5 gute Gründe für eine Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung.digital

erstellt am:

2021-11-08

letzte Änderung:

2023-07-10

Bei Patientenverfügung.digital gibt es immer wieder Nutzer, die sich eine Patientenverfügung erstellen und auf eine Vorsorgevollmacht verzichten. Lesen Sie in diesem Artikel, warum das nicht empfehlenswert ist und weshalb Sie auch eine Vorsorgevollmacht brauchen.

Vorsorgevollmacht

Grund 1: Die Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Vorsorgedokumente.

Neben der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht das häufigste Vorsorgedokument in Deutschland. Und das mit guten Grund! Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie nämlich wichtige Entscheidungen über Ihr Leben an eine Vertrauensperson abgegeben, wenn Sie dazu geistig und/oder körperlich nicht mehr in der Lage sind (Stichwort: Geschäftsfähigkeit). Das ist besonders wichtig, weil viele Menschen bei der Vorsorge einem großen Irrtum erliegen.

Mehr dazu im nächsten Punkt.

Grund 2: Angehörige sind nicht automatisch vertretungsbefugt.

Ob Ehepartner, Kinder oder Eltern: Wenn Sie geschäftsunfähig sind, dürfen Angehörige nicht automatisch Entscheidungen für Sie treffen (oder Sie vor Gericht vertreten). Stattdessen wählt das Betreuungsgericht einen Betreuer – das kann ein Angehöriger sein, in vielen Fällen ist es jedoch ein Berufsbetreuer. Dann entscheidet eine völlig fremde Person über Ihr Leben und Ihren Tod. Wer das auf jeden Fall vermeiden möchte, muss eine Vorsorgevollmacht erstellen. Einen anderen Weg zur sicheren Vermeidung des Berufsbetreuers gibt es nicht!

Tipp: Deshalb ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert, sobald man volljährig ist. Mit der Volljährigkeit endet die gesetzliche Vertretungsbefugnis der Eltern und damit auch die automatische Vertretungsberechtigung.

Grund 3: Die Vorsorgevollmacht ist eine wichtige Ergänzung zur Patientenverfügung.

In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre medizinischen und pflegerischen Wünsche für verschiedenste Unfallszenarien und Krankheitsbilder fest. Doch was passiert, wenn eine Situation eintrifft, die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht beschrieben haben? Schließlich kann selbst die umfassendste Patientenverfügung unmöglich alle Szenarien abdecken.

In einem solchen Fall wird Ihr Betreuer eingeschaltet, der gemeinsam mit den behandelnden Ärzten nach Ihrem mutmaßlichen Willen über die weitere Behandlung entscheidet. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass dieser Betreuer eine Vertrauensperson ist, der Sie und Ihre Wünsche tatsächlich kennt.

Grund 4: Sie können die Handlungsbereiche Ihrer Vorsorgevollmacht genau festlegen.

Was darf Ihr Betreuer für Sie entscheiden und was nicht? Ob Bankgeschäfte, Verwaltung von Verträgen oder gesundheitliche Belange: In Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie exakt festlegen, in welchen Bereichen Ihre Vorsorgevollmacht gültig ist. Sie können sogar verschiedene Vertrauenspersonen für verschiedene Bereiche bestimmen! Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie Personen haben, die in einem bestimmten Bereich über eine besondere Expertise verfügen.

Tipp: Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit ändern, solange Sie geistig gesund sind. So können Sie zum Beispiel die Vertretungsbereiche ändern, die Vorsorgevollmacht widerrufen oder eine neue Vorsorgevollmacht mit einer anderen Vertrauensperson aufsetzen.

Grund 5: Die Vorsorgevollmacht ist einfach zu erstellen

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht formlos und schriftlich aufsetzen. Sie müssen nicht zum Anwalt gehen und sich auch keine notarielle Beglaubigung holen - letzteres ist nur bei bestimmten Bereichen der Vermögensverwaltung notwendig (zum Beispiel wenn Ihr Bevollmächtigter Geschäfte mit Grundstücken tätigen soll).

Besonders einfach ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung.digital. Mit unserem digitalen Assistenten müssen Sie nur verschiedene Fragen beantworten und erhalten anschließend eine maßgeschneiderte Vorsorgevollmacht, die Sie auch direkt online hinterlegen können. In rund 30 Minuten sind Sie fertig!

Tipp: Überlegen Sie vor dem Verfassen Ihrer Vorsorgevollmacht, wer eine geeignete Vertrauensperson ist. Dieser Person sollten Sie uneingeschränkt vertrauen können. Sprechen Sie dann mit der Person und klären Sie vorab, ob sie die Aufgaben eines Bevollmächtigten übernehmen möchte.

Schlusswort

Auf eine Vorsorgevollmacht sollte niemand verzichten. Das Dokument ist wichtig, um die eigene Patientenverfügung abzusichern und um wichtige Angelegenheiten von einer Person erledigen zu lassen, die Sie wirklich kennt und der Sie vertrauen. Ohne Vorsorgevollmacht riskieren Sie, dass ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird. Dann entscheidet eine völlig fremde Person über Ihr Leben und/oder Ihren Tod. Das klingt gruselig, oder?

