Haustiere im Testament: So sichern Sie die Zu­kunft Ihrer tier­ischen Be­gleiter

Zusammenfassung

Mit einer klaren Regelung im Testament können Sie die Zukunft Ihres Haustieres nach Ihrem Tod absichern, indem Sie eine verantwortliche Person für die Pflege bestimmen, finanzielle Mittel bereitstellen und gegebenenfalls eine Testamentsvollstreckung anordnen. Wichtig ist, vorab mit der ausgewählten Person zu sprechen, Ersatzoptionen festzulegen und rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Wünsche rechtswirksam umzusetzen. So stellen Sie sicher, dass Ihr tierischer Begleiter auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist.

Für viele Menschen sind Haus­tiere mehr als nur Besitz - sie sind treue Ge­fährten und Familien­mitglieder. Der Ge­danke, was mit dem ge­liebten Tier nach dem eigenen Tod ge­schieht, be­schäftigt daher zahl­reiche Tier­halter:innen. Mit der rich­tigen test­ament­arischen Vor­sorge können Sie sicher­stellen, dass Ihr Haus­tier auch nach Ihrem Ab­leben gut ver­sorgt ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche recht­lichen Mög­lich­keiten das deutsche Recht bietet und wie Sie die Zu­kunft Ihres tier­ischen Freundes zu­ver­lässig ab­sichern können.

Älterer Mann sitzt in einem gemütlichen Raum, hält eine Katze im Arm, vor ihm ein aufgeschlagenes Buch auf dem Tisch.

Die recht­liche Stellung von Haus­tieren im Erb­recht

Tiere werden im deutschen Recht in einer Sonder­stellung be­trachtet. Laut § 90a Satz 1 BGB sind sie keine Sachen, werden aber rechtlich dennoch wie Sachen behandelt. Das bedeutet, dass Haustiere selbst keine Erben sein können, da ihnen die Rechts­fähigkeit fehlt[11][12]. Sie gelten als Rechts­objekte, nicht als Rechts­subjekte - ein Tier als Erben ein­zusetzen kann sogar die Ungültigkeit des gesamten Testaments zur Folge haben[4].

Mit Ihrem Tod geht Ihr Haus­tier auto­matisch als Teil Ihres Nach­lasses auf Ihre Erben über[6]. Ohne eine klare test­ament­arische Regelung entscheiden Ihre gesetz­lichen Erben oder die Erben­gemein­schaft, was mit dem Tier geschieht. Bei einer Erben­gemein­schaft muss das Haustier bis zur Erb­aus­einander­setzung gemein­schaftlich verwaltet werden, was zu Kon­flikten führen kann, wenn sich die Erben nicht einig sind[11].

Warum eine test­ament­arische Regelung für Ihr Haustier wichtig ist

Ohne test­ament­arische Regelung gibt es keine Garantie, dass Ihr Haus­tier nach Ihrem Tod ange­messen ver­sorgt wird. Die gesetz­lichen Erben könnten sich nicht um das Tier kümmern wollen oder können, etwa weil sie keine Tier­erfahrung haben, in einer kleinen Wohnung leben oder berufs­bedingt viel unter­wegs sind[3].

Mit einer durch­dachten Regelung in Ihrem Testament können Sie diese Risiken minimieren und sicher­stellen, dass Ihr Tier in guten Händen bleibt. Nach deutschem Recht stehen Ihnen mehrere Möglich­keiten zur Verfügung, um die Zukunft Ihres Haustieres abzusichern.

Mög­lich­keiten zur Absicherung Ihres Haustieres

Person für die Tier­pflege bestimmen

Die ein­fachste Mög­lich­keit ist, in Ihrem Testament eine Person zu benennen, die sich nach Ihrem Tod um Ihr Tier kümmern soll. Wichtig: Sprechen Sie vorher mit dieser Person und ver­gewissern Sie sich, dass sie bereit und in der Lage ist, diese Ver­antwortung zu über­nehmen[3].

Ein Ver­mächtnis ist hier die passende recht­liche Lösung. Dabei ver­machen Sie einer bestimmten Person Ihr Tier, wobei diese Person nicht unbedingt auch Ihr Erbe sein muss[4].

