Bestattungspflicht in Deutschland: Was bedeutet sie und wer ist verantwortlich?

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erstellt am:

2023-04-18

letzte Änderung:

2023-05-09

Die Bestattungspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, die in Deutschland für jeden Todesfall gilt. Sie besagt, dass jeder Verstorbene ordnungsgemäß bestattet werden muss. Doch was bedeutet das und wer ist dafür verantwortlich? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Bestattungspflicht in Deutschland.

Bestattungspflicht

Was bedeutet die Bestattungspflicht?

Die Bestattungspflicht in Deutschland wird durch die Bestattungsgesetze geregelt, die je nach Bundesland variieren können, denn: Bestattungsrecht ist Ländersache. Doch obwohl die Gestaltung der Bestattungsgesetze in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer liegt, gibt es viele Ähnlichkeiten in den Regelungen. Grundsätzlich sind in Deutschland die Angehörigen des Verstorbenen dazu verpflichtet, eine Bestattung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu organisieren – und zwar unabhängig davon, ob sie Kontakt zur verstorbenen Person pflegten oder nicht.

Übrigens: Die Art der Bestattung sowie der Ort der Beisetzung sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Angehörigen können somit frei entscheiden, ob sie eine Erd- oder Feuerbestattung wünschen und wo diese stattfinden soll.

Wer ist bestattungspflichtig?

Grundsätzlich sind die nächsten Angehörigen bestattungspflichtig. Dazu zählen Ehegatten, Kinder, Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Wenn der Verstorbene keine Angehörigen hat oder diese nicht auffindbar sind, übernimmt in der Regel die Stadt oder Gemeinde die Bestattung. In diesem Fall werden die Kosten von der öffentlichen Hand getragen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Bestattungspflicht nicht automatisch auf die Erben übergeht. Auch wenn die Erben die Erbschaft ausschlagen, bleibt die Bestattungspflicht bei ihnen, wenn es sich dabei um die nächsten Angehörigen handelt.

Die bestattungspflichtigen Angehörigen sind in absteigender Reihenfolge:

  • Ehepartner/Lebenspartner
  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Nichteheliche/nicht eingetragene Lebenspartner
  • Andere Sorgeberechtigte (Rheinland-Pfalz und Sachsen)
  • Großeltern
  • Enkelkinder
  • Erben (Rheinland-Pfalz)
  • Andere Verwandte bis zum dritten Grad

Kinder sind in der Regel erst bestattungspflichtig, wenn sie volljährig und voll geschäftsfähig sind. Bei mehreren Geschwistern steht das älteste volljährige Kind in der Bestattungspflicht.

Was gilt es zu beachten?

Die Bestattungspflicht muss innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden, in der Regel zehn Tage nach Eintritt des Todesfalls. Innerhalb dieser Frist müssen die Angehörigen eine Bestattung in Auftrag geben. Sie haben dabei die Wahl zwischen einer Erdbestattung, einer
Feuerbestattung oder einer alternativen Bestattungsform.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Verstorbene frühestens 48 Stunden nach dem Tod bestattet werden darf. Bei einer Feuerbestattung muss außerdem eine zweite Leichenschau erfolgen. Sie dient dem eindeutigen Ausschließen eines unnatürlichen Todes, da es durch eine Kremation nicht mehr möglich ist, entsprechende Untersuchungen vorzunehmen.

Kostentragungspflicht

Wie beschrieben sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen in der Bestattungspflicht. Dies bedeutet aber nicht, dass sie automatisch auch für die Kosten der Bestattung aufkommen müssen. Denn wer die Bestattungskosten bezahlt, wird durch die sogenannte Kostentragungspflicht geregelt.

In den meisten Fällen sind die Erben zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet. Die Kostentragungspflicht sieht außerdem vor, dass die Erben das Geld aus dem Nachlass der verstorbenen Person nutzen, um für die Beisetzung aufzukommen. Sollten also bestattungspflichtige Hinterbliebene im Testament des Verstorbenen nicht berücksichtigt worden sein, können sie das Geld für die Bestattung bei den Erben einfordern. Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen oder es kein Erbe gibt, müssen die Kosten für die Bestattung von den nächsten unterhaltspflichtigen Angehörigen getragen werden.

Dabei lautet die Reihenfolge zur Unterhaltspflicht wie folgt:

  • Ehepartner/Lebenspartner
  • Kinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Enkelkinder

Das bedeutet: Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, aber gleichzeitig der nächste unterhaltspflichtige Angehörige sind, bleiben Sie weiterhin zur Kostentragung verpflichtet.


Tipp: Ist der gesetzlich verpflichtete Kostenträger finanziell nicht in der Lage, die Beisetzung zu bezahlen, kann er einen Antrag für eine Sozialbestattung stellen.

Bestattungsvorsorge als Entlastung für bestattungspflichtige Angehörige

Der Tod eines geliebten Menschen stellt für die Hinterbliebenen in der Regel eine emotional belastende Ausnahmesituation dar, in der sie sich lieber auf die Trauerbewältigung als auf organisatorische und finanzielle Themen konzentrieren möchten.

Wer bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge trifft, kann nicht nur sicherstellen, dass die eigene Beisetzung gemäß der individuellen Wünsche und Vorstellungen durchgeführt wird, sondern entlastet auch seine bestattungspflichtigen Angehörigen.

Eine Bestattungsvorsorge kann in Form einer Bestattungsverfügung oder eines Bestattungsvorsorgevertrags erfolgen. Dabei regelt man sowohl die verschiedenen organisatorischen Aspekte der Bestattungsplanung, wie die Art der Bestattung und den Bestattungsort, als auch die finanzielle Absicherung. Über einen Bestattungsvorsorgevertrag lassen sich viele Wünsche für die eigene Bestattung vertraglich festhalten. Beispielsweise
können Sie verbindlich festlegen, dass Sie im Rahmen einer Seebestattung beigesetzt werden wollen oder wie die Trauerfeier gestaltet werden soll.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird immer direkt mit dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl abgeschlossen. Dabei bildet der Vertrag auch den finanziellen Rahmen zu den in der Bestattungsverfügung genannten Wünschen.

Tipp: Als modernes Bestattungshaus mit Standorten in ganz Deutschland bietet Ihnen mymoria eine Bestattungsvorsorge an, in dem Sie alle Wünsche für Ihren persönlichen Abschied festhalten und mittels Treuhandkonto finanziell absichern können. Weitere Informationen zu mymoria erhalten Sie hier: https://www.mymoria.de/

Fazit

Die Bestattungspflicht ist in Deutschland gesetzlich geregelt und besagt, dass jeder Verstorbene bestattet werden muss. Die nächsten Angehörigen sind in der Regel bestattungspflichtig und müssen die Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist in Auftrag geben. Die Kostentragungspflicht liegt bei den Erben. Mit einer Bestattungsvorsorge können alle wichtigen Entscheidungen im Vorfeld getroffen und schriftlich festgehalten werden.

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