Digitales Erbe: Deshalb ist die rechtliche Grundlage so kompliziert

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erstellt am:

2022-09-26

letzte Änderung:

2023-01-09

Was passiert mit unseren digitalen Daten, wenn wir sterben? In diesem Artikel erklären wir, warum die rechtliche Grundlage kompliziert ist und was Sie tun können, um Probleme beim digitalen Erbe zu vermeiden.

Digitales Erbe

Was ist digitaler Nachlass?

Wenn es um das gewöhnliche Erbe geht, ist eine Bestandsaufnahme der zu vererbenden Positionen meist relativ schnell geschehen. Doch was genau zählt eigentlich zum digitalen Nachlass? Grundsätzlich verstehen wir unter dem digitalen Nachlass alle digital gespeicherten Daten, die ein Erblasser nach seinem Tod hinterlässt. Das können nicht nur Daten auf Computern, Handys, USB-Sticks oder Tablets sein. Auch die Daten bei Online-Diensten wie Facebook, Amazon, WhatsApp oder Instagram gehören dazu.

Wie ist die rechtliche Grundlage?

Wenn es um den digitalen Nachlass geht, gibt es zwei große Probleme: Zum einen, ist für Angehörige selten klar, bei welchen Anbietern der Verstorbene überall Konten hinterlassen hat. Zum anderen gibt es noch kein einheitliches Gesetz, um das digitale Erbe zu regeln. Letzteres liegt unter anderem an folgenden Problemen:

  • Während sich das gewöhnliche Erbe meist innerhalb einer Landesgrenze befindet, ist das digitale Erbe häufig über mehrere Länder verteilt. Das Problem: Die Gesetze zum Erbrecht können sich je nach Land stark unterscheiden.

  • Nicht nur das Erbrecht in Ländern, sondern auch die Bestimmungen der Anbieter können variieren. Viele soziale Netzwerke haben eigene Bestimmungen zum Datenschutz und darüber, was mit den Daten nach dem Tod eines Nutzers geschieht. Einigen Anbietern reicht die Vorlage des Erbscheins mit der Sterbeurkunde. Andere Plattformen wie Facebook bieten nach dem Tod eines Nutzers grundsätzlich nur einen eingeschränkten Kontozugriff.

  • Neben den Plattformen und Dienstleistungen gibt es auch noch eine dritte Instanz, die Mitspracherecht bei digitalen Daten hat: Der Provider des genutzten Internetdienstes.

  • Der Datenschutz ist ebenfalls problematisch. Denn: Anbieter gestalten ihre Geschäftsbedingungen gemäß den Datenschutzbestimmungen – und müssen sich u.a. an das Fernmeldegeheimnis halten. Dieses besagt, dass Kommunikationsdaten mit Dritten unter keinen Umständen geteilt werden dürfen. Dabei geht es vor allem um die Rechte der noch lebenden Personen, die mit der verstorbenen Person geschrieben haben.

Die gute Nachricht? Seit 2018 gibt es ein wegweisendes Urteil vom Bundesgerichtshof.

Was sagt der Bundesgerichtshof?

Das aktuellste Urteil ist vom 12. Juli 2018. Dabei geht es um ein Mädchen, das 2012 von einer Berliner U-Bahn erfasst worden war und starb. Die Eltern wollten die Facebook-Nachrichten des Mädchens überprüfen, um einen Suizid auszuschließen – doch Facebook erlaubte nur einen eingeschränkten Zugriff. Der Nachrichtenverlauf konnte nicht mehr gelesen werden.

  • Laut Facebook hätten die Eltern als rechtmäßige Erbe zwar Anspruch auf das analoge Erbe, aber nicht auf den digitalen Nachlass. Gemäß der Datenschutzrichtlinien müsse Facebook die mit dem Mädchen in Kontakt gestandenen Personen durch das Fernmeldegeheimnis schützen.

  • Die Eltern zogen gegen Facebook vor Gericht. Das BGH wurde eingeschaltet und entschied am 12.07.2018, dass das allgemeine Erbrecht auch in Fällen wie diesem angewendet werden muss. Die Facebook-Nachrichten seien demnach Teil des digitalen Nachlasses der Eltern.

Was das für Sie bedeutet

Sie sollten sich unbedingt um Ihr digitales Erbe kümmern. Am einfachsten gelingt das über eine Vorsorgevollmacht. Dort können Sie eine Vertrauensperson bestimmen, die sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll. Dabei können Sie genau festlegen, auf welche Accounts die Person zugreifen darf und was mit Ihren Daten zu tun ist. Die Vorsorgevollmacht können Sie einfach handschriftlich verfassen.

Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht sollten Sie alle wichtigen Konten auflisten und die Zugangsdaten bereitstellen. Vermerken Sie auch, was mit dem Account nach Ihrem Tod passieren soll. Sollen Daten archiviert werden? Oder das Konto gelöscht werden? Lesen Sie unseren Artikel „Digitales Erbe: So regeln Sie Ihren Nachlass im Internet“, um weitere Tipps und Möglichkeiten zur digitalen Vorsorge zu erfahren.

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