Beispiel­formulierung für das Testament: “Ich vermache meinen Hund (Name) an meine Nachbarin (Name der Person, vollständige Adresse). Meine Erben ver­pflichte ich, dieser Person einen monat­lichen Betrag von X Euro für die Pflege meines Hundes zu zahlen. Dies gilt bis zum natür­lichen Lebens­ende des Tieres. Die Tier­arzt­kosten sind gesondert zu ent­richten.”[4]

Finanzielle Mittel für die Tier­versorgung bereit­stellen

Die Pflege eines Tieres ver­ursacht Kosten - für Futter, Tier­arzt­besuche und mög­licher­weise spezielle Pflege im Alter. Daher ist es wichtig, der Person, die Ihr Tier über­nehmen soll, auch finanzielle Mittel dafür bereit­zustellen[2].

Sie können einen ein­maligen Betrag als Ver­mächtnis fest­legen, eine monat­liche Zahlung bis zum Lebens­ende des Tieres vorsehen oder eine spezielle Rück­lage für Tier­arzt­kosten bilden[2][3]. Die Höhe sollte realis­tisch sein und die voraus­sicht­lichen Kosten für die durch­schnitt­liche Lebens­erwartung des Tieres decken.

Auflage für die Erben

Eine weitere Mög­lichkeit besteht darin, Ihre Erben mit einer Auflage zur Tier­pflege zu beschweren. Diese Variante ist besonders sinnvoll, wenn ein Erbe selbst das Tier über­nehmen soll[2][4].

Beispiel­formulierung: “Meiner Erbin (Name) mache ich zur Auflage, mein bei meinem Tod vor­handenes Haustier, derzeit mein Hund (Name), bis zu dessen natür­lichem Lebens­ende zu pflegen. Hierfür erhält sie ein­malig den Betrag von X Euro. Dieser Betrag ist vor der Nach­lass­aus­einander­setzung dem Nach­lass zu ent­nehmen.”[2]

Sie können zusätz­lich fest­legen, dass bei Nicht­erfüllung der Auflage ent­weder das Ver­mächtnis oder sogar das Erbe an eine Ersatz­person fällt[2].

Testaments­vollstreckung anordnen

Um sicher­zugehen, dass Ihre Wünsche bezüg­lich Ihres Haus­tieres tatsäch­lich umgesetzt werden, können Sie einen Testaments­vollstrecker einsetzen[4][11][12]. Dieser über­wacht die Erfüllung der Auflagen und kann bei Nicht­erfüllung ein­greifen.

Der Testaments­vollstrecker kon­trolliert die ordnungs­gemäße Ver­wendung der finanziellen Mittel für die Tier­pflege und ist befugt, bei Ver­stößen gerichtlich gegen die ver­antwort­liche Person vorzugehen[4].

Beispiel­formulierung: “Zur Über­wachung der Auflage ordne ich Testaments­vollstreckung an. Als Testaments­vollstrecker setze ich (Name, Adresse) ein. Der Testaments­vollstrecker hat darauf zu achten, dass mein Haustier artgerecht gehalten und versorgt wird.”[4]

Tier­heime und Tier­schutz­organisationen als Alternative

Wenn Sie niemanden kennen, der Ihr Tier über­nehmen könnte, bieten Tier­heime und Tier­schutz­organisationen teilweise spezielle Programme für die Betreuung von Tieren nach dem Tod der Besitzer:innen an[6].

Sie können mit einer solchen Organi­sation schon zu Lebzeiten einen Ver­sorgungs­vertrag für Ihr Tier abschließen[2]. Dabei sollten Sie sich die Organi­sation genau ansehen und sich von deren Arbeits­weise über­zeugen.

Ein Ver­mächtnis an die Organisation kann die Versorgung zusätzlich absichern. In diesem Fall würden Sie in Ihrem Testament fest­legen, dass die Organi­sation einen bestimmten Geld­betrag erhält, verbunden mit der Auflage, Ihr Tier lebens­lang zu versorgen oder in ein gutes neues Zuhause zu vermitteln[3].

Praktische Tipps für die test­ament­arische Berück­sichtigung von Haustieren

Vor­bereitende Gespräche führen

Führen Sie ein offenes Gespräch mit der Person, die Ihr Tier über­nehmen soll, bevor Sie sie im Testament benennen[3]. Ver­gewissern Sie sich, dass sie bereit und in der Lage ist, die Ver­antwortung zu über­nehmen.

