Haustiere im Testament: So sichern Sie die Zukunft Ihrer tierischen Begleiter
Zusammenfassung
Mit einer klaren Regelung im Testament können Sie die Zukunft Ihres Haustieres nach Ihrem Tod absichern, indem Sie eine verantwortliche Person für die Pflege bestimmen, finanzielle Mittel bereitstellen und gegebenenfalls eine Testamentsvollstreckung anordnen. Wichtig ist, vorab mit der ausgewählten Person zu sprechen, Ersatzoptionen festzulegen und rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Wünsche rechtswirksam umzusetzen. So stellen Sie sicher, dass Ihr tierischer Begleiter auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist.
- Die rechtliche Stellung von Haustieren im Erbrecht
- Warum eine testamentarische Regelung für Ihr Haustier wichtig ist
- Möglichkeiten zur Absicherung Ihres Haustieres
- Tierheime und Tierschutzorganisationen als Alternative
- Praktische Tipps für die testamentarische Berücksichtigung von Haustieren
- Gerichtsurteile zum Thema Haustiere im Testament
- Beispiel aus der Praxis: Die Vorsorge einer Hundeliebhaberin
- Fazit
Für viele Menschen sind Haustiere mehr als nur Besitz - sie sind treue Gefährten und Familienmitglieder. Der Gedanke, was mit dem geliebten Tier nach dem eigenen Tod geschieht, beschäftigt daher zahlreiche Tierhalter:innen. Mit der richtigen testamentarischen Vorsorge können Sie sicherstellen, dass Ihr Haustier auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten das deutsche Recht bietet und wie Sie die Zukunft Ihres tierischen Freundes zuverlässig absichern können.

Die rechtliche Stellung von Haustieren im Erbrecht
Tiere werden im deutschen Recht in einer Sonderstellung betrachtet. Laut § 90a Satz 1 BGB sind sie keine Sachen, werden aber rechtlich dennoch wie Sachen behandelt. Das bedeutet, dass Haustiere selbst keine Erben sein können, da ihnen die Rechtsfähigkeit fehlt[11][12]. Sie gelten als Rechtsobjekte, nicht als Rechtssubjekte - ein Tier als Erben einzusetzen kann sogar die Ungültigkeit des gesamten Testaments zur Folge haben[4].
Mit Ihrem Tod geht Ihr Haustier automatisch als Teil Ihres Nachlasses auf Ihre Erben über[6]. Ohne eine klare testamentarische Regelung entscheiden Ihre gesetzlichen Erben oder die Erbengemeinschaft, was mit dem Tier geschieht. Bei einer Erbengemeinschaft muss das Haustier bis zur Erbauseinandersetzung gemeinschaftlich verwaltet werden, was zu Konflikten führen kann, wenn sich die Erben nicht einig sind[11].
Warum eine testamentarische Regelung für Ihr Haustier wichtig ist
Ohne testamentarische Regelung gibt es keine Garantie, dass Ihr Haustier nach Ihrem Tod angemessen versorgt wird. Die gesetzlichen Erben könnten sich nicht um das Tier kümmern wollen oder können, etwa weil sie keine Tiererfahrung haben, in einer kleinen Wohnung leben oder berufsbedingt viel unterwegs sind[3].
Mit einer durchdachten Regelung in Ihrem Testament können Sie diese Risiken minimieren und sicherstellen, dass Ihr Tier in guten Händen bleibt. Nach deutschem Recht stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um die Zukunft Ihres Haustieres abzusichern.
Möglichkeiten zur Absicherung Ihres Haustieres
Person für die Tierpflege bestimmen
Die einfachste Möglichkeit ist, in Ihrem Testament eine Person zu benennen, die sich nach Ihrem Tod um Ihr Tier kümmern soll. Wichtig: Sprechen Sie vorher mit dieser Person und vergewissern Sie sich, dass sie bereit und in der Lage ist, diese Verantwortung zu übernehmen[3].
Ein Vermächtnis ist hier die passende rechtliche Lösung. Dabei vermachen Sie einer bestimmten Person Ihr Tier, wobei diese Person nicht unbedingt auch Ihr Erbe sein muss[4].
