Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim: So unterscheiden sich die Pflegeeinrichtungen

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2022-01-03

letzte Änderung:

2022-02-21

Viele Menschen können ihren Alltag irgendwann im Leben nicht mehr selbstständig bestreiten. Häufig sinnvoll ist dann eine Unterbringung in einem Pflegeheim – vor allem, wenn Angehörige nicht die nötige Zeit für eine regelmäßige Pflege bzw. Unterstützung im Alltag aufbringen können. Doch was für eine Pflegeeinrichtung soll es sein? Wir stellen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten vor.

Altenheim

Welche Einrichtungen gibt es?

Umgangssprachlich dient der Begriff „Altenheim“ für eine Vielzahl von verschiedenen Pflege- und Betreuungseinrichtungen in Deutschland. Tatsächlich ist das aber etwas irreführend: Denn in der stationären Fremdversorgung unterscheidet man unterschiedliche Betreuungsarten, die sich je nach Grad der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit unterscheiden: Altenwohnheime, Altenheime und Pflegeheime. Im Folgenden lernen Sie die Unterschiede dieser Wohnformen kennen.

Stufe 1: Altenwohnheime

Das Altenwohnheim (auch Seniorenwohnheim genannt) ist die erste Einstufung der stationären Einteilung. Gemäß der "Erhebung der Alten- und Behinderteneinrichtungen nach § 1 Absatz 1 Heimgesetz" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) handelt es sich beim Altenwohnheim um Wohnungen, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Von Zusatzgriffen im Badezimmer bis zu ebenen Bodenbelägen für minimale Stolpergefahr.

Im Vordergrund eines Altenwohnheims liegt also das selbstständige Wohnen. Trotzdem sind grundlegende Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten vorhanden, falls ein Bewohner diese wünscht (zum Beispiel das Erledigen von Einkäufen). Im Vergleich zum Seniorenheim sind diese Möglichkeiten jedoch begrenzt.

Wichtig: Senioren-Wohngemeinschaften gehören ebenfalls in die Kategorie der Altenwohnheime. Solche Wohngemeinschaften sind eine gute Wahl für Menschen, die zwar noch alleine leben können, aber Ihren Wohnalltag gerne mit anderen Personen teilen möchten.

Stufe 2: Altenheime

Das Altenheim wird auch als Altersheim oder Seniorenheim bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Wohneinrichtung zur Unterbringung, Betreuung und Pflege älterer Menschen. Wie im Altenwohnheim steht das selbstbestimmte Leben im Vordergrund, doch die Bewohner haben bereits einen ersten Grad der Pflegebedürftigkeit. So bieten Altenheime Wohnraum, Verpflegung und Betreuung für Menschen, die nicht mehr komplett alleine leben können.

Meist verfügen die Bewohner eines Altenheims über eigene Zimmer in einem Gesamtkomplex. Dort müssen sie sich nicht mehr um den Haushalt kümmern – Verpflegung, Putzen und mehr wird von den Angestellten des Altenheims übernommen. Genauso wie die ärztliche Betreuung. Obendrauf gibt es häufig soziale Betreuungsangebote.

Stufe 3: Pflegeheime

Das Pflegeheim (auch Altenpflegeheim genannt) steht an dritter Stelle der stationären Einrichtungen. Im Gegensatz zum Altenheim ist hier die stationäre Pflege im Mittelpunkt und nicht die Gemeinschaft. Das Pflegeheim eignet sich demnach für Senioren, die intensive Pflege benötigen: Je nach Pflegegrad ist der Aufenthalt im Pflegeheim entweder vollstationär (ganztags) oder teilstationär (tagsüber oder nachts) möglich. Außerdem gibt es Mischformen zwischen Alten- und Pflegeheimen.

Übrigens: In Deutschland leben rund ein Drittel der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. 2006 waren das fast 700.000 Menschen.

Und was ist eine Seniorenresidenz?

Im Gegensatz zum Altenwohnheim, Altenheim und Pflegeheim ist der Begriff „Seniorenresidenz“ nicht geschützt. Bei diesem Begriff handelt es sich demnach vor allem um Marketing – meist für luxuriösere Formen des betreuten Wohnens. So gibt es beispielsweise zusätzliche Dienstleistungen im Wohnkomplex wie Wellness- und Fitnessbereiche, Friseure, Restaurants, Apotheken oder hauseigene Ärzte. In ihrer Ausstattung ähneln Seniorenresidenzen Hotelanlagen.

Aufgrund dieser Dienstleistungen und Ausstattungen sind Seniorenresidenzen meist deutlich teurer: Die Kosten können sich auf bis zu 3.500 Euro pro Monat belaufen (je nach Ausstattung). Senioren müssen die Differenz zwischen dem Beitrag der Pflegekasse und den Kosten für die Seniorenresidenz selbst tragen.

Schlusswort: So wählen Sie die passende Wohnform

Im Grunde ist es keine schwierige Entscheidung. Fragen Sie sich vor allem: Wie selbstständig sind Sie und wie wichtig ist Ihnen Gemeinschaft?

  • Beim Altenwohnheim liegt der Fokus auf selbständigem Wohnen in einer Gemeinschaft mit anderen Senioren.

  • Im Altenheim liegt der Fokus auf selbstbestimmtes Leben trotz geringer Pflegebedürftigkeit.

  • Im Pflegeheim liegt der Fokus auf stationäre Pflege für pflegebedürftige Menschen.

Sobald Sie den passenden Grad der stationären Einrichtung für sich festgelegt haben, sollten Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen. Machen Sie sich einen Eindruck der Pflegeeinrichtungen und Leistungen vor Ort! So bekommen Sie ein besseres Bild, können verschiedene Angebote vergleichen und eine fundierte Entscheidung treffen.

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