Ersatz­personen benennen

Legen Sie eine Ersatz­person fest für den Fall, dass die erst­genannte Person die Aufgabe nicht über­nehmen kann oder will. Menschen können ihre Meinung ändern oder selbst ver­sterben, bevor sie die Tier­pflege über­nehmen können[4].

Tier­profil erstellen

Erstellen Sie ein “Tier­profil” mit allen wichtigen Infor­mationen zu Ihrem Tier und hinter­legen Sie es zusammen mit Ihrem Testament. Darin sollten Gewohn­heiten, Futter­präferenzen, gesund­heit­liche Besonder­heiten, der Name des Tier­arztes und andere relevante Details ent­halten sein.

Testament aktuell halten

Aktualisieren Sie Ihr Testament, wenn sich Ihre Tier­situation ändert, etwa wenn ein neues Tier in die Familie kommt oder ein Tier verstirbt[4].

Recht­liche Beratung einholen

Lassen Sie sich rechtlich beraten, um sicher­zugehen, dass Ihre Regelungen wirksam sind. Ein Fach­anwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, Ihre Wünsche rechts­sicher zu formulieren[12].

Not­fall­zettel hinterlegen

Hinter­legen Sie einen Not­fall­zettel in Ihrer Wohnung, auf dem vermerkt ist, dass Sie ein Haustier haben und wer im Notfall zu kontaktieren ist. Dies kann in der Zeit zwischen Ihrem Tod und der Testament­seröffnung sehr wichtig sein.

Gerichts­urteile zum Thema Haus­tiere im Testament

Die Recht­sprechung bestätigt die Mög­lichkeit, test­ament­arische Verfügungen für Haustiere zu treffen. In einem Urteil vom 20. März 2013 entschied der Bundes­gerichts­hof (BGH), dass es grund­sätzlich zulässig ist, einer Person monat­lich Geld für die Pflege eines Hundes zu vermachen. Allerdings unterliegt der Anspruch der Kontrolle durch den Erben, der sicher­stellen muss, dass das Geld tatsächlich für die Versorgung des Hundes verwendet wird[3].

In einem anderen Fall entschied das Ober­landes­gericht Düsseldorf am 8. August 2014, dass eine Ver­mächtnis­regelung zur Hunde­versorgung wirksam ist, aber der Erbe berechtigt ist, die Versorgung des Hundes zu kon­trollieren und gegebenen­falls Anweisungen zur Art und Weise der Versorgung zu erteilen[3].

Beispiel aus der Praxis: Die Vorsorge einer Hunde­liebhaberin

Eine ältere Dame lebte allein mit ihren drei Hunden in einem Eigen­heim. Ihre einzige Ver­wandte war eine Nichte, die in einer anderen Stadt wohnte und selbst keine Tiere mochte. Die Dame traf folgende Regelungen in ihrem Testament:

Sie setzte ihre Nichte als Erbin ein, mit der Auflage, das Haus erst nach dem natür­lichen Tod aller drei Hunde zu verkaufen. Sie vermachte ihrer Nach­barin, die selbst Hunde­liebhaberin war, ihre drei Hunde sowie einen monat­lichen Betrag für deren Versorgung. Als Testaments­vollstrecker setzte sie einen befreundeten Tier­arzt ein, der die art­gerechte Haltung über­wachen sollte. Für den Not­fall bestimmte sie eine örtliche Tier­schutz­organisation als Ersatz.

Diese Lösung stellte sicher, dass die Hunde in ihrem gewohnten Umfeld bleiben konnten und gut versorgt wurden, während die Nichte dennoch ihr Erbe erhielt.

Fazit

Mit einer durch­dachten test­ament­arischen Regelung können Sie die Zukunft Ihres Haus­tieres nach Ihrem Tod positiv beein­flussen. Wichtig ist vor allem, klar fest­zulegen, wer das Tier über­nehmen soll und wie die Pflege finanziert wird[2][3][4].

Sprechen Sie mit der ausge­wählten Person, bereiten Sie alle notwendigen Infor­mationen über Ihr Tier vor und lassen Sie sich recht­lich beraten, um eine wirksame Regelung zu treffen. Ein gut formuliertes Testament gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr tier­ischer Begleiter auch nach Ihrem Ableben in guten Händen sein wird.

So können Sie die Bindung, die zwischen Ihnen und Ihrem Haustier besteht, über Ihren Tod hinaus ehren und sicher­stellen, dass Ihr Tier weiterhin liebevoll ver­sorgt wird.