Beispielformulierung für das Testament: “Ich vermache meinen Hund (Name) an meine Nachbarin (Name der Person, vollständige Adresse). Meine Erben verpflichte ich, dieser Person einen monatlichen Betrag von X Euro für die Pflege meines Hundes zu zahlen. Dies gilt bis zum natürlichen Lebensende des Tieres. Die Tierarztkosten sind gesondert zu entrichten.”[4]
Finanzielle Mittel für die Tierversorgung bereitstellen
Die Pflege eines Tieres verursacht Kosten - für Futter, Tierarztbesuche und möglicherweise spezielle Pflege im Alter. Daher ist es wichtig, der Person, die Ihr Tier übernehmen soll, auch finanzielle Mittel dafür bereitzustellen[2].
Sie können einen einmaligen Betrag als Vermächtnis festlegen, eine monatliche Zahlung bis zum Lebensende des Tieres vorsehen oder eine spezielle Rücklage für Tierarztkosten bilden[2][3]. Die Höhe sollte realistisch sein und die voraussichtlichen Kosten für die durchschnittliche Lebenserwartung des Tieres decken.
Auflage für die Erben
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihre Erben mit einer Auflage zur Tierpflege zu beschweren. Diese Variante ist besonders sinnvoll, wenn ein Erbe selbst das Tier übernehmen soll[2][4].
Beispielformulierung: “Meiner Erbin (Name) mache ich zur Auflage, mein bei meinem Tod vorhandenes Haustier, derzeit mein Hund (Name), bis zu dessen natürlichem Lebensende zu pflegen. Hierfür erhält sie einmalig den Betrag von X Euro. Dieser Betrag ist vor der Nachlassauseinandersetzung dem Nachlass zu entnehmen.”[2]
Sie können zusätzlich festlegen, dass bei Nichterfüllung der Auflage entweder das Vermächtnis oder sogar das Erbe an eine Ersatzperson fällt[2].
Testamentsvollstreckung anordnen
Um sicherzugehen, dass Ihre Wünsche bezüglich Ihres Haustieres tatsächlich umgesetzt werden, können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen[4][11][12]. Dieser überwacht die Erfüllung der Auflagen und kann bei Nichterfüllung eingreifen.
Der Testamentsvollstrecker kontrolliert die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel für die Tierpflege und ist befugt, bei Verstößen gerichtlich gegen die verantwortliche Person vorzugehen[4].
Beispielformulierung: “Zur Überwachung der Auflage ordne ich Testamentsvollstreckung an. Als Testamentsvollstrecker setze ich (Name, Adresse) ein. Der Testamentsvollstrecker hat darauf zu achten, dass mein Haustier artgerecht gehalten und versorgt wird.”[4]
Tierheime und Tierschutzorganisationen als Alternative
Wenn Sie niemanden kennen, der Ihr Tier übernehmen könnte, bieten Tierheime und Tierschutzorganisationen teilweise spezielle Programme für die Betreuung von Tieren nach dem Tod der Besitzer:innen an[6].
Sie können mit einer solchen Organisation schon zu Lebzeiten einen Versorgungsvertrag für Ihr Tier abschließen[2]. Dabei sollten Sie sich die Organisation genau ansehen und sich von deren Arbeitsweise überzeugen.
Ein Vermächtnis an die Organisation kann die Versorgung zusätzlich absichern. In diesem Fall würden Sie in Ihrem Testament festlegen, dass die Organisation einen bestimmten Geldbetrag erhält, verbunden mit der Auflage, Ihr Tier lebenslang zu versorgen oder in ein gutes neues Zuhause zu vermitteln[3].
Praktische Tipps für die testamentarische Berücksichtigung von Haustieren
Vorbereitende Gespräche führen
Führen Sie ein offenes Gespräch mit der Person, die Ihr Tier übernehmen soll, bevor Sie sie im Testament benennen[3]. Vergewissern Sie sich, dass sie bereit und in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen.
