfalls (zum Beispiel beim Elektrorollstuhl)

Wichtig: Versicherte zahlen bei jedem Hilfsmittel mindestens fünf und maximal zehn Euro pro Hilfsmittel (Selbstbeteiligung).

Was, wenn meine Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen möchte?

Dann haben Sie ein Recht auf Widerspruch. Vorausgesetzt, dass abgelehnte Hilfsmittel befindet im Hilfsmittelkatalog bzw. Verzeichnis. Nach Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit, um das zu tun. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Arzt und lassen sich die Notwendigkeit des Hilfsmittels schriftlich bescheinigen. Wenn die Krankenkasse Ihren Antrag trotzdem ablehnt, ist das Sozialgericht die letzte Möglichkeit.

Wie unterscheiden sich Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?

Im Gegensatz zu Hilfsmitteln sind Pflegehilfsmittel vor allem zum Verbrauch bestimmt (zum Beispiel Latexhandschuhe oder Bettschutzeinlagen). Solche Produkte werden nicht von der Krankenversicherung übernommen, sondern von der Pflegeversicherung (bis zu 40 Euro pro Monat). Wer einen Pflegegrad hat, kann bei der Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Eine ärztliche Verordnung ist dafür nicht nötig.

Was gilt für Privatversicherte?

Bei privaten Krankenversicherungen ist der sogenannte Hilfsmittelkatalog entscheidend. Dort finden Sie alle Hilfsmittel, deren Kosten von privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Je nach Versicherung und Tarif, gibt es entweder den offenen oder geschlossenen Hilfsmittelkatalog: Offene Hilfsmittelkataloge enthalten deutlich mehr erstattungsfähige Hilfsmittel.

Was gilt für Pflegeheimbewohner?

Pflegeheime müssen „allgemein übliche Hilfsmittel“ sicherstellen (§ 33 SGB V). Das sind zum Beispiel Schiebe-, Dusch- oder Toilettenrollstühle. Wichtig dabei: Das Pflegeheim muss solche Hilfsmittel nur innerhalb des Heims zur Verfügung stellen. Wenn Sie auch außerhalb des Pflegeheims Hilfsmittel benötigen (zum Beispiel einen Rollstuhl), dann ist das Pflegeheim zur Bereitstellung der Hilfsmittel nicht verpflichtet.

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