Der letzte Wille auf der Haut: Ein Tattoo als wirksame Patientenverfügung?

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2019-01-11

letzte Änderung:

2023-01-10

Stellen Sie sich vor: Sie sind Notarzt und müssen einen Patienten wiederbeleben. Als Sie die Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten, sehen Sie das Tattoo „Nicht wiederbeleben!“ auf der Brust des Patienten. Was tun Sie? Retten Sie das Leben oder lassen Sie den Patienten gemäß seinem Willen auf der Haut sterben? Tatsächlich sehen sich Ärzte diesem Dilemma häufiger ausgesetzt, als man denken mag. Doch sind Tattoos als Willenserklärung überhaupt rechtsgültig?

Ein aktueller Fall aus Florida

Das Fachmagazin New England Journal of Medicine berichtete im November 2017 von einem kontroversen Fall im Jackson Memorial Hospital in Miami. Dort behandelten die Notfallmediziner einen bewusstlosen Mann mit einem hohen Alkoholspiegel. Als dieser Patient wiederbelebt werden musste, zögerten die Ärzte plötzlich – denn der 70-Jährige hatte sich die Worte „Do Not Resuscitate“ (zu Deutsch: „Nicht wiederbeleben“) und seine Unterschrift auf die Brust tätowiert.

Was taten die Ärzte? Sie entschieden sich dafür, dem Mann das Leben zu retten – schließlich drängte die Uhr und es blieb nicht viel Zeit zum Überlegen. Der Leitende Notarzt Gregory E. Holt begründete seine Entscheidung später wie folgt:

„Wir wollten keine unumkehrbare Entscheidung treffen, solange es Zweifel oder Unsicherheiten gab.“

Haben die Ärzte richtig gehandelt?

Diese Frage wurde unter Medizinern anschließend kontrovers diskutiert. Für die behandelnden Ärzte sorgte das Tattoo für mehr Verwirrung als Klarheit – vor allem hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und dem tatsächlichen Willen des Patienten. Schließlich entstehen Tattoos nicht selten als Schnapsidee, unter Alkoholeinfluss oder werden später bereut.

  • Gregory Holt berief sich auf einen Fall, bei dem ein 59-jähriger Mann für eine Beinoperation ins Krankenhaus musste. Vor der Operation bemerkten die Ärzte ein Tattoo auf der Brust, das eine Wiederbelebung untersagte. Darauf angesprochen erklärte der Mann lachend, dass das Tattoo lediglich das Ergebnis einer verlorenen Wette war. Er möchte natürlich wiederbelebt werden.
  • Jacob Blumenthal von der School of Medicine der Universität Maryland kritisierte das Vorgehen der Ärzte in Miami. In einem Kommentar im New England Journal of Medicine erklärte der Gerontologe seine Sicht des Falls: „ Wie oft und auf wie viele unterschiedliche Arten müssen Patienten mitteilen, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen? Mit der Vorgehensweise der Ärzte werden möglicherweise alle Patientenverfügungen untergraben."
  • Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin Prof. Dr. Stefan Kluge ist anderer Meinung und lobte die Notfallmediziner im Spiegel: "Man kann ja nicht wissen, ob der Wunsch noch aktuell ist und ob der Patient sich über das Ausmaß der Entscheidung im Klaren war."

Übrigens: Die Ethik- und Rechtsexperten des Jackson Memorial Hospitals erkannten das Tattoo im Nachhinein als wirksame Patientenverfügung an. Nach einer Identitätsprüfung stießen die Ärzte außerdem auf die schriftliche Patientenverfügung des Mannes, die lebenserhaltende Maßnahmen ebenfalls ablehnte. Als sich der Zustand des Patienten erneut verschlechterte, verzichteten die Mediziner deshalb auf eine erneute Wiederbelebung und ließen den Mann sterben.

Ähnliche Fälle in Deutschland und den Niederlanden

Der Mann aus Florida ist längst kein Einzelfall. Immer wieder machen Menschen Schlagzeilen, die sich den letzten Willen auf die Haut tätowieren. Die Niederländerin Nel Bolten zum Beispiel – sie wollte ihre letzte Lebenszeit auf keinen Fall im Krankenbett verbringen und ließ sich auf Holländisch die Worte „Nicht reanimieren!!! Ich bin 91“ auf die Brust stechen. Der zuständige Minister erkannte das Tattoo als rechtsgültig an.

In Deutschland berichtete die Bild über den damals 62-jährigen Rentner Bernd Reinhold, der das Tattoo „Do not reanimate“ (zu Deutsch: „Nicht reanimieren“) auf der Brust trägt. Seine Begründung? Nach einer bereits erlebten Nahtod-Erfahrung, wolle er nun für den Ernstfall sichergehen.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

In Deutschland ist eine Patientenverfügung als Tattoo rechtlich nicht bindend. Ärzte müssen den tätowierten Willen im Zweifelsfall nicht befolgen und sind ohne schriftliche Patientenverfügung sogar dazu verpflichtet, alle nötigen Wiederbelebungsmaßnahmen zu ergreifen – sonst droht eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Wer sich für den Ernstfall absichern möchte, kommt an einer klassischen Patientenverfügung deshalb nicht herum.

Fazit

Ob Sie die Entscheidung der Ärzte in Miami richtig finden oder nicht – feststeht, dass ein Tattoo als letzte Willenserklärung alles andere als eindeutig ist. Deshalb und aufgrund der Rechtslage in Deutschland ist eine tätowierte Patientenerklärung für Deutsche keine gute Idee. Ein entsprechender Hinweis über eine Patientenverfügung in der Geldbörse ist in den meisten Fällen ausreichend – und im Gegensatz zum Tattoo absolut schmerzfrei.

JETZT PATIENTENVERFÜGUNG ERSTELLEN

keine Kosten, keine Vertragsbindung