Ersatzpersonen benennen
Legen Sie eine Ersatzperson fest für den Fall, dass die erstgenannte Person die Aufgabe nicht übernehmen kann oder will. Menschen können ihre Meinung ändern oder selbst versterben, bevor sie die Tierpflege übernehmen können[4].
Tierprofil erstellen
Erstellen Sie ein “Tierprofil” mit allen wichtigen Informationen zu Ihrem Tier und hinterlegen Sie es zusammen mit Ihrem Testament. Darin sollten Gewohnheiten, Futterpräferenzen, gesundheitliche Besonderheiten, der Name des Tierarztes und andere relevante Details enthalten sein.
Testament aktuell halten
Aktualisieren Sie Ihr Testament, wenn sich Ihre Tiersituation ändert, etwa wenn ein neues Tier in die Familie kommt oder ein Tier verstirbt[4].
Rechtliche Beratung einholen
Lassen Sie sich rechtlich beraten, um sicherzugehen, dass Ihre Regelungen wirksam sind. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, Ihre Wünsche rechtssicher zu formulieren[12].
Notfallzettel hinterlegen
Hinterlegen Sie einen Notfallzettel in Ihrer Wohnung, auf dem vermerkt ist, dass Sie ein Haustier haben und wer im Notfall zu kontaktieren ist. Dies kann in der Zeit zwischen Ihrem Tod und der Testamentseröffnung sehr wichtig sein.
Gerichtsurteile zum Thema Haustiere im Testament
Die Rechtsprechung bestätigt die Möglichkeit, testamentarische Verfügungen für Haustiere zu treffen. In einem Urteil vom 20. März 2013 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass es grundsätzlich zulässig ist, einer Person monatlich Geld für die Pflege eines Hundes zu vermachen. Allerdings unterliegt der Anspruch der Kontrolle durch den Erben, der sicherstellen muss, dass das Geld tatsächlich für die Versorgung des Hundes verwendet wird[3].
In einem anderen Fall entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 8. August 2014, dass eine Vermächtnisregelung zur Hundeversorgung wirksam ist, aber der Erbe berechtigt ist, die Versorgung des Hundes zu kontrollieren und gegebenenfalls Anweisungen zur Art und Weise der Versorgung zu erteilen[3].
Beispiel aus der Praxis: Die Vorsorge einer Hundeliebhaberin
Eine ältere Dame lebte allein mit ihren drei Hunden in einem Eigenheim. Ihre einzige Verwandte war eine Nichte, die in einer anderen Stadt wohnte und selbst keine Tiere mochte. Die Dame traf folgende Regelungen in ihrem Testament:
Sie setzte ihre Nichte als Erbin ein, mit der Auflage, das Haus erst nach dem natürlichen Tod aller drei Hunde zu verkaufen. Sie vermachte ihrer Nachbarin, die selbst Hundeliebhaberin war, ihre drei Hunde sowie einen monatlichen Betrag für deren Versorgung. Als Testamentsvollstrecker setzte sie einen befreundeten Tierarzt ein, der die artgerechte Haltung überwachen sollte. Für den Notfall bestimmte sie eine örtliche Tierschutzorganisation als Ersatz.
Diese Lösung stellte sicher, dass die Hunde in ihrem gewohnten Umfeld bleiben konnten und gut versorgt wurden, während die Nichte dennoch ihr Erbe erhielt.
Fazit
Mit einer durchdachten testamentarischen Regelung können Sie die Zukunft Ihres Haustieres nach Ihrem Tod positiv beeinflussen. Wichtig ist vor allem, klar festzulegen, wer das Tier übernehmen soll und wie die Pflege finanziert wird[2][3][4].
Sprechen Sie mit der ausgewählten Person, bereiten Sie alle notwendigen Informationen über Ihr Tier vor und lassen Sie sich rechtlich beraten, um eine wirksame Regelung zu treffen. Ein gut formuliertes Testament gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr tierischer Begleiter auch nach Ihrem Ableben in guten Händen sein wird.
So können Sie die Bindung, die zwischen Ihnen und Ihrem Haustier besteht, über Ihren Tod hinaus ehren und sicherstellen, dass Ihr Tier weiterhin liebevoll versorgt wird.