Häufige Fragen auf einem Blick

Was ist eine Vorsorgevollmacht einfach erklärt?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie bei Geschäftsunfähigkeit in verschiedenen Bereichen vertritt. Dazu gehören zum Beispiel: Vermögensverwaltung, Gesundheitssorge, Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten, Post- und Fernmeldeverkehr, Behörden & Gericht und die Vorsorge für den Todesfall. Sie entscheiden, welche Bereiche Sie an den Bevollmächtigten abgeben möchten und welche nicht.

Tipp: In unserem großen Ratgeber zur Vorsorge erfahren Sie alles Wichtige zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und weiteren Vorsorgedokumenten.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Wenn Sie sich aufgrund einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr selbst um wichtige Angelegenheiten kümmern können, muss es jemand anderes tun. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass dies eine Vertrauensperson ist, die Sie kennt und Ihre Interessen bestmöglich vertritt. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer.

Achtung! Eine Vorsorgevollmacht ist auch für Ehepartner wichtig! Wenn Sie geschäftsunfähig werden, ist Ihr Ehepartner nicht automatisch vertretungsbefugt – eine Vorsorgevollmacht ist nötig.

Ab welchem Alter ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Empfehlenswert ist das Ausstellen einer Vorsorgevollmacht, sobald die Volljährigkeit eintritt. Das scheint auf den ersten Blick ein früher Zeitpunkt zu sein –  doch mit der Volljährigkeit endet die gesetzliche Vertretungsbefugnis der eigenen Eltern. Zudem können Schicksalsschläge wie schwere Krankheiten oder Unfälle auch junge Menschen treffen. Je eher Sie sich absichern, desto besser.

Wann wird eine Vorsorgevollmacht wirksam?

Grundsätzlich wird eine Vorsorgevollmacht direkt nach der Ausstellung wirksam. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jedoch an verschiedene Bedingungen knüpfen – zum Beispiel daran, dass Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten gesundheitsbedingt nicht mehr selbst erledigen können. Bedenken Sie jedoch: Eine solche Bedingung erfordert häufig einen aufwändigen Nachweis, der im Ernstfall zu starken Verzögerungen führen kann.

Kann der Bevollmächtigte mein Vermögen verschenken?

Wenn Sie Ihrem Bevollmächtigten eine unbeschränkte Vollmacht erteilen, kann der Bevollmächtigte Schenkungen vornehmen. Allerdings muss der Bevollmächtigter dabei gemäß der sogenannten Vermögensbetreuungspflicht in Ihrem Interesse handeln. Tut er das nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig und bei vorsätzlichem Handeln sogar strafbar.

Tipp: Sie können Schenkungen beschränken, indem Sie Schenkungen nur für sittliche Pflichten (zum Beispiel Hochzeiten, Geburtstage etc.) gestatten. Natürlich können Sie Schenkungen in Ihrer Vollmacht auch grundsätzlich ausschließen.

Kann ich mehrere Personen bestimmen?

Sie können mehrere Personen entweder gemeinschaftlich oder einzeln bevollmächtigen. Bei einer gemeinschaftlichen Vollmacht können die Vertreter nur gemeinsam handeln. So kontrollieren sich die Bevollmächtigten gegenseitig, allerdings erhöht sich das Risiko von Uneinigkeiten – das kann zur Handlungsunfähigkeit der Bevollmächtigten führen. Wer mehrere Personen einzeln eine Vorsorgevollmacht ausstellt, kann bestimmte Aufgaben an bestimmte Vertrauenspersonen verteilen. Wenn Sie zum Beispiel einen Arzt in Ihrer Familie haben, könnten Sie diesem die Gesundheitssorge übertragen.

Wie verfasse ich eine Vorsorgevollmacht?

Gute Vorsorge ist immer individuell. Deshalb raten wir von Vorlagen, Muster und PDFs zum Ausdruckengrundsätzlich ab – denn vorgefertigte Vorsorgevollmachten decken all Ihre Wünsche und Vorstellungen in den seltensten Fällen ab. Am besten erstellen Sie sich Ihre Vorsorgevollmacht deshalb selbst. Mit Patientenverfügung.digital gelingt das besonders leicht: Sie müssen lediglich unseren Fragenkatalog "durcharbeiten" und erhalten am Ende ein maßgeschneidertes Dokument, das Sie bei Bedarf weiter anpassen können. So brauchen Sie keinerlei Fachkenntnisse, um sich eine individuelle und rechtssichere Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Übrigens: Patientenverfügung.digital ist 100% kostenlos. Wenn Sie möchten, können Sie uns nach dem Erstellen Ihres Vorsorgedokuments mit einer finanziellen Spende unterstützen und dafür sorgen, dass wir unseren Service weiterhin bereitstellen können.

Akzeptieren Banken die Vorsorgevollmacht?

Eigentlich müssen Banken eine entsprechende Vorsorgevollmacht akzeptieren. Viele Banken bestehen jedoch auf eine sogenannte Bankvollmacht – oder schreiben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein bankeigenes Vollmachtsformular vor. Deshalb sollten Sie auf Nummer sicher gehen und sich bei Ihrer Bank erkundigen. Denken Sie daran: Wenn Sie sich nicht erkundigen und die Bank die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ablehnt, wäre eine Klage bzw. ein Rechtsstreit nötig. Das sollten Sie unbedingt vermeiden, damit Ihr Bevollmächtigter Sie im Notfall schnellstmöglich vertreten kann.

Weiterführende Artikel